Eigentlich hatte Ralf ja nur nach einem passenden Stellwerk gefragt aber Norberts Aussagen sollte man ein wenig präzisieren.
Die Stellentfernungen sind nicht "fast unkritisch".
Was nützt es wenn man bei einem elektromechanischem Stellwerk die (elektrisch angetriebenen) Formsignale bis zu 1800 m, Lichthauptsignale bis zu 2500 m und Lichtvorsignale bis zu max. 3750 m entfernt stellen kann, aber die Weiche am Abzweig max. 550 m weit entfernt sein darf?
Etwas größere Stellentfernungen für Weichen erreicht man durch den Einsatz von Drehstromantrieben. Das bedingt allerdings auch Umbauten im Hebelwerk, eine andere Schaltung und eine neue Stromversorgungsanlage. Bei elektromechanischen Stellwerken gibt es in der Regel auch keine automatischen Gleisfreimeldeanlagen. Das Freisein von Weichen und Gleisabschnitten muß dann durch Augenschein (Hinsehen) geprüft werden. Bei einer Entfernung von über 500 m ist das illusorisch.
Eine Fernsteuerungsanlage nur für eine Abzweigstelle einzurichten dürfte wohl an den Kosten scheitern. Die genannte Streckenfernsteuerung Waren/Müritz - Rostock war auch nur ein paar Jahre in Betrieb. Als die Strecke zweigleisig ausgebaut wurde konnte die verwendete Stellwerkstechnik nicht angepaßt werden.
Bei ESTW-Technik sieht es wieder ganz anders aus. Da spielt die Stellentfernung in dem Sinne keine Rolle. Das von Norbert angesprochene Technikgebäude muss auch wieder klimatisiert werden und bestimmte Sicherheitsbedingungen erfüllen. Die dazu benötigte USV-Stromversorgung ist auch nicht ganz ohne.
Bild 1 Tabelle der maximalen Stellentfernungen bei DR Stellwerken
Bild 2 Stelltisch Bf Schönfließ Bauart GS II DR mit der Abzweigstelle Schönfließ West (am rechten Bildrand)
Stellentfernung der entferntesten Weiche 1630 m.
Bild 3 Blick in eine ESTW-Unterzentrale.
Mathias