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Das verstehe ich nicht. Meinst Du ein Wartezeichen vor die Einfahrtweiche?Da du geschrieben hast, das Loks allein umsetzen sollen, wären dann noch Wartezeichen in den Ausziehgleisen (bei dir das durchgehende Hauptgleis) als Wendesignal wünschenswert.
An den Gleisen 4 & 6 Richtung „B“ je ein Wartezeichen (Weiß, ohne Sh1)
Am Gleis 17 sowie 24 & 25 könntest du vielleicht noch ein Wartezeichen (Weiß, ohne Sh1)
Anhang anzeigen 325548 Hallo zusammen,
stimmt so nicht. Bei der DB gab es keine „weißen“ Wartezeichen. Sowohl im Signalbuch der DB von 1959 als auch von 1981 ist nur das „gelbe“ Wartezeichen zu finden.
Gruß
Ja, ich meine ein Wartezeichen vor der Einfahrweiche.
... direkt wieder zurückfahren müsste ...
Wenn er das gemacht hat, sollte er sich aber gleich noch bei DB-Netz bewerben. Wir brauchen Fahrdienstleiter.Du solltest die Fahrdienstvorschrift lesen.
Dort wird zwischen Zügen und Rangierfahrten unterschieden.
Dem entsprechend unterschiedlich ist auch die Bedeutung der Signale.
Grüße Ralf
Damals wurde noch zwischen begleiteter und unbegleiteter Rangierfahrt unterschieden. In der Regel waren alle Rangierfahrten begleitet, es gab also einen Lokführer und einen Rangierleiter. Der Rangierleiter hatte den Hut auf und sagte dem Lokführer wohin und wie weit er zufahren hatte. War der Lokführer nur mit der Lok allein unterwegs, war die Rangierfahrt unbegleitet und der Weichenwärter übernahm die Funktion des Rangierleiters. Damit der Lokführer jetzt an bestimmten Stellen grundsätzlich anhielt, z.B. an Stellwerksbezirksgrenzen, an BW-Ausfahrten, usw. wurden Wartezeichen aufgestellt.
Es konnte festgelegt sein, dass das Umstellen der Weiche vor der Lok als Zustimmung zur Rangierfahrt gilt. ...
... die erste Weiche im Fahrweg immer zuletzt umzustellen. ...
Das ist im Estw und Spurplanstellwerk auch so gelöst, dass sich Fahrstraßen vom Ziel zum Start hin aufbauen. Wenn aber einzelne Elemente der Fahrstaße schon richtig liegen und andere erst einlaufen müssen, dann stückelt sich die Fahrstraße auch in anderer Reihenfolge zusammen und wird dort, wo sie schon steht verschlossen.Kannte ich früher auch so. Wie das bei Rangierfahrstraßen etc technisch gelöst ist, weiß ich allerdings nicht.
Dann stand soetwas in den örtlichen Bestimmungen (SbV - Sammlung betrieblicher Vorschriften ggf?).…