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    Die Crew des TT-Boardes

Fragen zum boardeigenen Marktplatz

Was haltet Ihr von unserem Marktplatz?

  • Ich brauche keinen Marktplatz

    Stimmen: 7 6,8%
  • Irgendwie ist der Marktplatz Mist

    Stimmen: 4 3,9%
  • Für mich gibt es nichts Besseres

    Stimmen: 81 78,6%
  • Ich bin lieber bei Ebay

    Stimmen: 9 8,7%
  • Und ich auf dem Trödelmarkt

    Stimmen: 2 1,9%

  • Umfrageteilnehmer
    103
  • Umfrage geschlossen .
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Grischan schrieb es doch schon: Wer geprellt wurde, muss über zivilrechtliche Schritte gegen den Verursacher vorgehen. Sonst gibts das Geld nicht zurück.
Ein Strafverfahren hilft da nicht weiter.

Natürlich nutzen wir die gebotenen Möglichkeiten, aber der Knabe hat eine gewisse Energie. Nur nützt es am Ende nichts, denn er fliegt ja doch auf.

Den Markt werden wir nicht verändern.
Wir haben immer geschrieben, dass der Markt ein unverbindliches Angebot ist, in das wir uns nicht einmischen werden. Das heißt auch, dass wir die Risiken, die aus Geschäften dort entstehen, nicht übernehmen werden.

Es gibt aber, wie im Leben sonst auch, persönliche Vorkehrungen, die man treffen sollte. Dazu gehört auch, nicht von Unbekannten zu kaufen. Um in diesem Beispiel zu bleiben: Wer ist "Rolf Bose"? Schreibt der was? Wie lange ist der angemeldet? etc.
Ein Risiko bleibt hier wie auch bei den Online-Auktionshäusern oder Online-Shops bestehen. So kaufe ich lieber bei Amazon als bei einem unbekannten Internetladen, da ich bei Ersterem weiß, wo ich dran bin.

Und der Freund von der Küste wird von uns hören.

Gruß vom Rhein
Lokwolf
 
pers. Eindruck

Ich melde mich mal zu Wort, da ich glaube TT-Freak persönlich zu kennen, er hatte im Marktplatz inseriert und ich habe es persönlich abgeholt (Cottbus). Auf mich machte er einen guten Eindruck, ist sehr viel unterwegs in DE als Eisenbahner / Lokführer. Aber vielleicht habe ich ja auch einen anderen kennen gelernt, er ist zwar noch jung aber einen Erziehungsberechtigten braucht er sicherlich nicht.
 
Kollega,

da verwechselst Du Personen. Der, den wir meinen, wohnt an der Küste und ist minderjährig.

Gruß vom Rhein
Lokwolf
 
Und:
Es gibt/gab 5 TT Freak. Wir meinen den mit Leerzeichen. Nicht die mit Unterstrich, Bindestrich, mit dem Wort "macig" davor, oder direkt Zusammengeschriebenen.
Unser Freak wurde im Februar gesperrt, Du meinst sicher ein recht aktuelles "Geschäft".
 
... ist minderjährig.

Gruß vom Rhein
Lokwolf

sind solche Leute nicht generell " geschäftsunfähig " im Sinne des Gesetzes.
Und wer bei solchen Leuten kauft, wird wohl somit auch auf dem Schaden sitzen bleiben. Sorry, so blöd wie das klingt.
Kaufverträge usw. dürften doch somit null und nichtig sein. Und ob man von den Erziehungsberechtigten sich sein Geld zurück holen kann, etzieht sich meiner Kenntnisnahme.
 
sind solche Leute nicht generell " geschäftsunfähig " im Sinne des Gesetzes.

Nicht ganz . Es gibt nicht geschäftsfähig , beschränkt geschäftsfähig und geschäftsfähig . Ist alles in den Gesetzen geregelt .

0-7 Jahre : nicht geschäftsfähig
7-18 Jahre : beschränkt geschäftsfähig
ab 18 Jahre : geschäftsfähig

Da er meines wissen schon älter als 7 Jahre ist gilt er als beschränkt geschäftsfähig . Somit sind die Geschäfte mit ihm schwebend unwirksam wenn keine Einwilligung der Eltern vorliegt , welche auch nachträglich zustimmen können . Daneben gibt es noch den Taschengeldparagraph - da gilt der vorhergehende satz nicht . Dieser Paragraph ist aber teilweise umstritten .

