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Spitzdachwagen bei der DR

Und dazu noch Fährboot- und Nichtfährbootwagen auf einem Fährboot, da gab es wohl kein Verbot. ;)
Ob wegen des Fährbootwagens mehr Wagenlänge (Grenzzeichen zwischen den beiden Gleisen) auf die Fähre ging?

MfG
 
Eigentlich Beides. Diese Fährbootwagen entsprachen zum Einen dem englischen Lichtraumprofil und zum Zweiten waren sie mit auf den Fähren erforderlichen Verzurrösen und einer speziellen Handbremse die schnell von der Seite aus zu bedienen war, ausgestattet.

mfg tommy
 
Nein. Warum auch?


Der ist zwar schmaler, aber nicht unbedingt kürzer.
152 132-9 hatte das schon richtig gefragt. Es ging ja um das Thema Grenzzeichen. Bei Gleisen die zusammengeführt werden steht das Grenzzeichen dort, wo die Wagen (und natürlich auch die Triebfahrzeuge) noch berührungsfrei aneinander vorbeikommen. Da der Fährboot-Spitzdachwagen schmaler ist könnte er gegenüber dem normal breiten Wagen also noch ein Stück weiter auf das Gleis geschoben werden - also am Grenzzeichen vorbei. Dadurch ergibt sich mehr nutzbare Gleislänge und daraus mehr Wagenlänge auf dem Gleis.
 
@H-Transport: Dass das ESO Gesetz ist und man das nicht darf ist unstrittig. Hier ging es um die Überlegung, ob es praktisch möglich wäre und nicht darum, ob eine Verordnung das zulässt.
@AG_2_67: interessanter Hinweis. Da werde ich mal nachschauen, welche Rolle die Puffer beim Lichtraum spielen.
 
...keine - es gilt die breiteste Stelle, vom Fahrzeug, und die ist doch weiter außen, als die Puffer...
(siehe lange Wagen mit eingezogenen Enden, die immer noch außerhalb der Puffer liegen)
 
Das Grenzzeichen kennzeichnet eindeutig die Stelle, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf. Und da die "vorderste Ecke" hier bei den Güterwagen immer der Puffer ist, ändert sich nichts.

Beim Lichtraumprofil spielen die Puffer keine Rolle.
 
Würden die Wagen bei symmetrischem Zulauf auf die stumpfe Seite der Weiche wirklich mit den Puffertellern seitlich aneinander stoßen oder schon vorher mit den Wagenkästen?

Das Einhalten des Grenzzeichens ist an sich unstreitig.
Rein praktisch sehe ich aber schon einen Unterschied, ob z.B. das Ende eines Güterzuges grenzeichenfrei neben dem Hauptgleis steht oder ob im letzten Winkel eines Anschlusses noch ein Wagen hinein passt, ohne dass ein Fahrzeug der selben Rangierabteilung auf dem anderen Gleis dran hängen bleibt.

Nebenbei @ Poldi: Wenn Du wirklich einen Fährboot-Spitzdachwagen umbauen wolltest, müsstest Du wohl den von Hädl nehmen.
Beim Tillig-Wagen sind Rahmen und Aufbau aus dem Ganzen. Es soll aber nur der Aufbau schmaler werden, nicht der Rahmen.

MfG

MfG
 
Würden die Wagen bei symmetrischem Zulauf auf die stumpfe Seite der Weiche wirklich mit den Puffertellern seitlich aneinander stoßen oder schon vorher mit den Wagenkästen?...
...na, überleg mal selber, wie groß die Winkel einer originalen Weiche sind, oder, wie die Weiche aussehen müßte, damit sich erst die Puffer berühren... :braue:
 
Da das Grenzzeichen an den "zusammenlaufenden Gleisen" steht, und das sind nicht nur Weichen sondern auch steile Kreuzungen oder Drehscheibengleise, können das in diesem speziellen Fall auch sogar mal die Pufferteller sein. ;)

Mathias
 
Dadurch ergibt sich mehr nutzbare Gleislänge und daraus mehr Wagenlänge auf dem Gleis.
Wagenlänge ist ein Maß. Der nutzbare Raum wird aber auch von Breite und Höhe bestimmt. Beide Maße sind beim britischen Profil kleiner, so dass das bissel mehr Länge die anderen Verluste nicht ausgleicht.
 
Die Frage war einzig und allein eine völlig theoretische: Der Wagen ist schmaler und könnte deshalb rein theoretisch ein Stück am Grenzzeichen vorbei gezogen werden, wodurch sich die nutzbare Gleislänge der Gleise auf der Fähre ein wenig erhöht.
 
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