Zunächst fällt mir auf, dass die Ausfahrten, die durch die Signale 38/39 und 48 gesichert werden, nie ausschließlich über die geraden Stränge einer Weichen führen und somit i.d.R. mit verminderter Geschwindigkeit gefahren werden müssten - also nur gekoppelte (Form-)Signale oder entsprechende Lichtsignle in Frage kommen.
Jopp, sehe ich auch so. Das trifft übrigens auf das Sig. 41 auch zu. Der Laufweg eines Zuges, der mit diesem Signal nicht signalisiert werden könnte, wurde von mir rot eingezeichnet.
Einziges Hauptsignal im gesamten Bahnhof, was wirklich nur einen Flügel braucht, ist das Signal 45.
Die Rangierhaltetafeln links sind nunmehr ob des fehlenden Rangierweges eher optischer Natur.
Die müssten m.M. nach weg, da sie eh direkt hinter den letzten Weichen stehen und damit völlig unnütz wären.
Im Endbahnhof erscheint mir nach wie vor der Sinn des Signals 52 eher fragwürdig.
Sehe ich auch so. Ich würde es eher dorthin setzen, wo jetzt das Gsp.54 weilt. Beide tauschen...
Einspruch: Bei der Festlegung ist nicht nur die erste Weiche nach dem Signal relevant, sondern auch alle folgenden.
So ist es. Es wird immer vom anschließenden Weichen
bereich gesprochen, nie von einer einzelnen Weiche.
Im Signalbuch steht: "Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt vom Hauptsignal ab für den anschließenden Weichenbereich."
Ich habe noch bissel im Bild rumgepfuscht.
rote Xe: mögliche Standorte der Wartesignale. Da links, wo jetzt eins steht, wäre es so sinnfrei, weil zu wenig. Wer da A sagt, muss auch B sagen.
Selbiges betrifft auch das Gsp. 44. Da gehört dann noch eins in das Gleis oben drüber.