luiseelli
Foriker
Früher gab's das aber auch an Formhauptsignalen - heute nicht mehr?
Hallo Ralf,
der Ragulin hatte die etwas neuere und aktuelle (Nachwende-) Formulierung im Kopf:
Zs 1 - Ersatzsignal - Am Signal Hp 0 oder am gestörten Lichthauptsignal ohne schriftlichen Befehl vorbeifahren.
Ursprünglich hieß es bei der DR:
Zs 1 - Ersatzsignal - Am Halt zeigenden Hauptsignal vorsichtig vorbei fahren.
im Absatz 7 wurde dann geklärt, dass das Zs1 auch bei erloschenem Lichthauptsignal oder an einem ein zweifelhaftes Signalbild zeigendes Hauptsignal angewendet werden darf. Und dann wurde auch noch § 41 Abs.27 der FV (DV 408) - Haltstellung eines Hauptsignals nicht möglich - erwähnt. Da wurde dann eine Sh2-Scheibe aufgestellt und das Zs1 galt als Auftrag zur Vorbeifahrt am gestörten Hauptsignal und am Sh2.
Theoretisch (unwahrscheinlich) könnte Zs 1 doch auch gegeben werden, wenn gar kein Rot (erloschenes Signal) mehr leuchtet, oder?
Aus dem vorher Erwähnten ergibt sich; dass an einem DR-Signal im Störungsfall Zs1 in praktisch jeder Lampen- bzw. Stellungskombination sinnhaft gezeigt werden konnte (einschließlich der schicken Variante mit der Abriegelung eines Fahrt zeigenden Haupsignales mittels Sh2).