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Plasmakugel für Begrasungsgerät

Zu Ralf 2

Ist das Begrasungsgerät der Digitalzentrale nicht nur was für Lebensmüde?

...Ei, ei, ei, was sind das blos für Sachen ???

Moin,
soweit ich weiß, hat ein Weidezaun auch so 15 kV - ich hab aber bisher weder tote Tiere noch Wanderer daneben liegen sehen, deren Ableben auf den Zaun zurückzuführen wäre.
Außerdem kenne ich Konstrukteur, Hersteller und Vertreiber - da hab ich Vertrauen.

Einen Lötkolben fasse ich auch immer am Griff an - vorne ist's zu heiß...

Grüße ralf_2
 
@Ralf_2

Im Prinzip "Ja", doch was sollen dann die Hinweise auf der ersten und letzten Seite von http://www.digitalzentrale.de/download/29901.pdf

Ein Weidezaun arbeitet mit Akku, die Digitalzentrale verweist nur einen Anschluss von maximal 12 V Wechselspannung.
Es wird kein Hinweis gegeben, das dafür nur aus ein Netzteil mit Trenntrafo geeignet ist.
Bei dem Gerät sieht das schon etwas anders aus:
http://www.he-digital.de/bahn/hgras.htm
Hier ist der Netztrafo gleich eingebaut und wenn ich es richtig erkenne, dafür ein Trenntrafo benutzt worden. Das würde mir mehr Vertrauen einflößen.
 
Die Hinweise sind einfach dazu da um in einem (Rechts)streit auf der sicheren Seite zu sein, wenn etwas passiert kann man also nicht die DZ verantwortlich machen.
Ist doch Nachvollziehbar, oder?
 
@Vanaladig
Du hast Dich offensichtlich noch nicht mit dem Feld der Produkthaftung befasst - wieso auch, als Verbraucher ist man überweigend juristischer Laie.
Heutzutage ist dank Rechtsschutzversicherung und Anwälteschwemme dieses ein Minenfeld.
Es gibt nur zwei Punkte zum Gerät aus der DZ zu sagen:
Ein Hersteller kann schon eine Menge Risiko vermeiden, wenn er sein Gerät ohne direkten Netzanschluß anbietet.
Da auch hierzulande die Deppendichte ( und die Klagewut ) zunimmt, muss man teilweise unsinnig anmutende Hinweise zum Gebrauch dazuschreiben, sonst dreht einem ein Jurist einen Strick daraus.
 
Genau, da haben wir es doch. Sie wollen dem evtl. Rechtsstreit vorbeugen bzw. aus dem Weg gehen. Getreu dem Motto: "Was können wir schon für die Unwissenheit der Anderen?"
Jeder ist für sich selbst verantwortlich und Eltern haften für ihre Kinder!
 
Ein Weidezaun arbeitet mit Akku, die Digitalzentrale verweist nur einen Anschluss von maximal 12 V Wechselspannung.
Es wird kein Hinweis gegeben, das dafür nur aus ein Netzteil mit Trenntrafo geeignet ist.

Beim Weidezaungerät steht auch ausdrücklich in der Bedienungsanleitung, dass der Betrieb nur mit Batterien/Akkus
erlaubt ist. Speisungen aus dem Netz, egal in welcher Form auch immer, sind da verboten.

Ich habe an eine Fliegenklatsche eine kleine Kaskadenschaltung aus Dioden und Kondensatoren angefügt um die Ausgangsspannung zu erhöhen. Da ich kein Hochspannungsvoltmeter mit Tastkopf/Teiler habe weiß ich allerdings nicht was rauskommt. Mein Multimeter geht nur bis 1000V und ist mir für einen Versuch zu wertvoll um es zu zerschießen.
Weiterhin habe ich einen zweiten Taster eingebaut um mit mindestens 2 Fingen den Einschaltvorgang auszulösen, als Sicherheit gegen zufällige Bedienung. Die Batterien kommen bei Nichtgebrauch generell heraus - sicher ist sicher.

Aus Haftungsgründen zeichne ich das hier aber nicht rein - jeder muß selbst entscheiden wie weit er gehen will.
 
Hochspannung

Jungs - jetzt haltet mal den Ball flach!

Die Grasmaster - von wem auch immer - erzeugen ihre Hochspannung mittels Kondensator-/ Diodenkaskaden. Die Spannung fällt bei Berührung sofort zusammen - es steckt keine Leistung dahinter!

Stellt Euch nicht so an! Hauptsächlich geht es hier um das Erschrecken, was gefährlich werden könnte!
 
@F-Rob_S

Lies dir mal die Bemerkung zu #28 richtig durch und gehe auf die entsprechenden Seiten.
 
Leute, es bringt nichts. Abgesehen davon, dass hier einer in Sachen Produkthaftung Äpfel mit Birnen vergleicht ( Kommerzielles gegen Selbstbaugerät ) , und unbedingt sein Ding durchziehen möchte ( siehe hier ), die Ausgangsfrage war, ob man einen Plasmakugelgenerator zum Begrasen benutzen kann -und die Antwort heisst nein. Alle anderen Methoden kann man mit der Suchfunktion hier im Board lang und breit ausdiskutiert finden.
 
Solche Diskussionen könnten schon aus USA sein. Dort ist es noch viel extremer mit Produkthaftung!
Da wurde ein Wohnmobilhersteller verklagt, weil der Fahrer während der Fahrt nach hinten ging, um sich eine Kaffe zu machen. Es kam zum Unfall. Es stand nichts in der Betriebsanleitung davon, dass man während der Fahrt den Fahrerplatz nicht verlassen darf!:wiejetzt:
Kommt sowas hier auch noch?
 
Kommt sowas hier auch noch?

So wie es derzeit aussieht eindeutig JA.:argh:

Während die USA seit 2009 wieder gegen diese krude Haftungsauslegung(und um Haftung geht es ja) und deren absurden Folgen und astronomischen Schmerzensgeldforderungen für tw. Pillepalle gegensteuern, fahren wir hier mit Vollgas in den Wahnsinn.

Leider kein Scherz:

Vor ca.7 Jahren wurde in den USA ein Schuhmacher zur Zahlung von 5 Mio. USD verurteilt, weil er vergas, einen Kunden schriftlich darauf hinzuweisen, dass er sich die Schuhe zubinden müsse, da er sich sonst u.U. selbst auf die Schnürsenkel treten und stürzen könnte.
Der trottlige Kunde stürzte tatsächlich und der Schuhmacher ist nun ruiniert.
 
Entschuldige Rammsteinchen, ich wollte hier nicht´s kaputt reden. Nur kam ein Gerät ins Spiel bei dem ich mir den Hinweis auf den einigermaßen sichern Umgang nicht verkneifen konnte.

Ich wurde vor nicht all zu langer Zeit von einem Boarder auf das TT-Board aufmerksam gemacht und dachte, für meine Basteleien hilfreiche, sachlich und fachlich richtige Anleitungen/Unterstützung zu bekommen. Als Gegenleistung wollte ich meine beschei-denen elektrotechnischen Kenntnisse preisgeben. Na ja, war wohl nichts und somit nur der Wunsch der Vater des Gedanken. Sorry, wenn ich es übertrieben habe.
 
@Vanaladig:
Ach lass mal, nach einiger Zeit im Board lernst Du schon einzuordnen, wen man zuhören bzw. ernstnehmen kann.
auch wen ich ab-und-zu schmunzeln muss, mach mal ruhig weiter mit Deinem Senf….
 
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