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Forumspiel 2015

Zusatztender

Hi ,
der Zusatztender hat keine Heizung für den Öltank/vorratsbehälter . Es geht bei ihm hauptsächlich um den Wasservorrat , weniger das zusätzliche Öl .

MfG Eckart
 
Wasser ist oft der Hauptgrund, allerdings...

...keine Heizung für das Schweröl im Zusatztender, wie sollte dann das Schweröl gepumpt werden können? Der Vorratsbehälter für das Öl ist an die Dampfleitung angeschlossen.

mfg tommy
 
2.Versuch

Der Zusatztender besitzt eine normale, einheitsloktypische Knorr-Bremse. Technisch wurde der Tender immer mehr aufgerüstet, er bekam ein Pumpaggregat für das Schweröl und eine geschlossene Kabine, die Ölbehälterheizung wurde an die normale Heizleitung angeschlossen. Das Umbunkern des Schweröls funktioniert nur im Stand, da dafür ein leistungsfähiger Stromanschluss benötigt wird. Die Wasserbehälter von Haupt- und Zusatztender können mit einer Schlauchkupplung gekuppelt werden, so dass während der Fahrt aus beiden Tendern gleichmäßig Wasser entnommen wird. Der Zusatztender wurde mit 41 137 und der Fabriknummer 3343 im Jahr 1939 von Schichau geliefert und war zuletzt an 01 0533-8 im Einsatz.

Zitat aus dem Lexikon hier im Board.
 
Alles richtig, aber das Gesuchte ist nicht dabei. Gruß an Klaus Habermann!

So richtig augenfällig wurde die Kleinigkeit, die ihn aber im Großen von den anderen Zusatztender unterscheidet, auch erst in den letzten Jahren.

Anbei ein Bild des neuesten Zusatztenders in Deutschland, der der 01 509. Der gesuchte "augenfällig kleine", aber doch "im Großen", wesentliche Unterschied ist hier eher erahnbar, zum Teil erkennbar, wenn das Bild mit einem Bild des Zusatztenders der 18 201 verglichen wird. Aus gleicher optischer Perspektive und Auflösung. Das Bild von Ralf_2 reicht nicht um es zu erkennen.

mfg tommy
 

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  • Zusatztender-01-509.jpg
    Zusatztender-01-509.jpg
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Kleine Ergänzung: Auf diesem Foto vom Zusatztender der 18 201 ist die Kleinigkeit, insbesondere im Vergleich mit meinem Foto, doch nicht so eindeutig erkennbar, wie ich zunächst dachte. Wenn um ihn gewußt wird dann schon.

mfg tommy
 
Weil er nicht mit zum Wasserfassen war: Vielleicht kann er auch selbständig mittels Pumpe oder von der Feuerwehr Wasser aufnehmen?

Durch die Möglichkeit, während der Fahrt Wasser aus beiden Tendern zu nehmen, wird das Wasser ja insgesamt nicht mehr.
Nur so ein Gedanke, sonst wäre er vielleicht mit ins Bw genommen worden.

MfG
 
wenn ich die beiden Tender vergleiche fällt mir auf, das der grüne von der 18er an diesem Ende keine Loknummer hat und das Pictogramm "Kein Trinkwasser" fehlt.
 
Gut, wenn es danach geht, fehlen da auch noch die ADR-Gefahrstofftafeln und UN-Tafeln. Ist ja auch nichts anderes als ein Kesselwagen.

Aber glaube nicht, dass das die Lösung ist, denn die fehlen überall.

Daniel
 
Beim Vergleich der beiden Tender

Möglich + auch richtig, aber nicht das Gesuchte.
Die gesuchte "Kleinigkeit" befindet sich bei dem Tender der 01 509 im rot lackierten Bereich.

Nachtrag, da ich hier immer mal hin und her springe und es erst jetzt gesehen habe: Ich würde meinen Daniel ist nicht auf dem so falschen Gedankenweg ...?

mfg tommy
 
Du meinst doch nicht etwa die NVR-Nummer, die beim grünen Tender am (grünen) Tenderkasten und beim schwarzen Tender vermutlich unauffälliger am (roten) Tenderrahmen angeschrieben ist?

Denn ein "Steuerabteil" am hinteren Ende haben die Zusatztender doch alle nicht.;)

MfG
 
Doch ich habe wirklich dieses Kleine (die NVR-Nummer) gemeint, das den Zusatztender der 18 201 zu einem "völlig anderen" Fahrzeug macht.

