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Der war echt gut---jetzte fehlen nur noch die echten Juristen die das bestätigen können-falls es stimmt.
..wie schon gesagt: Verstöße gegen die EBO sind zu allererst Ordnungswidrigkeiten. Von da zum StGB ist es noch ein Stückerl.sondern die EBO, und das Strafgesetzbuch!
Interessante Frage. Wie ist das überhaupt mit Kalendern
Selbiges steht auch garantiert auf dem Kalender selbst irgendwo.Copyright
Ich kaufe den Kalender. Damit ist er nun mein Eigentum und kann damit machen was ich will - oder!? Mit dem Kaufpreis habe ich ja im Prinzip Lizenz erworben.
Wie ist das überhaupt mit Kalendern? Ich darf diese ja auch in öffentlichen Bereichen aufhängen und sie somit einer großen Anzahl von Betrachtern zugänglich machen.
Außerdem ist es dann leichter, "Vorsatz" nachzuweisen. Wie beim Falschparken mit Telefonnummer in der Windschutzscheibe.ist es kontraproduktiv
Also ich habe noch nie gehört, das es verboten wäre einen käuflich erworbenen Kalender in öffentlichen Geschäftsräumen, Wartezimmern usw. aufzuhängen. Auch ist mir bisher noch kein Kalender in die Hände gefallen, der den Vermerk "nur zur privaten Nutzung" hatte.Einen Kalender öffentlich aufzuhängen, der für die private Nutzung hergestellt, angeboten und verkauft wird, beinhaltet bereits eine Verletzung dieser Rechte.
@ knechtl: Eine Rechteverletzung ist auch unter Angabe des oder der Geschädigten eine Rechteverletzung. Anzugeben, "Ich habe den Whisky bei Knechtl sein Späti mitgehen lassen", gibt noch keine mildernden Umstände.
Versuch es mal hier -> https://www.tt-pics.de/categories.php?cat_id=110Wo kann ich meine Bilder von Eigenbau Dampfloks BR 04 0015/ 04 0022/ 08 1001 in die Datenbank einfügen?
und genau das ist das Problem. Du hast noch nie etwas davon gehört, ich aber schon reichlich. Wenn ich mir nur all die Grundsatzurteile zu dem Thema bei juris anschaue. Es ist halt ein Unterschied, ob du den Kalender in deinem Büro, deiner Kanzlei /deiner Werkstatt oder eben weltweit veröffentlicht hast. Machst du das weltweit im Internet, dann beraubst du den Rechteinhaber um seinen Gewinn, den er erzielen könnte, wenn er das selber auf Bezahlwebseiten getan hätte. Und ja, die gibt es und da gibt es welche nicht nur für leicht bekleidete Frauen.Also ich habe noch nie gehört