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Regeln zu Bildern (Copyright) - Diskussion

Volljuristen die da aufklären können
Selbst wenn dir fünf von sechs Juristen sagen, dass es ungefährlich ist, kann dich einer vor den Kadi zerren. Selbst wenn du dort Recht bekommst, hast du Aufwände. Und solange es in Dtl Abmahnvereine und -anwälte gibt, die auf die Einnahmen angewiesen sind...
 
Ist mir alles klar, aber hier ist ein geschlossenes Forum, Wissensaustausch, kein Gewerbe.
Schon das ist mal alles halb so wild. Da müsste ebay dunkel sein. Vor den Kadi kann Dich immer einer zerren, ich lass mir das aber gerne erklären, die Rechtslage wie sie ist bevor ich im Dreieck springe und da benötige ich auch nur 1 Volljuristen auf dem Fachgebiert. Hier wird lospalavert, gut wir sind jetzt in der Palaver Ecke, und aus Unwissenheit andere an den "Pranger" gestellt. Da wird von Urheberrecht geschrieben und einige Schreiber sind da vermutlich auch keine Volljuristen, das wird jedoch als allgemein gültig, ohne zu hinterfragen, akzeptiert.

Und nochmal aus dem PIKO Katalog, daraus war ein screenshot von einem Modell eingefügt weil wohl ein Fehldruck vorliegt, steht auf Seite 2, rechts unten "...Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der PIKO Spielwaren GmbH."

Wir drucken hier aber nichts!
 
Hallo miteinander
das Problem ist meist nicht der Urheber-wenn man ihn kennt ist es meist mit einem Okay erledigt--
sondern eine ganze Gattung von Rechtsanwälten die ihren Lebensunterhalt damit verdienen
----100,-€ gebühren für ein kurzes anschreiben--------
fb.
 
Ich bin auch dafür unter einem Extra Punkt nochmal auf das Urheberrecht, speziell hier in einem geschlossenen Forum einzugehen. Da würde ich gerne auch berücksichtigt wissen wollen, wer der Urheber des Fotos ist welches ich mit meinem Telefon/ Cam/ Ausschnitt Bildschirm gemacht habe...
Wenn jemand ein von ihm selbst erstelltes Foto veröffentlicht, kommt es auf den Ihnhalt des Fotos an. Wenn dies ein fremdes Foto ist, ist das Urheberrecht dieses Fotografen zu beachten. Auch bei der Abbildung von Personen gibt es Regelungen. Nur als Beispiel.
Vor kurzem war wohl dieser Fall hier verlinkt:
Firmen weisen auch auf ihr Urheberrecht hin, so z.B. bei Piko ganz unten:
Und vom Piko-Katalog hast Du es selbst geschrieben. Ob Druck oder Veröffentlichung im Internet dürfte dabei keine Rolle spielen.
Von der Veröffentlichung Deiner Beispiele würde ich auf jeden Fall abraten:
"Fotos/ Scans von einzelnen Buchseiten
Fotos/ Scans aus Katalogen
Fotos/ Scans von WEB Seiten
Fotodateien von Herstellerwebseiten ("abgegriffen")
Texte von Herstellerwebseiten ("abgegriffen")
Texte abgeschrieben
"
Dieses Forum wird täglich von zig Robotern durchstöbert. Sicher werden Inhalte auch extern gespeichert. Das Auffinden von fremden Texten oder Bildern ist heute leicht möglich - Stichwort Plagiate.

Betrachte Hinweise auf das Urheberrecht nicht als Besserwisserei, sondern als Hinweis auf mögliche negative Folgen für Dich und andere Veröffentlicher.
 
Kommt da Piko generell und dann mit seinem gewerblichen Neuheitenkatalog überhaupt annähernd hin?
Der Neuheitenkatalog enthält Fotos, welche für sich bereits dem Urheberrecht unterliegen. Ob der Rest des Kataloges urheberrechtlich geschützt ist, kann daher dahin stehen.

