Willy
Foriker
dann musst Du sie aber evtl. nur abgerüstet mitschleppen.
Doppeltraktion mit einer Lok die für D keine Zulassung hat, glaub nicht, das auf solche Spielchen (es sei denn eine Ausnahmegenehmigung zur Überführung lag vor) sich heutzutage ein EVU einlassen tut. Zuviele Augen sehen da mit (Fuzzi´s).
Oder war das noch zu Zeiten der Inbetriebnahme der selbigen Loktype für die SBB ?
ich meinte das auf die modellbahn bezogen , da ist es der lok doch egal ob der stromabnehmer oben oder unten ist.