@ Uwe
Sicher gibt es in der DV 823 (Einbauvorschriften für das Einheitsstellwerk) eine Vorgabe. Leider habe ich die nicht in meiner Sammlung.
Im Merkheft für die Abnahme und Prüfung mechanischer Stellwerks- und Blockanlagen steht unter Punkt 5: Spannwerke
Lotrechte Stellung in der Leitungsflucht, Mindestabstand von Gleismitte in Bahnhöfen 2,20 m, auf freier Strecke 2,50 m. Spannwerksgerüst fest und ohne Rostbildung, besonders in Erdbodenhöhe, Spannwerke im Freien möglichst nahe der Kraftquelle (also dem Stellwerk), bei Zwischenriegeln in Signal- und Riegelleitungen stets zwischen Stellhebel und dem ersten Zwischenriegel.
Gerader Auflauf der Seile, Rollen gut gangbar, Seilhalter fest und weniger als 2 mm Abstand. ... Guter Anstrich, Aufschrift mit weißer Ölfarbe auf den Kopfflächen, im Freien an den Seitenflächen der Spanngewichte.
Ich hoffe Knuddel verzeiht uns unsere kleine Abschweifung.
Mathias