knechtl
Foriker
dazu sind doch die aufstiege an den wagenenden vorrangig gedacht
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brauchst du eigentlich nicht, denn die kamen eigentlich nur in D-Zügen o.ä. zum Einsatz. Da herrschte ja eigentlich dauerhaft Mangel bei der DR. In Eilzügen kannst du eher Buffetwagen oder "normale" Wagen mit einem für Gastronomie umgenutzten Abteil einstellen.Ein Speisewagen, den ich bedenkenlos in einen dampfbespannten Eilzug packen kann, ...
Schnerke hat völlig recht, doch auch in D-Zügen gab es manchmal nur Buffetwagen oder "normale" Wagen mit Getränkeverkauf in einem Abteil bzw. keine Bewirtschaftung.brauchst du eigentlich nicht, denn die kamen eigentlich nur in D-Zügen o.ä. zum Einsatz. Da herrschte ja eigentlich dauerhaft Mangel bei der DR. In Eilzügen kannst du eher Buffetwagen oder "normale" Wagen mit einem für Gastronomie umgenutzten Abteil einstellen.
Gruß Jan
Ja, das ist auch alles so in Ordnung !!Ich habe gerade keine Quelle zur Hand, meine mich aber ich zu erinnern, dass die Schwanenhalsdrehgestelle erst ungefähr seit 1909/10 eingebaut wurden, was zeitlich ziemlich deckungsgleich mit dem Verschwinden der Sprengwerke zusammen fällt. Von daher scheint die Umsetzung der Wagen mit Regeldrehgestellen richtig zu sein.
Gruß Jan
Das schreibt Emil Konrad auch schon zu den pr. Abteilwagen um 1904/1905.keine Quelle zur Hand
Ich glaube, es geht aber nicht um die falsche Ankündigung, sondern um die daraus resultierende Vorbestellung,Aber mir stellt sich die Frage, ob Tillig oder andere Hersteller neue Erkenntnisse, die nach der Ankündigung erworben wurden, dann nicht mehr einfließen lassen dürfen, weil es ja anders angekündigt war?
Sie haben das Thema Vorbestellung und den Erhalt anderer Ware leider nicht verstanden. Demzufolge gab es auch auf den besagten Messen in Deutschland keine Info über eine Änderung oder Verbesserung, die man sich gewünscht hätte !!Ich kann jetzt nicht einschätzen, ob hier was richtig oder falsch ist. Aber mir stellt sich die Frage, ob Tillig oder andere Hersteller neue Erkenntnisse, die nach der Ankündigung erworben wurden, dann nicht mehr einfließen lassen dürfen, weil es ja anders angekündigt war? Ich verstehe diese Argumentation immer nicht. Als ob man den Wagen jetzt bestellt hat, weil er die anderen Drehgestelle hatte und das jetzt nicht mehr geht, weil er so aussieht...
Sehr gut beobachtet, bei 12004 sind es 10 und bei 12010 = 11 !!Wenn ich das so richtig gesehen habe, dann hat der neue Wagen 12010 ein Fenster mehr pro Seite, gegenüber 12004. Also gibt's schon Unterschiede.
Ja, dann braucht man auch nichts mehr vorbestellen, wenn das Risiko immer gegeben ist, das es anders wird.Also ich finde die Abwechslung der Drehgestelle gut, denn das entspricht dem Vorbild.
Dass die Abbildungen im Neuheiten-Prospekt von der endgültigen Auslieferung abweichen können, behält sich Tillig auch immer, auf der letzten Seite, vor.
Was bei den überwiegend abgebildeten Handmustern und Fotomontagen auch verständlich ist.
Das mit dem Wagen und der Fensteranordnung ist oben schon abgehakt worden.@Kodex64
Wenn das mit den Drehgästen für dich ein Problem darstellt, dann ist das halt so.
Letztendlich aber nicht vorbildwiedrig.
Zum anderen stellt der angekündigte B4ü eine weitere Formvariante dar. Im Gegensatz zum jetzt erhältlichen B4ü, welcher aus einem ehemaligen BC4ü entstand ist der Wagen mit der Art.-Nr. 12010 aus einem C4ü entstanden. Schau dir mal die Fensteraufteilung und Anzahl der Abteile an.
Ist also schon vom Wagenkasten her ein anderer Wagen.
Aber jeder wie er mag.
Ich persönlich habe mir die zweite Variante des B4ü vorbestellt.
Und hoffe bei den Herbstneuheiten auf die Ankündigung der passenden Pack- und Postwagen.
Ja, sehr viel weiter oben:Das mit dem Wagen und der Fensteranordnung ist oben schon abgehakt worden.
Man müsste es halt lesen. Ebenso die immer vorhandenen Hinweise zu Abbildungen bzw. (gezeigten) Ausstattungen.Einfach Mal die Abteilfenster zählen ....