Der Zusatztender der 18 201 besitzt die Nr. 90 80 0018 201-8 D-DME. 18 201 selbst trägt die Nr. 90 80 1018 201-6 D-DME.

Im Gegensatz dazu besitzt z.B. der Zusatztender der 01 509 die Nr. 87 80 Zaekkx 9984 001-8 D-PRESS.

Dieser kleine Unterschied macht nur den Zusatztender der 18 201 nummerntechnisch zu einem Triebfahrzeug und den der 01 509 und die anderen Zusatztender zu Kesselwagen.

Danke an Alle die mitgemacht haben!

152 032-9 du bist dran und laß uns nicht zu lange warten.

Link zur Nummer des ZT der 18 201: Hier

mfg tommy
 

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  • Zusatztender-01-509-2.jpg
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Mal als offene Frage in diesem Zusammenhang:

Es gab ja mal vor einiger Zeit eine Entscheidung des EBA, wonach rückwärts fahrende Dampfloks mit Zusatztender als geschobene Züge gelten, also der Zusatztender als Fahrzeug vor der Lok und nicht als weiterer Bestandteil der Lok betrachtet wird.
Folglich sind die Vorschriften für geschobene Züge anzuwenden, was insbesondere auf die Geschwindigkeit Auswirkungen hat.
(Wendezüge sind keine geschobenen Züge im Sinne der Fahrdienstvorschrift.)

Hintergrund dieser Entscheidung war wohl, daß Gefahrgutwagen grundsätzlich in Reisezügen nichts zu suchen haben.
Soweit der Zusatztender hinter seiner Lok hängt, gilt das nicht.
Aber dann, wenn die Zuglok z.B. bei Dreiecksfahrten ans bisherige Zugende umsetzt und der Zusatztender sich nun allein am jetzigen Zugende befindet.
Das ist dann als von der Lok getrennter Gefahrgutwagen unzulässig.

Also wollte man den Zusatztender mit der Lok umsetzen, was unter dem Gesichtspunkt von Gefahrgutwagen im Reisezug zulässig wäre, den Zug aber als von der Spitze aus geführt betrachten.
Das hat das EBA verneint, weil der Zusatztender nicht zwingend Bestandteil der betriebsfähigen Lok ist.

Um nun die Kurve zur Nummer zu kriegen und als reines Gedankenspiel:
Wenn der Zusatztender der 18 201 nummernmäßig ein Triebfahrzeug ist, hätte der bei Dreiecksfahrt von der rückwärts fahrenden 18 201 geförderte Zug womöglich am Ende keinen Gefahrgutwagen, sondern ein antriebsloses Schlußtriebfahrzeug. Ein geschobener Zug wäre er auch nicht.

Also Zufall mit der Triebfahrzeugnummer oder gezielte Einordnung?

MfG
 
Guten Abend,

Es gab ja mal vor einiger Zeit eine Entscheidung des EBA, wonach rückwärts fahrende Dampfloks mit Zusatztender als geschobene Züge gelten, also der Zusatztender als Fahrzeug vor der Lok und nicht als weiterer Bestandteil der Lok betrachtet wird.
....

Hintergrund dieser Entscheidung war wohl, daß Gefahrgutwagen grundsätzlich in Reisezügen nichts zu suchen haben.
Soweit der Zusatztender hinter seiner Lok hängt, gilt das nicht.
Aber dann, wenn die Zuglok z.B. bei Dreiecksfahrten ans bisherige Zugende umsetzt und der Zusatztender sich nun allein am jetzigen Zugende befindet.
Das ist dann als von der Lok getrennter Gefahrgutwagen unzulässig.

Da haust Du zwei Vorgänge durcheinander:
Erstens hat die petrolchemische Industrie ihr Produkt "Schweröl" selbst umklassifiziert hinsichtlich der Umweltverträglichkeit - konkret also negativ(er) belastet. In Folge dessen mussten Regelungen, Gesetze etc. geändert werden, in unserem Falle also der Umgang mit dem Brennstoff der Ölfeuerung. Dabei wurden beide Tender betrachtet, für den Haupttender galt und gilt die Gefahrstoff-Regelung wie bei einem Tank im P- oder Lkw. Dafür war keine Gefahrgutregelung erforderlich. Jedoch wurde für die Zusatztender eine Regelung fällig, wenn diese betrieblich nicht mit der Lok verbunden sind, also nicht als "Zusatztank" gelten können. Die betriebliche Verbindung ist bereits erfüllt, wenn die Wasservorräte gekuppelt sind. Für Einzelfahrten der Zusatztender sind Gefahrgutschilder erforderlich, der ZT der 01 509 besitzt dafür Halterungen.

