Nach einer Test- und Übergangsphase in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre, in der das Dreilicht-Spitzensignal zunächst auf Nebenstrecken mit Bahnübergängen, die nicht technisch gesichert waren, streckenweise eingeführt worden war, wurde es zum 1. September 1961 im Bereich der gesamten Deutschen Bundesbahn flächendeckend verbindlich.[3] Ausschlaggebend für die generelle Einführung des Dreilichtspitzensignals an Schienenfahrzeugen war die Zunahme des Straßenverkehrs mit Kraftfahrzeugen. Insbesondere auf Nebenstrecken, die neben Landstraßen geführt waren, konnten Verwechslungen, durch die Kraftfahrzeuge in das Gleis gerieten, zu schweren Unfällen führen.
Die Deutsche Bundesbahn führte das Dreilicht-Spitzensignal ab 1956 zunächst auf einzelnen Strecken ein.[4] Verpflichtend und flächendeckend eingeführt wurde es zum 1. September 1957 mit Inkrafttreten der Spitzensignalverordnung vom 26. Juli 1957 (BGBl. II S. 1268). Dabei war eine Übergangszeit von zwei Jahren für Bahnstrecken mit nicht technisch gesicherten Bahnübergängen bzw. vier Jahren für Strecken mit technisch gesicherten Bahnübergängen und Strecken ohne Bahnübergänge vorgesehen. Während dieser Übergangszeit durften auf einer solchen Strecke wahlweise ausschließlich die alten oder ausschließlich die neuen Signale verwendet werden.
In Deutschland wurde das Dreilicht-Spitzensignal in seiner heutigen Bedeutung zuerst im Signalbuch von 1958 (Deutsche Reichsbahn) beziehungsweise 1959 (Deutsche Bundesbahn) erwähnt, die allgemeine Einführung erstreckte sich über einen längeren Zeitraum. Das Signalbuch der DR in der Ausgabe von 1958 legte fest, dass das seinerzeit mit Zg 1a bezeichnete Signal nur auf Strecken mit Wegübergängen ohne technische Sicherung auf Anordnung der
Reichsbahndirektion zu führen war.
Quelle...
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