Ohje, ich hoffe das wird nicht wieder so eine "Trabant-Heizung-Vorschalldämpfer-Ölkohle" Diskussion ........
"Wissen ist Macht ... 'Halb-'Wissen ist Sch..., oder frei nach Nuhr: "Wenn man keine (oder wenig) Ahnung hat, einfach mal 'das Geschreibsel' lassen ...".
Warum haust du dann hier so in die Tasten? Oder anders gefragt, hast du überhaupt verstanden, worum es in den Beiträgen vor deiner "Erklärung" ging?
Aber zum besseren Verständnis noch mal für dich. Die Scheinwerfer des ZT waren bei einigen MZ TS250 Besitzern sehr beliebt
(hier ist einer in verchromt zu sehen). Ich kenne mehrere, die ZT Lampen verbaut hatten. Das mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis ist Quatsch. Erstens, hat die VPKA-Zulassungsstelle (wobei VPKA für Volkspolizei-Kreisamt steht) damit wenig zu tun, denn für die Zulassung von Fahrzeugen und Teilen, war das Kraftfahrzeugtechnische Amt der DDR (KTA) zuständig und zweitens, hatte der ZT Scheinwerfer eine Bauartgenemigung und war somit für den Straßenverkehr zugelassen. An welchem Fahrzeug er dabei montiert war, spiele weniger eine Rolle. Ich hatte an meiner MZ z.B. das Rücklicht von einem IKARUS Bus (mit KTA Genehmigung).
Das Simson Lampen, je an einem ZT verbaut waren, hat niemand behauptet. In keinem Beitrag hier.
Meine Anmerkung, das willy62 da vielleicht etwas verwechselt, bzw. die Scheinwerfer von ETZ250 und S51 durcheinander bringt, erfolgte auf Grund seiner Aussage.
der ETZ Scheinwerfer war auch nicht der Knaller, irgendwie Schuhcremedose
Diese Form, hat für mich eher
der Scheinwerfer vom S51.