Zweitens gab es Vorfälle, dass eine Lok mit Zusatztender voraus wohl Fahrpläne für 50 km/h erhalten hat und man auch so herumfuhr. Ob das technisch geht, weiß ich nicht, es gab wohl keinen Ärger im Sinne von Entgleisungen etc. ABER es gab findige Köpfe, die m.E. durchaus berechtigt festgestellt haben, dass die Fahrdynamik eines Tenders als führendes Einzel-Fahrzeug nicht untersucht und beglaubigt ist - die Kupplung mit der normalen Schraubenkupplung und Seitenpuffern ist wesentlich weniger laufstabil als die bauartgenehmigte Tenderkupplung - die ja auch dazu dient, die Bewegungen der Lok zu dämpfen. Und die Sichtverhältnisse über zwei Tender hinweg sind auch bescheiden - gleichgültig, ob das Gefahrgut oder nicht ist. Deshalb wurde klar festgelegt, dass ein solches Gespann eben nur die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h fahren darf.

Beste Grüße

Klaus

... der auch noch nicht wusste, dass die Zusatztender von 01 1066 und 41 360 als Güterwagen gelten.
 
Danke für die Antwort, Klaus.

Ja, es sind an sich zwei verschiedene Sachverhalte, wobei der zweite aber eine mittelbare Folge des ersten ist.
Die Frage mit dem Zusatztender voran wird m.E. aber erst durch dessen Einstufung als Gefahrgutwagen relevant, wenn er von seiner Lok getrennt wird.
Da er nun eben nicht allein, auch nicht mit Gefahrguttafeln, am Schluß des Reisezuges verbleiben kann, besteht ja erst jetzt eine gewisse Notwendigkeit, ihn bei rückwärts fahrender Lok an dieser zu belassen.
(Eine rangiermäßig aufwändige Einstellung zwischen Lok und Zug {Tenderende zur Rauchkammer} kommt nicht in Betracht, da die bloße räumliche Nähe zur Lok ohne betriebliche Verbindung zu dieser nicht ausreicht.)
Wenn man den Zusatztender also nicht zurücklassen oder anderweitig überführen will, muß er vor der Lok mit ihr rückwärts fahren.
Das Gefahrgut in dem Zusatztender ist insoweit nur der Grund, warum dieser überhaupt vor der Lok fährt, was dann zu den entsprechenden Einschränkungen bei Sicht und Laufeigenschaften führt. Diese wären bei einem Kohlezusatztender ähnlich, aber der könnte am Zugende verbleiben und die Frage stellte sich nicht.

Worauf ich eigentlich hinaus wollte: Wenn der Zusatztender laut Nummer selbst ein Triebfahrzeug ist, kann er formell eigentlich kein Gefahrgutwagen sein. Also könnte er am jetzigen Zugschluß trotz Gefahrgutes an Board verbleiben.
Im Gegensatz zu einer mitgeschleppten Diesellok führt er aber hier das Gefahrgut Schweröl nicht als Betriebsstoff für sich selbst mit.
Also wohl doch keine richtige Lok.

MfG
 
Es sind nicht nur die Laufeigenschaften, sondern auch der Umstand, dass der PZB-Magnet des führenden Fahrzeuges "noch weiter hinten" angeordnet ist. Damit also Gefahrpunktabstände etc. effektiv kürzer werden.

Daniel
 
Um das sich öffnende Sommerloch etwas zu füllen:

Welche Ziffer der NVR-Nummer - 98 80 3345823-9 D-HVLE - ist an dieser Lok unlogisch?

(Die Kontrollziffer meine ich nicht.)

MfG
 

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Welche Ziffer der NVR-Nummer - 98 80 3345823-9 D-HVLE - ist an dieser Lok unlogisch?

(Die Kontrollziffer meine ich nicht.)

MfG

Ich vermute mal die 5.

Der Ordnungsnummer nach handelt es sich wohl eher um eine 346.

Lüdi
 
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