Das mal nur zur Geschäftsfähigkeit . Das mit dem eventuellen Vortäuschen von falschen Tatsachen ( wahres alter , etc. ) lass ich bewusst aussen vor , weil das schon wieder viel zu weitläufig ist .

-------

PS : Irgendwie hab ich ein Dejavu das es diese Disskussion so schon einmal gab und evtl. sogar von den gleichen Leuten im Forum .
 
Mal etwas anderes:
Ist es nicht möglich, das bei aus dem Markt verschickten E-Mails der Nick-Name mit angezeigt wird?
Ich habe kürzlich eine üble Mail auf eine Anzeige hin erhalten und wüsste schon gern, mit wem ich es da zu tun hatte. Emailadresse sagen meist nicht viel.
 
Die u.U. vorliegende beschränkte Geschäftsfähigkeit des Betreffenden mag das Verpflichtungsgeschäft schwebend unwirksam machen, das dürfte aber hier nicht viel nützen.
Denn hier wird der Betreffende nicht irgend etwas abwehren wollen, vielmehr hat er etwas und das Geld dazu.

Und daß er dann ggf. ungerechtfertigt bereichert ist, wird bei ihm keinen größeren Willen zur Rückgewährung hervorrufen als den zur Erfüllung des Vertrages.


MfG
 
Hallo,
mal ein paar Zeilen zur Geschäftsfähigkeit und Rechtsfähigkeit. :traudich:
Das Bürgerliche Gesetzbuch BGB
Dieses Gesetz regelt alle Rechte und Pflichten unter natürlichen Personen (Verbraucher) in unserem Lande.
Im BGB Buch 1, Abschnitt 3 - Rechtgeschäfte, Titel 1 - Geschäftsfähigkeit, in den §§ 104 - 113 wird die Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit geregelt.
Ab den §§ 116 und folgende wird die Willenserklärung, Scheingeschäft, Vertragsbindung, Täuschung etc. geregelt.
Im BGB Buch 1, Abschnitt 1, Titel 1, §§ 1 und 2 wird die Rechtfähigkeit und Volljährigkeit geregelt.
Der zitierte "Taschengeldparagraph" ist in § 110 BGB eindeutig geregelt. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph
Obwohl alle Gesetze für den gesamten Staat, also die Bundesrepublik Deutschland, Rechtskraft haben und eindeutig sind, so leidet die Rechtsprechung durch den Förderalismus in unserem Staat.
Rechtsfähigkeit (welche man mit Vollendung der Geburt erwirbt und welche mit dem Tode erlischt) bedeutet nicht gleich Geschäftsfähigkeit.
Jeder tut gut daran, die, im Netz und auch auf anderem Wege bereitgestellten Gesetzestexte zu lesen, damit jeder weiss, auf was er sich im täglichen Leben in diesem unseren Lande einlässt. Denn wie lautet ein immer gerne zitierter Spruch in unserem Rechtsstaat, "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!"
 
Das paßt,
und wie möchtest Du bitteschön als Erziehungsberechtigter Deinen Sprößling 24 Stunden am Tag "überwachen" ?

PS: Wer möchte,kann die Rechtslage hier nachlesen.
 
Ich habe den genannten Gesetzestext nicht verfasst.
Er ist aber für Alle gleich bindend.
Hier sollte sich der Erziehungs- und Sorgeberechtigte, als freier und mündiger Bürger dieses Landes, Gedanken machen, wie er die Gestzesvorgabe, mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, umsetzt und wiederum nicht mit anderen Gesetzen in Konflikt gerät... :wiejetzt:
Ich glaube nicht das man über geltende Gesetze diskutieren muß. :traudich: ...vielleicht nur soviel: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Seiten der Medaille... :fasziniert:
 
Ist das Problem hier nicht eher, daß der eine Vertragspartner bereits geleistet hat (bezahlt oder Ware verschickt), dafür aber (bisher) nichts bekommen hat?

