hgwrossi schrieb:ist das wirklich so?
Ja, das FDJ Verbot von 1951 gilt weiter und nach der Wiedervereinigung in ganz Deutschland. Somit stellt auch das Tragen eines FDJ-Hemdes eine Straftat dar, was einige nicht wissen. Im Gegensatz zum FDJ-Symbol können andere Symbole, wie das DDR-Emblem, das DSF-Zeichen usw. gezeigt werde.
Im Straßenbahnmuseum haben wir uns einmal bei der Rosa-Luxenburg-Stiftung deswegen schlau gemacht. Die an unseren Wagen von 1951 angebrachten Symbole 1. Fünfjahrplan und DSF sind kein Problem. Das FDJ-Symbol ist ebenso wie das Hakenkreuz in der Öffentlichkeit nicht zulässig. Im Technikmuseum hat man mit der E19, das wahrscheinlich maximal Mögliche ausgeschöpft.
Hier steht etwas dazu und zeigt die unsichere Rechtslage an, möglicherweise greift das Verbot in den NBL nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Deutsche_Jugend