Das Problem beim Urheberrecht bzw. geistigen Eigentum ist, dass die meisten Menschen das Thema schwer greifen können, da es ein abstraktes ist. Wenn jemand im Supermarkt eine Tafel Schokolade klaut, wird die Mehrheit zustimmen, dass das nicht rechtens sein kann. Handelt es sich aber um ein Foto oder einen Text (Werk der Literatur), wird das Eigentum als solches von nicht mehr wahrgenommen.

Rechtsberatung wirst du hier im Forum allerdings aufgrund des RDG nicht bekommen.
 
Kann ich nachfolgende Dinge hier einstellen?

Fotos/ Scans von einzelnen Buchseiten - ja/ nein / - Quellenangaben notwendig ja/ nein
Fotos/ Scans aus Katalogen - ja/ nein / - Quellenangaben notwendig ja/ nein
Fotos/ Scans von WEB Seiten - ja/ nein / - Quellenangaben notwendig ja/ nein

Fotodateien von Herstellerwebseiten ("abgegriffen") - ja/ nein / - Quellenangaben notwendig ja/ nein
Texte von Herstellerwebseiten ("abgegriffen") - ja/ nein / - Quellenangaben notwendig ja/ nein

Texte abgeschrieben - ja/ nein / - Quellenangaben notwendig ja/ nein
Ganze Buchseiten sicher nicht! Steht auch immer im Vorspann des Buches.
Paar einzelne Zeilen als Zitat - natürlich mit Quellenangabe - geht (siehe oben im Link)

Ähnlich bei Scans von ganzen Katalogseiten (egal ob Pdf oder Webseite): Nein

Fremde Fotos (egal wo her) grundsätzlich: Nein. Es sei denn, sie sind ausdrücklich freigegeben (z.B. Wikimedia Commons oder vom Autor). Das musst du ggfs auch belegen können!
Verlinkung ist ja in der Regel möglich und sollte auch genutzt werden.

Gleiches gilt natürlich für Texte.

Und Quellenangabe sollte immer dabei sein.

@Per
Das Hausrecht im Board ist ja dovon unbenommen
 
Hallo, aus gegebenem Anlass ein kurzes Statement zum Urheberrecht. Wir sind keine Rechtsanwälte und erachten es als müßig, über Internetrecherchen juristische Kompetenz aufzubauen. Die Boardregeln legen eindeutig fest, wie mit dem Großteil der Lizenzrechte umzugehen ist. Bezüglich der unvermeidbaren Grauzone werden wir uns immer auf die sichere Seite bewegen. Im Zweifelsfall machen wir vom erwähnten Hausrecht Gebrauch und löschen lieber, als dass wir uns auf Diskussionen einlassen. Das ist in aller Interesse und wir setzen Euer Verständnis voraus.
 
Hallo Leute
Um das Thema zu beenden und Sicherheit zu haben was man darf habe ich PIKO angeschrieben.

Die Antwort:
Wenn Bilder aus Druckmedien oder dem Online-Auftritt von PIKO hier verwendet werden dann muss die Bildquelle genannt werden. Bei Bildern, zum Beispiel von Vorbildern, an denen PIKO die Bildrechte nicht besitzt, ist dies immer angegeben.
Das muss dann auch angegeben werden.

So die Auskunft vom PIKO Vertrieb und das sollte für die Zukunft Sicherheit geben. Wenn dies beachtet wird dürfte es also keine Probleme geben wenn ein Katalogbild gepostet wird.

Gruß Oliver 🚂
 
Zuletzt bearbeitet:
Was will man denn mehr tun als PIKO direkt fragen was sie davon halten wenn Bilder ihrer Produkte aus den Katalogen oder dem Online-Auftritt in einem Forum veröffentlicht werden?
Für mich ist damit alles okay und das Thema beendet.

