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Ab 13.6.2014: Neue Regelungen zum Widerrufsrecht im Handel

hihi - ich hör schon die ersten Aufreger anrollen die sich über die dann zu tragenden Rücksendekosten ärgern wollen.
Den :) Onlineshopbesitzer freut's weil er die Kosten nicht mehr übernehmen muss und den :) freuts auch weil der Eine oder Andere dann doch wieder lokal kauft um bei Problemen keine drölfzig mal Versandkosten löhnen zu dürfen.
 
dann können viele nicht mehr so locker zahlreiche Artikel zur Auswahl bestellen. 1 wird behalten, 3 gehen zurück. Denn dann kostet es mehr.

Letzten Endes ist es aber auch eine Sache, wie es der Handel anwenden tut. Speziell die großen Versandhäuser. Es heist ja nicht, die Rücksendekosten muss der Käufer tragen.
 
Da wird´s wohl auch Streitfragen geben. Schon jetzt ist es ein schmaler Grat - defekte Ware und mangelhafte bzw. nicht präzise ausgeführte Modellumsetzung. Ich persönlich Glaube, dass die Händler nicht von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen werden, sonst wird es schwierig, oneline noch genug Umsatz zu generieren.
 
Hallo!

Nun möchte auch ich in die Diskussion einsteigen.

Hauptadressat wird wohl der Bekleidungshandel sein. Dort wird ein nicht unerheblicher Teil der bestellten Sachen wieder zurück gesendet. Oft wird eben gezielt "zuviel" oder "zur Ansicht" bestellt. Klar, muss man eben selber mal gesehen haben und den Sitz probieren.
Ich würde tippen, dass etliche große Anbieter die Rücksendung weiterhin auf ihre Kappe nehmen und die kleinen wieder das Nachsehen haben.

Modellbahn: Zumindest für mich gesprochen lasse ich mir nichts zur Ansicht kommen, sondern Rücksendungen erfolgen aufgrund von Mängeln. Das leider in der Vergangenheit in zunehmender Tendenz. Dass Mängelretouren zukünftig zu Lasten des Käufers gehen soll, davon war nichts zu lesen. Wenngleich einige Händler bereits jetzt die "40€-Regel" dafür unzulässig anwenden.

Was zukünftig wichtiger wird als zuvor, sind die genauen Produktbeschreibungen. Denn falsche oder mangelhafte Beschreibungen können sonst als Umgehung genutzt werden in Form von (nicht) "zugesicherten Produkteigenschaften". Wer sucht der findet.
In Summe hängt alles nach wie vor vom Augenmaß und der Tagesform von Händler und Kunden ab.

Daniel
 
Hallo @ll....

Ich als ehrlicher Kunde freue mich - nun muss ich endlich nicht mehr für die Leute mitbezahlen, welche sich das Leben zu einfach machen.. :)

Den Versandhandel wird es freuen - er muss nicht mehr so viele aufgerissene Schachteln aufarbeiten und an den Mann bringen...

Der klassische Einzelhandel dürfte sich freuen - ein gutes Argument um dort vorbei zu schauen und sich anzusehen was man kaufen will... Nur noch ein Vorführmodell welches sich alle Kunden ansehen können...

win - win- win :)


Grüße aus Berlin
Jens
 
Ich sehe da überhaupt keine Probleme.
Die Bedingungen sind klar formuliert, und in der übrigen EU gilt diese Regelung schon länger.
Nur in DE musste ein Extrasüppchen gekocht werden, welches Händler z.T. zum Spielball überzogener Kundenforderungen machte.
(So nach dem Motto: "Du gibst mir noch etwas gratis dazu, oder senkst nachträglich den Preis, oder ich schicke es auf deine Kosten wieder zurück"...)
 
Und das machen alle Kunden so? Da hab ich was verpasst.
Übrigens zahlen alle Steuerzahler Betriebsausgaben, wie auch das Porto mit.
Ich hab schon Jammermails vom Händler erhalten. Was kann ich für die argschwankende Qualität des Herstellers-und ich reklamiere nicht wg. jedem Mikrofehler, Rückgabe wg. "Nichtgefallen" habe ich noch nie getan, egal welche Branche:wiejetzt:.
 
Bei Nichtgefallen kann ich damit leben, die Rücksendung zu bezahlen. Aber bei defekter Ware sehe ich das nicht ein.

Es gilt ja auch nur für Nichtgefallen. Bei klaren Mängeln nimmst Du ja nur Deinen Garantieanspruch wahr und somit ist alles im Lot.

Grundsätzlich soll es wohl eher die Anzahl der sinnlosen "Mal sehn was es ist" Pakete verringern.
Und das wäre doch im Rahmen der ganzen Umweltdiskussionen neben dem Plastiktütenverbot ein einfacher und wirkungsvoller Schritt.
 
Genau zu diesem Thema habe ich letztens eine Reportage gesehen, dort ging man davon aus, das der Kunde dann nur noch bei dem Händler bestellt, der ihm auch die Rücksendekosten erstattet. Nun, einer fängt an, andere müssen mitmachen um nicht Kunden zu verlieren.
Andererseits gilt es ja auch für den Handel beim ebay, und da wäre eine klarere Regelung von Vorteil. Denn gerade dort wird häufig mehr versprochen als das Objekt in Wirklichkeit hergibt.
Allerdings, so wie ich das verstanden habe, ist die Änderung nur im Fernabsatzgesetz gültig, Regelungen zur Produktmängelhaftung sind davon nicht berührt.
 
ich habe zu dieser Sache mal einen Fachanwalt für Handelsrecht befragt, da mich dieses ja selbst betrifft und habe folgende Antwort erhalten:
Die Änderung betrifft lediglich den "Rücktritt vom Kaufvertrag nach Fernabsatzgesetz".
Also, die Rückgabe eines Artikels wegen "Nichtgefallen".
Hier ist neu, das die alleinige Rücksendung als "Rücktritt" nicht mehr genügt, dieser "Rücktritt" muß dem Verkäufer vorher per Telefon, Brief, Fax, Email etc. angezeigt werden.
Wer daraufhin die Kosten für die Rücksendung des Artikels trägt, muß der Verkäufer in seinen AGB bereits erklärt haben, damit dem Käufer dies vor der Annahme des Angebotes bekannt ist.

Wie gesagt, es betrifft nur den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung bleiben davon unberührt.
Wer also einen defekten oder nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel erhält, muß sich, wie bisher auch, mit dem Händler zur Wahrung seiner Rechte in Verbindung setzen und, hier kommt das BGB § 439 Abs. 2 ins Spiel, diese Versandkosten hat der VERKÄUFER zu tragen, da er ein mangelhaftes Objekt verkauft hat.
 
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