Ist der Vertrag (Verpflichtungsgeschäft) wirksam geschlossen, kann der eine Vertragspartner Erfüllung (Gegenleistung) verlangen.
Ist der Vertrag nicht wirksam geschlossen, kann er seine eigene Leistung von dem dann i.d.R. ungerechtfertigt Bereicherten zurück verlangen.
Soweit zur Theorie.
Wenn sich der Andere nicht zuckt, ist es sekundär, ob er nun nicht zahlt/Ware schickt oder das Erhaltene nicht zurück gewährt.
Den Schwarzen Peter hat zunächst erst einmal der, der etwas will, denn er muß "sich drehen", also einen Anspruch geltend machen.
Auf welcher Norm der beruht, ist hier für meine Begriffe nicht der Schwerpunkt.

MfG
 
Das beantwortet meine in den Raum gestellte Frage nicht.

Es ist primär ein gesamtgesellschaftliches und pädagogisches Problem, da die Erziehungsberechtigten allein das scheinbar nicht lösen könen.
Es ist weniger ein Problem des Boardes , da wie schon weiter oben hingewiesen, sich ja Jeder seinen potentiellen Handelspartner etwas genauer unter die Lupe nehmen kann.

Rein juristisch kostet der Klageweg mehr ( zumindest Nerven), als die Abschreibung in den meisten Fällen. Und was nützt dann ein Titel, der nicht vollstreckbar ist?
 
Das beantwortet meine in den Raum gestellte Frage nicht.

Tja, Katzenteufelchen, :allesgut:
ich (für meinen Teil) kann, muß, brauche und will meinen Sprößling nicht 24 Stunden am Tag "überwachen", aber ich kann mir für bestimmte Tageszeiten, an denen ich, aus Gründen der Nahrungsbeschaffung oder anderer wichtiger Gründe, (zu denen ich vom Gesetz her verpflichtet bin) welche ich (für meinen Teil) hier nicht in die ganze Welt hinausposaunen muß, will und kann, die nötige Hilfe, an den jeweils zuständigen Stellen, beantragen, wenn ich als Erziehungs- und Sorgeberechtigter nicht allein in der Lage bin.
Und bei mir klappt das wunderbar, auch wenn Einige der Meinung sind, das meine Kinder unerzogen, nervig, frech, vorlaut oder gar verfressen wären.... :wiejetzt:
Ich hoffe diese Antwort ist für Dich soweit befriedigend.

Ach ja, das Board ist keine Erziehungseinrichtung oder die Gouvernante bzw. Nanny oder was auch immer und hat auch keinerlei Verpflichtungen irgendwelchen überforderten Erziehungs- und Sorgeberechtigten gegenüber und deren Sprößlingen und es hat auch keinen Erziehungsauftrag diesen Sprößlingen gegenüber. :fasziniert:
 
Eltern deren Sprössling immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt kommt, sollten sich ernsthaft Gedanken machen, wie sie das stoppen können. Wenn sie es nicht allein in den Griff bekommen, müssten sie eigentlich Hilfe anfordern und auch bekommen. Allerdings benötigen sie dazu Courage und die zuständigen Jugendämter mehr Geld und Möglichkeiten.

Das Bord kann beide Dinge nicht bereit stellen, so dass wir leider damit Leben müssen, dass hier ab und zu mal ein Störenfried auftaucht. Aber die Mods tun ja schon, was möglich ist.

Ich bin jedenfalls froh, dass es den Marktplatz gibt. Seriöser als die große Versteigerungsbörse ist er alle mal.
 
Thomas , klares nein, es geht nicht um Deine Kinder oder deren anderer Boarder. Seht es bitte allgemeingültiger.

Du schläfst nie ? , die Kinder sind auf dem Schulweg ohne Dich , bei Freunden ohne Dich ......
Es ist unmöglich, als Elternteil die Jugendlichen ständig unter Kontrolle zu haben. (Wer möchte das auch?)

Damit haben die Zugang zum I-Net. Die technischen Möglichkeiten werden immer besser und auf Kredit kaufen wird immer einfacher...

Den durchschnittlichen Verschuldungsgrad der Jugendlichen bis 20 Jahre kann man sich aus dem statistischen Jahrbuch und anderen Quellen selbst heraussuchen.
 
Wenn sie es nicht allein in den Griff bekommen, müssten sie eigentlich Hilfe anfordern und auch bekommen. Allerdings benötigen sie dazu Courage und die zuständigen Jugendämter mehr Geld und Möglichkeiten.

