LiwiTT
Foriker
Na na, auch die 111 wurde schleichend etwas teurer.Kuehn hat die BR111 vor 10 Jahren angekündigt mit einem Preis und wurde genau so ausgeliefert!
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Na na, auch die 111 wurde schleichend etwas teurer.Kuehn hat die BR111 vor 10 Jahren angekündigt mit einem Preis und wurde genau so ausgeliefert!
Ich stell mir vor ich würde ein neues Auto für 30.000€ bestellen. Ein Dreiviertel Jahr warten. Und dann vom Händler die Mitteilung bekommen das es da ist, aber nun 40.000€ kostet… Ganz ehrlich, ich glaube da würde die Mehrheit da zum Anwalt gehen und auf Vertragserfüllung klagen.
Ich hab den ca. 10 Jahre alten Vorbestellpreis für die damals bestellte Lok bezahlt. Nur die spätere Bestellung war teurer.Na na, auch die 111 wurde schleichend etwas teurer.
In dem Moment, wo du eine Auftragsbestätigung bekommen hast, ist das keine Absichtserklärung mehr. Frag mal deinen AnwaltNaja....es kommt immer drauf an, wann tatsächlich ein Kauf zustande kommt. Es hat noch keiner von uns eine Arnold-G12 gekauft. Bisher waren es maximal Absichtserklärungen. Frag ggf. mal (D)einen Anwalt... .
Daniel
Du kaufst ja direkt beim Händler, wenn du einen bindenden Kaufvertrag abgeschlossen hast, muss sich auch der Händler daran halten. Bei einigen Händlern, z.B. bei Elriwa kann man unverbindlich vorbestellen, steht ja auch direkt so da, hier kann der Händler die Preise anpassen.-der Hersteller verlangt plötzlich einen höheren Preis--der Händler soll zum Vorbestellpreis liefern-wer bitteschön soll die Differenz ausgleichen??
Das ist beim Kauf von Wohnmobilen mittlerweile Standard, bei Lieferzeiten nah an die 2 Jahre werden Fahrzeuge komplett überarbeitet (nicht unbedingt zum besseren) oder sogar auf anderen Chassis mit anderen Motoren gebaut, unmögliche Händler verlangen dann schon mal einige tausend Euro mehr wie bei der Bestellung... Der Kunde kann dann gern von der Bestellung zurücktreten und wieder 2 Jahre warten - oder die Kröte einfach schlucken. Der Händler bekommt das Fahrzeug an andere Kunden oft sogar besser verkauft weil sofort verfügbar.ch stell mir vor ich würde ein neues Auto für 30.000€ bestellen. Ein Dreiviertel Jahr warten. Und dann vom Händler die Mitteilung bekommen das es da ist, aber nun 40.000€ kostet… Ganz ehrlich, ich glaube da würde die Mehrheit zum Anwalt gehen und auf Vertragserfüllung klagen.
Bei der 58 ist das nun ähnlich, kannst zahlen oder stornieren und warten bis sie einer günstiger anbietet, dauert aber sicher mehr wie 2 Jahre
Mich betrifft es nicht da ich nur Historische Sonderzüge mit Dampfloks fahre, …
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Bei der 58 ist das nun ähnlich, kannst zahlen oder stornieren und warten bis sie einer günstiger anbietet, dauert aber sicher mehr wie 2 Jahre
In dem Moment, wo du eine Auftragsbestätigung bekommen hast, ist das keine Absichtserklärung mehr. Frag mal deinen Anwalt
Naja, so is'es ja nun auch lange nich mehr. Nimmst du wenig, musst du einen Mindermengenzuschlag entrichten. Nimmst du viel, is die Nachfrage gestiegen und der Preis muss angehoben werde. Wir seh'n das gerade in der Industrie, viele Dinge sind nur noch schwer zu erklären...Tja so ist nun mal der Kapitalismus--Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
... nich gut geh'n kann.Eine G12 für 270€?
Äääähhhhhhhhhhh ... Ich sehe das Problem nich ...Mich betrifft es nicht da ich nur Historische Sonderzüge mit Dampfloks fahre ...