Ich darf zitieren:
".... Der Mindestradius für Module nach dieser Norm beträgt für die freie Strecke bei eingleisigen Modulen 1000 mm und bei zweigleisigen Modulen 2500 mm sowie für die Hauptgleise von Betriebsstellen 700 mm (Verkehr von Fahrzeugen mit Zurüstteilen). Die Verwendung der Tillig EW2 (631 mm) ist zulässig. In Betriebsstellen sollte der Mindestradius von 700 mm auch in Nebengleisen nicht unterschritten werden, um einen freizügigen Einsatz der Fahrzeuge zu ermöglichen. Diese Mindestradien gelten nicht für maßstabsgerechte Nachbauten, wenn das Vorbild geringere Radien aufweist."
Tendenz geht meist in Richtung Min.-Vorgabe, damit wir in Hallen auch um die Ecke kommen. Damit sollten alle Unklarheiten beseitigt sein.
".... Der Mindestradius für Module nach dieser Norm beträgt für die freie Strecke bei eingleisigen Modulen 1000 mm und bei zweigleisigen Modulen 2500 mm sowie für die Hauptgleise von Betriebsstellen 700 mm (Verkehr von Fahrzeugen mit Zurüstteilen). Die Verwendung der Tillig EW2 (631 mm) ist zulässig. In Betriebsstellen sollte der Mindestradius von 700 mm auch in Nebengleisen nicht unterschritten werden, um einen freizügigen Einsatz der Fahrzeuge zu ermöglichen. Diese Mindestradien gelten nicht für maßstabsgerechte Nachbauten, wenn das Vorbild geringere Radien aufweist."
Tendenz geht meist in Richtung Min.-Vorgabe, damit wir in Hallen auch um die Ecke kommen. Damit sollten alle Unklarheiten beseitigt sein.