Da benötigt das Jugendamt mal mehr Intresse an den Fällen und vor allem mal Handlungsbedarf, den die Jugendämter sinds meist die es schlimmer machen oder erst gar nicht helfen (am eigenen Leibe erfahren - und nein ich bin kein Verbrecher oder mit Gesetzten in Konflikt getreten). Muss hier den anderne Beipflichten das die Gesellschaft schuld ist, oder achtet Ihr darauf mit wem eure Kinder den Umgang übt? ... ich sag nur Gruppenzwang, Cool sein, falsche Freunde, Anstifftung ....
 
Was? Die böse, böse Gesellschaft ist schuld?
Niemals der Jugendliche?
Niemals seine persönliche Labilität?
Niemals sein Elternhaus, in der er bei weitem die meiste Zeit seines jungen Lebens verbringt?

Hey Freunde, nun hört aber auf. jetzt wird mir das hier viel, viel zu einfach.
...und unbergreiflich.
Wenn man keine andere Erklärung will, redet man sich raus.


Und ja, der Thread gehört geteilt. Ich mach es nicht mehr, da, wie immer, so gewollt.
 
Schöne Diskussionen, die im Endeffekt zu nix führen.

Und eigentlich wollt ich- wie immer garnicht- aber ne Meinung hat man ja immer...- irgendwie...:wiejetzt:

Die vB- Soft, auf die das Forum und der Marktplatz gründen bieten immer die Möglichkeit einer IP- Verfolgung, wenn man sie nützt bzw. die Berechtigung dafür vom Boardbetreiber an Admins/ Mods weiterverteilt wurde. Am besten greift sie, wenn der "Kandidat" online ist, allerdings gibts fürs vB auch Hacks, um entsprechende "automatisch" zu verfolgen.
Die meisten Boardbetreiber kennen das, delegieren das aber aus gewollten Anonymitätsgründen ihrer User nicht weiter.

Und selbstverständlich gibt es auch genügend Möglichkeiten, sich als User gewollt einer IP- Verfolgung zu entziehen- kostet mir max. drei Mausklicks im entsprechendem Programm, um hier aus USA oder von mir aus irgendwelchen afrikanischen Ländern hier reinzuschneien. Das Web baut sich für mich dann gegebenenfalls etwas langsamer auf.

Langer Unsinn, kurzer Sinn: Dem Boardbetreiber ist (so gewollt) die IP und damit die Zuordnung (wurde hier als pauschal "der Norden" genannt)bekannt.
Ihm (dem Boardbetreiber) obliegt aber nur die Pflicht, Verstösse gegen allgemeingültige Gesetze, Urheberpflichten etc. im eigenem Board zu ahnden, um dessen Existenz dann auch durch Schliessung nicht zu gefährden.
Gegen den Boardbetreiber entsteht keine Pflicht (und auch kein Recht) gegenüber Usern des Boards irgendwelche IP`s oder sonstige Infos zu jemandem herauszugeben, der gegen obengenanntes verstösst.

Wer also Zuordnungen etc. möchte, weil ihm finanzieller Schaden entstanden ist muss dringend über Rechtsanwalt- denn nur der darf weiter.
Und selbst da ist es fraglich, ab wann (streitwert) ein RA das auf sich nehmen würde.

Also brecht die Diskussionen ab- das Board hat seine Schuldigkeit getan. Was wird denn noch erwartet?
Und das ist überall gleich- Ich verstehs nicht...
 
Was? Die Gesellschaft ist schuld?
Niemals der Jugendliche?
Niemals seine persönliche Labilität?
Niemals sein Elternhaus, in der er bei weitem die meiste Zeit seines jungen Lebens verbringt?

Das ist zu kurz gegriffen, die Verantwortung beider Seiten ( unser Held und Elternhaus) stellt niemand in Frage. Aber die Umstände drumm herum kann man schon mal beleuchten...

Die Gesellschaft ist schuld?
Sind diverse Internetanbieter, 0% Finanzierer usw. nicht Teile unserer Gesellschaft? Führt aber jetzt echt zuweit weg...

Die Moral aus der Geschicht ist: Vor dem Kauf prüfen, auch wenn das Objekt der Begierde noch so lockt.

Der Markt ist doch bis auf ganz wenige Ausnahmen o.K.
 
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