• Hallo TT-Modellbahner, schön, dass du zu uns gefunden hast.
    Um alle Funktionen nutzen zu können, empfehlen wir dir, dich anzumelden. Denn vieles, was das Board zu bieten hat, ist ausschließlich angemeldeten Nutzern vorbehalten. Du benötigst nur eine gültige E-Mail-Adresse und schon kannst du dich registrieren.
    Deine Mailadresse wird für nichts Anderes verwendet als zur Kommunikation zwischen uns.
    Die Crew des TT-Boardes

Forumspiel 2014

Sollte die Zugkreuzung als solche nicht mehr lange zu sehen sein?
Also künftig nur noch ein Zug im gesamten Abschnitt (eventuell dann Stichstreckenblock)?
Oder gar die Primitivform, daß ein Triebwagen im oberen, der andere im unteren Abschnitt pendelt und nicht zur Kreuzung, sondern nur zum Umstieg der Fahrgäste zwei Triebwagen nebeneinander am Bahnsteig stehen?

MfG
 
Nein, nein, das Bild zeigt *nicht* den zweiten Teil. Erst durch die Kombination wird es besonders.

Und nein, der Bahnhof ist ja vor ein paar Jahren erst wieder aufgebaut worden - das bleibt auch so. Auch die 628er werden sich hier noch ein paar Jahre halten.

Luchs
 
Möchsteste das nicht auflösen ?

Mal abgesehen davon , das es hier Leutchens mit Interesse an EP I- VI giebt.
Da werden gerade die interessierten "Hobbyeisenbahner" ausgegrenzt. Nicht Jeder ist bei der Bahn beschäfftigt und in Interna eingeweiht.
In diesem Rahmen ist das vielleicht kein guter Einfall.:allesgut:
 
Na gut. Ich dachte es ist einfacher - der Hinweis mit den 628 und dass es nicht mehr lange geht, hätte vielleicht zum Studium des Fahrplans geführt. Neben 628 fährt dort nur zur nachtschlafender Zeit ein Güterzug und Samstags eben er, RE 27005/RE 27005 aka IC "Rottaler Land". Meines Wissens nach ist er der einzige IC auf einer Nebenstrecke mit Zugleitbetrieb. Zumindest mit regulärer Zugkreuzung in dieser Betriebsform.
Die Bebriebsform Bad-Reichenhall - Berchtesgaden kenne ich nicht genau, soweit ich weiss stehen da aber auch auf den Kreuzungsbahnhöfen Signale. Und auf Usedom ist der IC auch schon Vergangenheit. Alles andere müssten Hauptstrecken sein. Oder habe ich was übersehen?

Ich übergebe mal an 152 032 - da am nächsten dran.


(ich habe kein Bild von Massing selber - anbei hat er Massing gerade verlassen)

Luchs.
 

Anhänge

  • comp_74507935.jpg
    comp_74507935.jpg
    276,8 KB · Aufrufe: 73
Genau betrachtet ist es eben kein IC auf einer Nebenstrecke mit Zugleitbetrieb.
Der Zug fährt dort als RE 27004 / RE 27005 und ist damit ein Regionalexpress und leider kein IC, auch wenn der gleiche Train ab Passau eine andere Zuggattung und Zugnummer bekommt.
Zum RE macht ihn bestimmt auch nur der Umstand, das er zwischen Pocking und Passau nicht hält. Alle anderen Züge auf der KBS 649 halten dort und sind somit als RB eingestuft.
Auch wenn der Zug aus IC-Wagenmaterial besteht, macht ihn das auf dem genannten Streckenabschnitt noch lange nicht zum IC "Rottaler Land". Noch nicht mal "aka".

Mathias
 
Nur als Info:
Die Strecke Bad Reichenhall - Berchtesgaden hat hauptbahnmäßige Block- und Signaltechnik.
Sie ist "nur" wegen dem Steilstreckenabschnitt Kirchberg - Hallthurm als Nebenbahn eingeordnet.
 
