• Hallo TT-Modellbahner, schön, dass du zu uns gefunden hast.
    Um alle Funktionen nutzen zu können, empfehlen wir dir, dich anzumelden. Denn vieles, was das Board zu bieten hat, ist ausschließlich angemeldeten Nutzern vorbehalten. Du benötigst nur eine gültige E-Mail-Adresse und schon kannst du dich registrieren.
    Deine Mailadresse wird für nichts Anderes verwendet als zur Kommunikation zwischen uns.
    Die Crew des TT-Boardes

Kühn Neuheiten 2009

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@Tds, danke, ich bin platt. Ich sollte mal öfter in depatisnet vorbeischauen ....
Ich hätte zum einen nicht gedacht, dass man darauf ein Patent anmelden kann und zum andern ehrlich gesagt Tillig nicht so viel Weitsicht zugetraut. Schliesslich kostet die Anmeldung eine ganze Menge Geld.

Mal sehen, ob es Einsprüche gibt - vor allem Hammerschmidt könnte da noch ein Wörtchen mitreden.

Fakt ist, dass Kühn damit mit Tillig reden und ggf. löhnen muss.

lasen wir und überraschen.

Jetzt habe ich in depatisnet mal nachgeschaut, was Tillig sonst noch hat: 4 Patente/Gebrauchsmuster habe ich gefunden. Die Kupplung, die Weichen mit Biegezugen (von 1991, das läuft nicht mehr lange), ein Baukastensystem und noch die flexiblen Flexstegweichen.
Respekt!

Luchs.
 
Hallo Luchs, schau dir mal die Kupplung von Lenz in Spur 0 an. Da gibt es aber sehr dolle Ähnlichkeit mit der von Tillig bzw. umgekehrt. Nur mit dem Unterschied dass man bei Lenz im Bogen kuppeln kann. Bei Geradeausstellung der Kupplung rücken die Puffer noch näher aneinander.
 
Trotzdem ist eine Offenlegungsschrift noch kein Patent, da der eigentliche Patentanspruch zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geprüft wurde. In dieser Zeit muss man seine Patentschrift verteidigen, die Jungs aus dem DPMA halten einem andere Patente dagegen. Was mich jedoch wundert ist die lange Zeit seit der Anmeldung (Nov. 2005). ´Die Schrift ist auf alle Fälle kein Selbstläufer, sonst wäre sie schon längst durch.
Trotzdem würde ich an Herr Kühn seiner Stelle die Finger davon lassen,
wenn Tillig das Patent noch dafür bekommt und cleverer Weise Kühn erstmal produzieren und verkaufen lässt, gibt's 1-2 Jahre später saftige Lizenzzahlungen an Tillig.

cu
tommi
 
Was mich jedoch wundert ist die lange Zeit seit der Anmeldung (Nov. 2005). ´Die Schrift ist auf alle Fälle kein Selbstläufer, sonst wäre sie schon längst durch.

Der zeitliche Ablauf ist im Rahmen des Üblichen. Gemäß § 32 Abs. 2 PatG enthält die Offenlegungsschrift die jedermann zur Einsicht freistehenden Unterlagen der Anmeldung. Und in die Akten von Patentanmeldungen steht die Einsicht jedermann in der Regel 18 Monate nach Patentanmeldung frei (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 PatG). Bis zur eigentlichen Patenterteilung dauert es auch nach der Offenlegung noch ein paar Jahre.
 
Woher wissen denn all die Schreiber, ob denn Kühn nicht schon Lizenzen an Tillig zahlt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass er ein Kupplung "sehr ähnlich" zu Tillig produzieren würde, ohne sich abzusichern. Aber lassen wir uns doch einfach mal überraschen.

Gruß vom Rhein
Lokwolf
 
Was mir aufgefallen ist: Bei meinen Fotos von orientroten 103ern
geht die Spitze des Latzes nicht bis zu der Kante herunter.
Ein Foto der 103 165 habe ich jedoch nicht. War das bei ihr anders?

MfG

schau dir mal bitte das foto auf dem neuheitenblatt von kühn an. bei der dort gezeigten lok geht der latz bis fast an die kannte.
 
@Lokwolf: zwei Sachen deuten darauf hin: 1. warum hat er die neue Kupplung nicht beworben? und 2. die Aussage von Cyber, der ja einen gewissen Draht in die Richtung hat ...

Für die alte BTTB Kupplung dürften kaum mehr Lizenzen anfallen.

Luchs.
 
@Lokwolf: zwei Sachen deuten darauf hin: 1. warum hat er die neue Kupplung nicht beworben? und 2. die Aussage von Cyber, der ja einen gewissen Draht in die Richtung hat ...
Jetzt mal ehrlich: Würdest Du ein Teil entwickeln, von dem Du weißt, dass Du es nicht verkaufen kannst, da da Patente anhängen ohne dich vorher abzusichern? Das wäre nicht nur fahrlässig, sondern dumm. Daher kann ich mir das nicht vorstellen.

Gruß vom Rhein
Lokwolf

P.S. Und vielleicht hat er es ja nicht beworben, damit andere es für ihn tun... :wiejetzt:
 
Der zeitliche Ablauf ist im Rahmen des Üblichen. Gemäß § 32 Abs. 2 PatG enthält die Offenlegungsschrift die jedermann zur Einsicht freistehenden Unterlagen der Anmeldung. Und in die Akten von Patentanmeldungen steht die Einsicht jedermann in der Regel 18 Monate nach Patentanmeldung frei (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 PatG). Bis zur eigentlichen Patenterteilung dauert es auch nach der Offenlegung noch ein paar Jahre.

Wenn eine Erfindung patentrechtlich "wasserdicht" ist und alle Beteiligten zügig arbeiten, kann eine Patenterteilung sogar vor Ablauf der 18-Monatsfrist erteilt werden. Siehe B3-Schrift, es geht also durchaus um einiges schneller...

cu
Tommi
 
Hallo Ralf:

Wegen des Latzes der 103 hast Du schon Recht, daß der bei Kühns Vorbildfoto relativ weit runter geht.
Meine Frage war, ob man mit 103 165 ein Vorbild mit besonders großem Latz gewählt hat, um vielleicht die Kante ein wenig zu kaschieren oder ob der Latz des Modells etwas größer geworden ist, als er sein sollte.

MfG
 
Semftöppe-Set vom MBS

Habe nun Antwort vom MBS bekommen wegen dem Set "TT-Kühn Senftöpfe Kombi Paket DR, Ep.IV, Art. 77-117"

"...in dem Sparpaket befinden sich die gleichen Wagen, wie sie auch einzeln erhältlich sind. Sie haben keine neuen Betriebsnummern..."

Also, wie schon vermutet!
 
Hallo Luchs, schau dir mal die Kupplung von Lenz in Spur 0 an. Da gibt es aber sehr dolle Ähnlichkeit mit der von Tillig bzw. umgekehrt. Nur mit dem Unterschied dass man bei Lenz im Bogen kuppeln kann. Bei Geradeausstellung der Kupplung rücken die Puffer noch näher aneinander.
Das verstehe wer will. Was hat diese Kupplung von Lenz mit der von Tillig gemeinsam?
 
Das Funktionsprinzip: Fallhakenkupplung. Nur haben das sehr viele, z.B. die alte Fleischmann-H0-Kupplung und auch die BTTB-(Bügel)Kupplung.
Auf das bekannte Prinzip gibt es sicher kein Patent oder sonstigen Schutz.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben