H-Transport
Boardcrew
Meine Frau schiebt in der Zeit am Auto Wachdienst damit ich den Fotoapperat zwischen den Loks zum Glühen bringen kann
Sollen wir uns jetzt vorstellen, Du bist dort "eingestiegen"?

Daniel
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Meine Frau schiebt in der Zeit am Auto Wachdienst damit ich den Fotoapperat zwischen den Loks zum Glühen bringen kann
... Die Bilder ... stelle ich morgen ein, ...
... Das Gelände ist NICHT öffentlich zugänglich! ...
Wie kommst du da drauf? Möglicherweise hatte er eine Erlaubnis? Möglicherweise war das eine geführte Runde mit persönlichem Wachmann? Vielleicht gehört er zu den Befugten? Woher willst du das wissen? Er kann die Bilder veröffentlichen. Sollte er wieder Erwarten Gesetze gebrochen haben, dann ist es ganz sicher nicht dein Problem, außer, du schwingst dich zum Anzeiger der von dir vermuteten Straftat auf.Na und was folgt daraus? Richtig - die Bilder dürfen NICHT veröffentlicht werden.
Wie kommst du da drauf? ...
Das hat nichts mit dem "Einschalten des Gehirns" o.ä. zu tun. Wir erwarten, dass sich daran gehalten wird.Hallo TT-Gemeinde,
da die Frage nun schon durch viele Foren und Beiträge geistert, will ich nun man ein paar einfache Regeln formulieren:
1. Eigene (= selbst geknipste) Bilder sind uneingeschränkt einstellbar (mit oder ohne Copyright-Signatur).
Folgende Einschränkung ist dabei zu beachten:
Die Regel gilt nur für Fotos, die von einem öffentlich zugänglichen oder einem eigenen Gelände aus geschossen werden.
Befindet sich der Standort des Fotografen auf einem Privatgelände, ist wiederum die Zustimmung des Grundstückeigners einzuholen. Insofern dürfen Fotos, die z. B. innerhalb eines Bw angefertigt werden, nicht ohne weiteres veröffentlicht werden, im Gegensatz zu Bildern, die z. B. von einer öffentlichen Brücke aus in das Bw hinein getätigt werden. (Panoramarecht)
. Meine Frau schiebt in der Zeit am Auto Wachdienst
Nö das nicht. Aber ist ja immerhin Betriebsgelände und der Bundespolizei muss man dort auch nicht begegnen.
Was der Knipser mit den Fotos privat anstellt ist uns wiederum absolut Wurst.Nichts für ungut, die Bilder kommen. Sollten die gelöscht werden, frage ich mich wie die anderen vom Gelände hier ins Board gekommen sind.
dampffan schrieb:... Hier gibt es eben wie überall im Leben solche und solche. Die einen sind dankbar drüber wenn sie über Vorbilder Ihrer Modelle informiert werden, sei es durch Wort oder Bild, die anderen wenigen versuchen alles kaputt zumachen, weil sie selbst nicht in der Lage sind was auf die Beine zu Stellen. ...
... Der Boarder 031010 der übrigens in Stralsund wohnt sollte sich davon erstmal vor Ort informieren, bevor er hier durchstartet. ...
dampffan schrieb:... Es ist DB-Gelände aber nicht eingezäunt und auch nicht mit Toren und Wachtürmen gesichert. ...
152 032-9 schrieb:... Weiterhin wird die Mißachtung des Fotografierverbots seitens der "Obrigkeit" wahrgenommen, was ggf. zu mehr Aufmerksamkeit führt.
Man sollte also keine schlafenden Hunde wecken.
Hier geht es vor allem um die zeitliche Nähe von Aufnahme und Veröffentlichung. ...
Frontera schrieb:... Ich erinnere nur daran, wie oft geklagt wird, warum "damals" kein Mensch Bilder davon gemacht hat. Seit doch einfach froh das man in 20 Jahren vielleicht sagen kann "Gott sei Dank, es gibt Bilder davon!".
Nein, ist es nicht. Die DB kann Regeln erlassen so viele sie will, die gelten jedoch nicht, wenn sie den Gesetzen nicht entsprechen. Das Betreten von Gleisen oder Bahnanlagen ist nicht per Gesetz verboten, außer das Gelände ist eingezäunt und es stehen ausdrücklich Schilder da, welche es verbieten. Das Fotografierverbot bei der DR und die Phobie der DDR-Grenzschützer ist auch in Mukran nur noch Geschichte.@ Harka,
Bilder aus gesperrten Bereichen verstoßen gegen die Regelungen, die die DBAG als Grundstückseigentümer für ihre Liegenschaften erlassen hat. Das ist zu akzeptieren.
...
Bei Eisenbahnbetrieben und deren Einrichtungen gilt keine StVO sondern die EBO, und das Strafgesetzbuch!
...
An der Ladestraße zwischen Rehbrücke und Medienstadt-Babelsberg stehen in Potsdam Schilder dass das Gelände der Bahn gehört und Unbefugten der Zutritt untersagt wird. In Mukran wird es nicht viel anders sein weil der Eigentümer damit aus der Verantwortung ist wenn einem Unbefugten auf dem Gelände etwas passiert....Es ist DB-Gelände aber nicht eingezäunt und auch nicht mit Toren und Wachtürmen gesichert. Ich bin mit den Auto direkt draufgefahren neben die Loks und habe fotografiert...
Und warum bekommt man bisweilen recht schnell Besuch von der Bundespolizei wenn man sich zwischen den Gleisen rumtreibt?Nein, ist es nicht. Die DB kann Regeln erlassen so viele sie will, die gelten jedoch nicht, wenn sie den Gesetzen nicht entsprechen. Das Betreten von Gleisen oder Bahnanlagen ist nicht per Gesetz verboten, außer das Gelände ist eingezäunt und es stehen ausdrücklich Schilder da, welche es verbieten...
Im Ehebett gilt übrigens auch keine StVO...aber §1353 BGB.
http://www.verbraucherrunde.net/gesetzliche-pflicht-zum-beischlaf-in-der-ehe-t316.html