Zwischen Hallthurm und Berchtesgaden ist sie nicht (mehr) Steilstrecke und bleibt Nebenbahn.
Was hat die Neigung und damit die Einstufung als Steilstrecke mit der Einteilung in Haupt- oder Nebenbahn zu tun?

Mathias
 
Zwischen Hallthurm und Berchtesgaden ist sie nicht (mehr) Steilstrecke und bleibt Nebenbahn.
Was hat die Neigung und damit die Einstufung als Steilstrecke mit der Einteilung in Haupt- oder Nebenbahn zu tun?

Mathias

In Deutschland gelten Hauptbahnen mit einer maßgebenden Neigung von mehr als 1:40 (25 ‰) und Nebenbahnen mit einer Neigung über 1:25 (40 ‰) als Steilstrecke.

Freilassing–Bad Reichenhall–Berchtesgaden, 40,8 ‰

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Steilstrecke

Nicht ganz korrekt ist die Bezeichnung der Strecke, richtig wäre Freilassing - Bad Reichenhall (Hauptbahn), Bad Reichenhall - Berchtesgaden (Nebenbahn).
Dadurch dürfen bis Bad Reichenhall auch Fahrzeuge ohne Steilstreckenzulassung verkehren.
 
Wie groß ist denn die Neigung?

Als Hauptbahn wäre sie bei mehr als 25 Promille Neigung Steilstrecke, als Nebenbahn erst bei mehr als 40 Promille.
Sollte sich die Neigung also zwischen 25 und 40 Promille bewegen, könnte man mit der Einstufung als Nebenbahn die Steilstrecke vermeiden.

MfG
 
Das war auch lange Zeit so (und vermutlich auch der Grund).
In alten Unterlagen wird die Steigung mit 40 ‰ angegeben. Da erst ÜBER 40 ‰ eine Steilstrecke bei einer Nebenbahn vorliegt, umging man so recht einfach das Prozedere.
In neueren Unterlagen ist dann 40,8 ‰ zu finden, somit gilt die Strecke trotzdem als Steilstrecke.
 
@Bksig, genaugenommen hast Du recht. Das gibt es aber auch noch anderwo (z.B. auch für den IC nach Berchtesgaden), dass diese herabgestuft werden - einfach weil sie anstelle eines planmässigen Nahverkehrszuges fahren. Nach Berchtesgaden wäre es noch möglich, den IC zusätzlich zu fahren - im Rottaler gibt es nicht genug Kreuzungsmöglichkeiten.

Einigen wir uns auf RE mit IC Wagenmaterial. Und Rottaler Land wird er schon allgemein gennant, auch wenn es beim RE meistens nicht dabei steht.

Luchs.
 
Aha - ich staune gerade... .

Im Ernst. Die Werte für Maximalneigungen und Mindestradien für Hauptbahnen sind Empfehlungen. Es gibt da zig Stellen im Netz, die diese Werte praktisch widerlegen.

Steilstrecken mit Betrieb nach Steilstreckenvorschriften haben als Grenze Steigungen ≥ 1:25 ( entspricht ≥ 40‰).

Daniel
 
Aha - ich staune gerade... .

Im Ernst. Die Werte für Maximalneigungen und Mindestradien für Hauptbahnen sind Empfehlungen. Es gibt da zig Stellen im Netz, die diese Werte praktisch widerlegen.

Steilstrecken mit Betrieb nach Steilstreckenvorschriften haben als Grenze Steigungen ≥ 1:25 ( entspricht ≥ 40‰).

