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Ist für einen Außenstehenden auch nicht einfach zu erkennen, das InfraGO in Berlin zwei Betriebszentralen betreibt und das der Personalmangel nicht in der BZ in Halensee sondern in der BZ in Pankow auftritt.
 
Auch die S-Bahn hat Personalsorgen. Oder ist InfraGO nicht gleich S-Bahn?
Nun sollte auch dem Letzten klar geworden sein, dass es eine gesetzesbedingte Trennung zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) gibt. Der Fahrdienstleiter in Halensee ist kein Angestellter der S-Bahn.
 
Danke für die Klarstellung!
Vielleicht ist ja die grundsätzliche Trennung von Netz und Betrieb wirklich ein guter Ansatz?
Gibt es denn auch S-Bahnen in D mit eigenen Netzen so wie Straßenbahnen?
 
?????
Erklärung !
Gibt es nicht. Das Argument ergibt keinen Sinn.
Die Infrastruktur, inkl. Stellwerken gehört zu InfraGo, Die Fahrzeuge gehören zur S-Bahn Berlin GmbH. EIU und EVU sind getrennt. Selbst wenn z.B. beide vom selben Personaldienstleister Stellwerkspersonal und TFs beziehen würden, agieren beide getrennt. Über identische Subunternehmen zu argumentieren, selbst im selben Konzern, ist ein falscher logischer Schluss.
Auch die BZs Halensee und Pankow in einen Topf werfen ist schlicht falsch. Eine ist für die S-Bahn und eine für den RB Ost zuständig. Getrennte Netze (auch wenn es Gleisverbindungen gibt).
 
Eine komplette Trennung in EVU bzw EIU ist nicht zwingend. Auch EVU sind u.U. Betreiber von Infrastruktur und ein Infrastrukturbetreiber kann auch EVU sein. Die Werke die Fernverkehr, Regio, S-Bahn usw. betreiben, gehören in der Regel dem jeweiligen EVU. Die Betriebsführung überlassen sie dann mitunter einem anderen EIU. InfraGO ist z.B. auch EIU für die Netz Systemtechnik. Also TVT, GAF oder auch Gleismesszüge ... Die Liste ließe sich fortführen. Die MEG ist ebenfalls EVU und auch EIU betreibt z.B. die Rüdersdorfer Anschlußbahn mit eigenen Fahrdienstleitern. Die S-Bahn Berlin hat auch eigene Fahrdienstleiter. Halensee gehört NICHT zu InfraGO sondern wird durch die S-Bahn Berlin mit ihren eigenen Fahrdienstleitern betrieben.
 
tHalensee gehört NICHT zu InfraGO sondern wird durch die S-Bahn Berlin mit ihren eigenen Fahrdienstleitern betrieben.
Das ist sachlich falsch. Die BZ Halensee gehört zu InfraGO und die FdL sind nicht bei der S-Bahn Berlin angestellt, sondern bei InfraGO.

Kann es sein, dass Du den Sachverhalt mit der Hamburger S-Bahn verwechselst? Die haben nämlich in der Tat ihre eigenen FdL.
 
Bin ja nun schon einige Zeit raus, aber ich denke mal ganz so einfach ist das nicht.
Das würde ja bedeuten, das der FDL aus dem Estw. in Dresden (z.B.!) auch in der BZ in Halensee eingesetzt werden könnte, auch wenn er von den Besonderheiten bei der S-Bahn keinerlei Ahnung hat. Vorausgesetzt natürlich, die entsprechende örtliche Einweisung und Betriebsprüfung ist erfolgt. Oder ganz einfach, der FDL kann perspektivisch (eventuell auch gegen seinen Willen) bundesweit eingesetzt werden. Ob das möglich ist oder sein wird? Ich habe da so meine Zweifel. Zumal man ja Berlin weit dabei ist, fahrdienstliche Belange zwischen der "Fernbahn" und der "S-Bahn" zu trennen. Kann ja auch sein, das ich hier einen Gedankenfehler habe, aber irgend etwas beißt sich hier.
 
@Sbahner
Als Fdl bist du bundesweit einsetzbar. Ansonsten müßtest du ja jedesmal eine neue Fahrdienstleiterprüfung machen. Es gibt auch nur eine
Fahrdienstvorschrift. Für bestimmte Stellwerksbauarten bekommst du aber eine spezielle Schulung z.B. ESTW.
War auch zu DDR-Zeiten so. Du machst auf dem betreffenden Stw. eine Einweisung und später dann eine Prüfung dazu.
 
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