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Tillig Jubilaumsaktion. 60 Jahre TT

Lokwolf schrieb:
Leute, Leute, könnt ihr mal unterlassen, Anweisungen für das Ausführen eines Betruges zu posten?
Ich tät mich sonst genötigt sehen, sie zu entfernen und bei Wiederholung dem Schreiber gegenüber eine drohende Haltung anzunehmen.
Na na na nun lass aber mal die Kirch im Dorf. Niemand hatte vor irgendwelche Anweisungen zum "Betrug" zu geben. Und die Frage wie Tillig wohl mit solchen Kassenzetteln umgeht wir ja wohl noch erlaubt sein!

Lokwolf schrieb:
Wäre ich Tillig würde ich dubiose und aussagelose Kassenzettel nicht akzeptieren.
Da du aber nicht Tillig bist, und auf dem Aktionsvordruck nur dieses zu lesen ist >>> Einfach diesen Vordruck mit Kopie Ihrer Kassenbelege bzw. Rechnungen an folgende Adresse senden: <<< wird Tillig wohl oder übel auch aussagelose Kassenzettel akzeptieren müssen. Ich lese da zumindest nix von Quittung oder Angabe bzw. Beschreibung der gekaufen Artikel.

tom1615 schrieb:
Vergesst nicht, Special-Infos hier im Board werden höchstwahrscheinlich nicht nur von möglichen Betrügern gelesen sondern auch von den Betrogenen.
Deswegen hab ich ja auch hier gefragt. Ich hab keinen Bock nun extra bei Tillig anzurufen und sie darauf aufmerksam zu machen.
Hätte ich vor was mir nun unterstellt wir würde ich es sicherlich nicht hier an die grosse Glocke hängen damit jeder Depp es nachmacht.

Mika schrieb:
Dabei fällt mir ein, dass es keinen Zeitrahmen zum anfordern des Modells gibt.
Doch scheint es zu geben. Bei Hohmann war dieses zu lesen >>> Die Belege sammeln kopieren und im September an die Firma Tillig senden.
 
Also, gegenseitiges Rechnungschreiben fällt aus.

"Teilnahmebedingungen:Dieses Angebot gilt nur für TILLIG-TT-Produkte sowie für den Kauf zur o.g. Summe bei einem Fachhändler."

Jetzt kann man sicher philosophieren, wer alles ein Fachhändler ist, aus der Sicht von Tillig würde ich darunter natürlich nur registrierte Händler sehen, die auch regelmässig Modelle beziehen.

Aus meiner Sicht hätte man die Diskussion mit einer weiteren Einschränkung gleich beenden können: wenn es sich nur auf Neuware bezieht. Ich denke, dass man es so meint, aber eben nicht betont/ins Kleingedruckte mit aufgenommen hat.

Luchs.
 
Hi allemann,
Ist nicht der Täter allein verantwortlich, wenn er nach Anleitung (die ja selbst nicht schadet, bevor jemand danach handelt) Unrecht begeht?
ich kann mir durchaus vorstellen,
daß die Veröffentlichung einer ausreichen detaillierten Anleitung den Tatbestand der Anstiftung erfüllen könnte, wenn der Täter tatsächlich danach gehandelt hat...
 
Ja klar R.P. da hast du natürlich recht. Auf einer Rechnung sollte sowas stehen. Es heisst aber ausdrücklich >>> Kassenbelege bzw. Rechnungen. Ersteres schliesst also Kassenzettel von so billig Kassen ohne irgendwelche Angaben drauf nicht aus.
Oder sehe ich da was falsch?

Edit: Was soll eigentlich dieses Täter gequatsche? Wird jemand zum Täter wenn er auf Unzulänglichkeiten und damit vielleicht verbundene Unannehmlichkeiten hinweisst?
Anders gefragt, ist die Polizei jetzt auch an jedem Einbruch Schuld nur weil sie Broschüren rausgibt in denen gezeigt wird wie und wo Einbrecher ins Haus gelangen könnten?
 
Diskussion um Jubiläumsaktion 60 Jahre TT

Liebe Leutchen,

was'n das jetzt wieder für eine Diskussion?? :argh:

Im Tillig-Newsletter ist deutlich zu lesen:
"Teilnahmebedingungen: Dieses Angebot gilt nur für TILLIG-TT-Produkte sowie für den Kauf zur o.g. Summe bei einem Fachhändler. Mehrere Teilkäufe im Verlauf des Gültigkeitszeitraumes zum Erreichen der Gesamtsumme sind zulässig. Das Gratismodell wird über Ihren Fachhändler ausgeliefert (bitte zu Ihrer Benachrichtigung E-Mail-Adresse oder Tel./Fax angeben). ..." und ebenso ... "Einfach diesen Vordruck mit Kopie Ihrer Kassenbelege an folgende Adresse senden ..."

