Hallo, ich konnte im Net lesen, dass Hauptuntersuchungen heute nur alle 6 Jahre plus eine Verlängerung von 2x 1 Jahr durchgeführt werden.
War das in den 50er und 60er Jahren bei der DB auch schon so oder gab es da andere Vorschriften bzw. Zeitabstände? Gilt das für Loks und Wagen?
Meines Wissens war das auch damals schon so.
Die Kesselfristen bei Dampfloks waren aber kürzer. Die liefen drei Jahre und konnten dann nur einmal um ein Jahr auf insgesamt vier Jahre verlängert werden.
Ein ferner bekannter ist nun der Meinung: "Ich hab hier ein Blättchen der Bundesbahn von 1977. Damals war die Frist nach § 32 EBO wohl bei 4 Jahren statt heute 6 Jahren. Die Verlängerungsoption von zweimal bis 1 Jahr gab es auch damals schon. Witzigerweise gab es darüber hinaus eine "Bundesverkehrsminister-Option": Für Rangierlokomotiven, Turmtriebwagen und andere "Wenigläufer" konnte der Verkehrsminister bis zu 8 Jahre Frist zulassen."
Kann man das irgendwo genauer nachlesen oder erfahren? Googeln alleine hilft nicht weiter...