Ich zitiere mal aus dem z.Zt. gültigen Signalbuch, diese Passage galt auch für die 'altrote' DB:
"
Kennzeichnung einer Lokomotive im Rangierdienst.
(2)
Tageszeichen: Kein besonderes Signal.
Nachtzeichen:
Vorn und hinten ein weißes Licht, in der Regel in Höhe der
Puffer.
Stattdessen kann auch das Signal Zg 1a geführt werden; es muss geführt werden, wenn Bahnübergänge ohne technische Sicherung oder ohne Sicherung durch Posten befahren werden.
(3)
Das Signal wird auch geführt von Nebenfahrzeugen mit Kraftantrieb im Rangierdienst.
(4)
Wenn beim Rangieren Bahnübergänge ohne technische Sicherung oder ohne Sicherung durch Posten befahren werden müssen, wird das Signal Zg 1a auch bei Tage geführt. "
Zg1a ist das Dreilicht-Spitzensignal.
Hätte sich also Kühn vorbildgetreu verhalten, wäre er wegen der angeblichen "Primitivbeleuchtung" vorn und hinten ohne Wechsel auch hier gesteinigt worden
Analogfahrer müssten also, um einigermaßen vorbidgerecht zu sein, die beiden Beleuchtungen miteinander verbinden, und digital kann man selbst mit dem N025 diese Vorschrift ohne Umbau einhalten CV49,50,56