Mit anderen Worten heißt das doch nix anderes, als dass Tillig Kopien von Kassenbelegen sehen möchte, auf denen klar zu erkennen ist ...

1. das Kaufdatum
2. der Name und die Adresse des Fachhändlers
3. die Tillig-Artikel, die gekauft wurden
4. der Preis der Ware

Wenn der normale Kassenbon diese Informationen nicht hergibt, dann sollte man sich eine handgeschriebe und vom Händler gestempelte Quittung ausstellen und darauf gleich auch den Käufernamen vermerken lassen. (Aus Gewährleistungsgründen sollte sowieso immer eine Quittung mit den vorstehenden Angaben ausgehändigt werden!) Wenn dann im Aktionszeitraum die Summe von EUR 240,00 zusammenkommt (wohl auch als Summe von Einkäufen bei verschiedenen Händlern), dann sollte dem Erhalt des kostenlosen Tillig-Aktionswagens wohl nichts im Wege stehen.

Ich doch gar nicht so schwierig!! Wer jetzt noch überlegt, ob sich nicht eventuell die Belegkopien türken lassen, dem ist eh nicht mehr zu helfen!

Ralf Nolde
 
Frontera schrieb:
Edit: Was soll eigentlich dieses Täter gequatsche? Wird jemand zum Täter wenn er auf Unzulänglichkeiten und damit vielleicht verbundene Unannehmlichkeiten hinweist?

Na ist doch klar. Du bist der Täter und Anstifter. (Getroffene Hunde bellen...) :brrrrr: :streichel

p.s. Ob man (theoretisch - mein Budget ist lange überzogen) für 480 € 2 Wagen bekommt?
 
@ R.P.

Naja, abgesehen davon das ich nicht mal auf die Schnelle 240,- Euro ausgeben werde und ganz zu schweigen davon das ich den Wagen nicht brauche bin ich dann wohl ein recht armseliger Täter.
Nämlich einer ohne Beute. :happy:
 
R.P. schrieb:
Na ist doch klar.
p.s. Ob man (theoretisch - mein Budget ist lange überzogen) für 480 € 2 Wagen bekommt?
Bestimmt, RP, den kannste dann mir verkloppen, denn bei mir sieht es noch immer verdammt mau aus in der Hobbykasse....
Also, rin in nächsten Laden, nochmal für 240 Eus Tillich-Material holen, nen zweiten Waggon abfassen und meine Adresse auf den Karton geschrieben, in den du den zweiten dann legst und ab zur Post.
Nur um eines muß ich doch höflichst bitten..... der Preis sollte passen *grinsfrech*
bis denne
Stephan
 
Ob bei dieser Aktion auch der Kauf von Tillig-Secondhandware beim Fachhändler anerkannt wird?
 
Dann wird es ja bald bei E-Bay eine flut neuer Modell in TT geben! Denn niemand schreibt ja vor, wie lang ich die gekaufte ware behalten muß!
Aber da ist noch ein Problem: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus, wenn tillig verlangt, das auf den kassenzeteln drauf steht, was gekauft wurde?
 
ptlbahn schrieb:
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus...

Wer an der Aktion teilnehmen möchte, muss sich mit den Bedingungen / Spielregeln einverstanden erklären. Dazu zählt, dass Tillig erfährt, wer wann wo was gekauft hat. Wer dass nicht akzeptieren möchte, ist von der Teilnahme ausgeschlossen.

Einfach genug?

TTG
 
naja wer es denn mag kann sich ja gerne sowas antuen...
huch was für eine email in meinen postfach von tillig...
nun gut ik brauch dat ding nit.....
 
Frontera schrieb:
... Doch scheint es zu geben. Bei Hohmann war dieses zu lesen >>> Die Belege sammeln kopieren und im September an die Firma Tillig senden.
Nun gut, und warum wurde das nicht in den Teilnahmebedingungen mit publiziert :braue:?
 
Also der Zeitraum hätte ruhig länger sein können.Bestellt ist nämlich im Wert über 240 € schon seit einen Monat, bloß ein Nachteil, 190€ der Bestellung sind schon da, aber der Rest soll erst anfang September kommen. Was soll ich nun machen?
 
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