Ich war nicht beim betrieblichen. Wenn an der S-Bahn die Fenster ein Drittel zu sind, ist es trotzdem ätzend.Solange keine (betrieblich relevante) Anschriften verdeckt werden ist eine Meldung bzw. Bezettellung nicht nötig. Ausgenommen von dieser Regelung sind rassistische bzw. faschistische Schmierereien! Aber dies sollte sich ja eigentlich von selbst verstehen.
Mit freundlichem Gruß aus Basel
Sven