Daniel

Keine Empfehlung, sondern Grenzwerte nach EBO §7, wobei hier sogar auf Hauptbahnen bei Neubauten nur noch 12,5‰ zulässig sind.
Viele Strecken haben aber noch Bestandsschutz, das heißt, sie müssen nicht auf die aktuellen Maßgaben umgebaut werden, nur weil sich die Werte ändern.
Man kann ganz banal sagen, wenn eine Strecke geringer als 25‰ geneigt ist, kann diese als Hauptbahn betrieben werden, von 25 - 40‰ als Nebenbahn, erst darüber gilt sie als Steilstrecke gemäß Steilstreckenvorschrift.

Hier die Links:
EBO: http://www.wedebruch.de/gesetze/betrieb/ebo1.htm
Steilstreckenvorschrift: http://fahrweg.dbnetze.com/file/2360724/data/rw_465_0001.pdf
 
Genau die war gemeint.

Weil der mit der Lok belastete Ponton tiefer im Wasser lag als der vor der Lok befindliche, fuhr die Lok quasi geneigt, also vorn höher als hinten, über die Pontonbrücke, ohne natürlich an Höhe zu gewinnen.
Der Betrieb der Schwimmbrücke Speyer wurde um 1932 eingestellt.

Damit geht der Ball an Tobi!

MfG
 
Hallo!

@Tobi:

EBO §7: "soll" ist kein Grenzwert.
Selbst bei Neubauten kann davon abgewichen werden (NBS Köln - Rhein-Main)
Die EBO sagt zu Steilstrecken nichts aus. Maximal anhand §2 kann man vage etwas ableiten, bzw. wäre dort die Verpflichtung verankert, ergänzende Regelungen zu treffen.

Die "Steilstreckenvorschrift" ist ein internes (, netzzugangsrelevantes) Regelwerk der DB Netz AG, welches in der Hierarchie unter der EBO steht.

Daniel
 
Ich denke, das Thema Steilstrecke, EBO und Vorschriften passt nicht so hier rein, da wäre ein eigenes Thema nützlich. Deswegen weiter mit dem Spiel:

Welcher französische Bahnhof wurde bis zu seiner Schließung nahezu ausschließlich von Lokomotiven der deutschen Reichsbahn befahren?
 
Mal ein Bilderrätsel.
In Anbetracht des heutigen Tages dürfen mal nur die Boarder ab Geburtsdatum 09.11.1989 ran, die so etwas aus eigenem Erleben nicht mehr kennen dürften.
Die älteren halten sich bitte zurück.
Also los .. Jugend voran!

Bild 1 Wozu dienten diese Teile?


P.S.
Die letzte Schwimmbrücke in Deutschland (gut, in der DDR, wenn das zählt?) für die Eisenbahn gab es meines Wissens nach im Jahr 1979 zum Manöver "Barriere79" an der Oder. Auch eine 118-er ist rübergefahren.

Mathias
 

Anhänge

  • Rätsel.jpg
    Rätsel.jpg
    249,5 KB · Aufrufe: 177
Was soll die DDR denn sein, wenn nicht (Teil von) Deutschland?

Bei den Pontonbrücken bin ich mir nicht ganz sicher: hatte die Bundeswehr sowas nicht auch? Wurde aber mit Sicherheit seltener genutzt. Ok, ist *leicht* OT.

Dürfen Wessis von vor 89 auch mitraten - oder ist es ein Gegenstand, den die Bundesbahn genauso gehabt hatte?

Luchs.
 
Dürfte nicht nur wegen des grünen Anstrichs ideologisch unbedenklich sein.
Wenn mich nicht alles täuscht, wird das Teil seit dem Ausscheiden der V100 Ost/ West und V180 aus dem Reisezugdienst nicht mehr gebraucht.

MfG
 
In Anbetracht des heutigen Tages dürfen mal nur die Boarder ab Geburtsdatum 09.11.1989 ran, die so etwas aus eigenem Erleben nicht mehr kennen dürften.
Ich bin älter, weiss es aber trotzdem nicht :(.
Allerdings hätte ich eine Idee, wo ich suchen könnte...
 
Zurück
Oben