Hallo Kratt, da schneidest du ein recht komplexes Thema an
Zuerst mal: es gibt nur die Regel, dass die Laterne außerhalb des Regellichtraums stehen muß (logo). außerdem muß sie so aufgestellt werden, dass erkennbar ist, zu welcher Weiche sie gehört. Damit ist schon Schluß.
Aber:
da die Teile zum Anbau von Antrieb und Laterne genormt waren, ergibt sich ja eine Regelmäßigkeit. Die Laterne kann auf beiden Weichenseiten stehen, dabei ist die Lage des Weichenantriebs unerheblich, da der Laternenantrieb an der Zunge abgegriffen wird. Bei Regeleinbau steht die Laterne genau in der verlängerten Längstachse der Schwelle, die dem Stellfach folgt. Der Antrieb liegt meist, von der Spitze gesehen, davor. Die Laterne kann aber auch hinter dem Antrieb stehen.
Dann gibt es noch den Fall, das die Laterne an der Weichenspitze keinen Platz hat, weil die Weiche in einem weichenfeld liegt, oder auf einer Brücke. Dann wird die Weiche längst versetzt und über ein Gestänge angetrieben. In diesem Fall würden (bei mech. Weichen) größere Antriebskästen - wie bei DKW - verbaut. Da in dem Kasten noch ein Winkelhebel untergebracht wird.
Wenn du es ganz genau wissen willst, empfehle ich "Mechanische Stellwerke" Bd. 1 von steffen Carstens. Bei MiBa erschienen. Da sind auch Zeichnungen drin, die den Gleismittenabstand bei Regeleinbau angeben.
Wenn man den h0fine-Antrieb nutzt, ist die Laternenmechanik genau in diesem Abstand angebracht.