Gruß Oliver 🚂
 
Es ist aber nicht allgemein gültig und falls man sich bei Piko entscheidet die Zusage zu ändern, auf welche Person von Piko soll sich das Board konkret berufen? Und jedesmal eine Überprüfung machen, ob die eingestellten Bilder zulässig sind? Da ist es einfacher auf die Links zu setzen und der Rest bleibt so wie es die Regeln vorgeben. Zumal das Board auf die Aussage des Einstellers angewiesen ist, das die Genehmigung vorliegt und am Ende könnte das auch nur gelogen sein.
 
Hm, das kontextbezogene Posten eines Screenshots der Herstellerseite ist problematisch, aber die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch ungefragtes Weiterleiten einer E-Mail ist in Ordnung. Brauche ich eigentlich eine Genehmigung von jedem Hersteller den ich auch meiner Anlage verbaut habe, dass ich seine Werke zusammen mit den Fotos meiner Anlage veröffentlichen darf? Fragen über Fragen. :gruebel:

Gruss, iwii
 
Das stimmt: Fragen über Fragen!
So kompliziert ist es in 99% der Fälle nicht.
Was hilft, ist, den Kataloghersteller zu fragen. Ergibt nur Sinn, wenn mans regelmäßig machen will. Wir haben das bei Tillig mal für die Datenbankbilder abgefragt.
Ansonsten: Links sind unschädlich. Und wenn man etwas benutzt, auf jeden Fall den Urheber benennen. Ich würde auch nur vom Zitaterecht ausgehen. Veröffentlichungen ganzer Seiten oder Scans von Druckmaterial sind grundsätzlich bedenklich.
 
aber die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch ungefragtes Weiterleiten einer E-Mail ist in Ordnung
Es ist durchaus möglich, in der Anfrage den Zweck (Hinterlegung) mitzuteilen.
Hat auch den Vorteil, dass sich der Betreffende, falls er es nicht schon getan hat, seinerseits absichern kann.
 
Solange Urheber die von Dir angestrebte Nutzung nicht explizit erlauben, lautet die Antwort auf "Darf ich das?" prinzipiell: "Nein, darfst Du nicht!" — Unser Urheberrecht ist so steng. Natürlich kommen dann ganz viele Ausnahmen und Regeln, auf die man sich im Zweifel und vor allem als Laie eher nicht verlassen sollte. Würde es sehr begrüßen, nähmen sich die Verantwortlichen bei PIKO, Tillig, Roco und Co. doch einfach die Zeit, in ihre Katalog zu schreiben, dass man Auszüge für wertschätzende Forums-Diskussionen nutzen darf. Aber da fängt's ja schon: Wie oft sind Diskussionen in z.B. diesem Forum hier wertschätzen und wer bitte sehr möchte die eigenen Fotos neben wüsten Pöbeleien sehen?

Wo ich das Wort "Foto" schreibe noch eine Anmerkung: Wenn der jeweilige Modellbahnhersteller keine besondere Nutzungsvereinbarung für die Katalogfotos abgeschlossen hat, kann der Hersteller überhaupt keine Lizenz für die Fotonutzung vergeben. Das Urheberrecht für Fotos, Software, Gebäude... liegt hier in der EU immer beim Urheber, also dem Fotografen, dem Software-Entwickler, dem Architekten... Auftraggeber, Arbeitgeber erwerben im Allgemeinen nur ein umfassendes Nutzungs- und Verwertungsrecht. Wenn sie rechtlich gut beraten sind. Viele Software-Firmen vertreiben Raubkopien, da sie "vergessen", entsprechende Lizenzvereinbarungen mit ihren Angestellten zu schließen.
 
liegt hier in der EU immer beim Urheber, also dem Fotografen, dem Software-Entwickler, dem Architekten
So einfach ist die Sache oft nicht. Wenn der Urheber z.B. Angestellter eines Unternehmens ist, hat das Unternehmen automatisch alle Rechte an der Sache und der Urheber keine.

Gruss, iwii
 
Wird gerne so behauptet. Stimmt aber nicht.

Laut EU-Recht können Urheber wirklich nur lizensieren, jedoch nicht verzichten. Das unterscheidet unser Recht vom US-Recht. Dort ist das anders. Dort stimmt, was Du sagst.

Relevant ist § 43 UrhG. Per § 69b UrhG wurde versucht ein lex specialis zu Ungunsten von uns Urhebern zu schaffen. Letztendlich ist § 69b UrhG aber irreführend, da für das Einzelwerk RL 2009/24/EG widersprechend. Anwendbar ist 69b nur auf das Gesamtwerk und das macht auch Sinn: Man arbeitet selten alleine an solch einem Werk. Somit verfügt ohne besonderere Regelungen nur der Auftraggeber über sämtliche notwendigen Verwertungsrechte.
 
Wie oft sind Diskussionen in z.B. diesem Forum hier wertschätzen und wer bitte sehr möchte die eigenen Fotos neben wüsten Pöbeleien sehen?
Das fängt schon bei Beiträgen zu Neuheiten des Herstellers auf FB an, wo manche gegen die Ankündigung neuer Panzer hetzen und die sind nichtmal in unserem Maßstab ...

PS: Das Thema war hier eigentlich auch erledigt.
 
Wird gerne so behauptet. Stimmt aber nicht.
Ich verweise mal auf


Welche Nutzungsrechte dem Arbeitgeber durch den Urheber einräumt werden, kann ausführlich im Arbeitsvertrag geregelt werden. Fehlen solche Vereinbarungen, wird eine stillschweigende Einwilligung in die Übertragung der Nutzungsrechte angenommen. [...] Hierfür kommt es zu der Anwendung der „Zweckübertragungslehre“ des § 31 Abs. 5 UrhG.
Nach der Zweckübertragungslehre räumt bei fehlenden Vereinbarungen der Urheber dem Vertragspartner nur die Rechte ein, die für den Vertragszweck erforderlich sind. Andere Nutzungsrechte werden dem Urheber beibehalten. Der Vertragszweck beurteilt sich bei dem Arbeitsvertrag nach dem Inhalt und Wesen des Arbeitsverhältnisses und welche Nutzungsrechte der Arbeitgeber für seine betrieblichen Zwecke benötigt.
Der letzte Satz scheint mir hier ausschlaggebend. Natürlich ist das immer am konkreten Einzelfall zu klären (da sind dann aber auch Vorgaben des Arbeitsauftrags relevant und wie hoch die eigene Schöpfungshöhe des Arbeitnehmers am Werk überhaupt ist). Bis auf Ausnahmen wird der Arbeitnehmer keinerlei verwertbare Rechte behalten. Natürlich ist es immer sinnvoll, die Rechte bereits im Arbeitsvertrag eindeutig zu regeln.

Gruss, iwii
 
Solange Urheber die von Dir angestrebte Nutzung nicht explizit erlauben, lautet die Antwort auf "Darf ich das?" prinzipiell: "Nein, darfst Du nicht!" — Unser Urheberrecht ist so steng...
So würde ich es sehen.
...Wo ich das Wort "Foto" schreibe noch eine Anmerkung: Wenn der jeweilige Modellbahnhersteller keine besondere Nutzungsvereinbarung für die Katalogfotos abgeschlossen hat, kann der Hersteller überhaupt keine Lizenz für die Fotonutzung vergeben. Das Urheberrecht für Fotos, Software, Gebäude... liegt hier in der EU immer beim Urheber, also dem Fotografen, dem Software-Entwickler, dem Architekten... Auftraggeber, Arbeitgeber erwerben im Allgemeinen nur ein umfassendes Nutzungs- und Verwertungsrecht...
Das ist auch meine Meinung. Die meisten aktuellen Kataloge sind von Webseiten herunterzuladen. Man gibt den Link dazu an, die Seite und eventuell noch einen speziellen Bereich. Das dürfte die sicherste Vorgehensweise sein.
Wie schon geschrieben, Bilder und Texte sind im Internet auffindbar. Es muß nicht soweit kommen, daß man Post mit einer Unterlassungserklärung und einer Geldforderung bekommt.
 
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