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BR95 von Kittler

Hi Tom,

vieleicht MEINT er ja die Reklamation von Transportschäden usw., aber dafür gilt die von Dir genannte 14-Tage-Frist.
Die gesetzliche 2-Jahres-Garantie wird nirgendwo erwähnt - oder?

Peter
 
PeterausLeipzig schrieb:
Die gesetzliche 2-Jahres-Garantie wird nirgendwo erwähnt - oder?
Ist mir nicht aufgefallen. Muss aber nicht erwähnt werden, weil sie automatisch gilt.

Nur bei Gebrauchtverkäufen dürfen gewerbliche Händler die Gewährleistung (Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers/Herstellers - bitte nicht verwechseln!) auf 1 Jahr verkürzen. Private Verkäufer dürfen die Gewährleistung komplett ausschließen. Wird aber die Gewährleistung gekürzt oder komplett ausgeschlossen, dann geht das nicht über einen Paragraph in den AGB, sondern muss offensichtlich, z.B. auf der Rechnung, erkennbar sein.

Tom

PS: Als ich letzten Donnerstag unterwegs war, wurde dieses Thema im Radio (war es DLF?) behandelt.
 
Hi allemann,
hoffen wir mal, daß die noch brandneue HP noch ein wenig überarbeitet wird.

Preise auszuzeichnen ist ja wohl das mindeste, was man verlangen kann!
Auch die AGB erscheinen mir stellenweise zumindest ungewöhnlich, wenn nicht gar ungültig.

Entsteht bei einer verbindlichen Bestellung nicht ein Vertrag, der auch einen Preis beinhalten sollte? Bei den Lieferzeiten der Firma Kittler kann da schon einiges an Preiserhöhung zusammenkommen!
 
Leider ist so mancher Geschäftsmann der Meinung das er mit seinen AGB die gesetzlichen Regelungen auser Kraft setzen kann. Aber leider für solche Leute geht das nicht so einfach und ihre diesbezüglichen Absätze in den AGB sind null und nichtig. Manchmal passiert es auch aus Unwissenheit. Aber jeder der ein Geschäft betreibt und eine Homepage sein eigen nennt, sollte sich doch über die zu beachtenden Rechtsvorschriften vorher informieren, da geht man so einigem Ärger aus dem Weg. :zustimm:
 
Die AGB's sind einfach nur lachhaft. Besonders die Gewährleistungsschiene ist katastrophal. Kaputt gehen/sein sollte dort nix. Es gehört in dieser und weit tiefer liegenden Preiskategorien eingentlich zum guten Ton 2 Jahre Garantie zu geben und bei Reklamationen das Porto zu übernehmen. Eine endgültige Bestellung gibt es per Internet ebenfalls nicht (schon gar nicht ohne Preis), da keine Möglichkeit zur Autentifizierung gegeben wird, da könnte ja "jeder kommen":

Was soll ich nun als als Kittler-Nicht-Kenner davon halten? Keine Preise, solche AGB's und eine schlecht funktionierende HP?

Bei all den tollen Modellen, aber das sollte es nicht endgültig gewesen sein.

Daniel
 
Hallo TT!

Ich möchte mal eine Lanze für Herr Kittler brechen. Mag sein, daß die AGB´s mit einer heißen Nadel gestrickt wurden.

Aber: Ich habe ein Problem mit meiner BR 95 von Kittler. Sie fährt nicht mehr oder wenn dann nur ganz langsam und zieht einen Haufen Strom. Es war ein eBay-Kauf und damals auch noch voll funktionsfähig. Die Probleme kamen mit der Zeit.
Ich nun in Meiningen zu Herr Kittler und ihn darauf hin angesprochen. Er kennt das Problem, es liegt an den Kohlen des Motors aus dem Hause Bühler. Es gibt da 2 verschiedene Arten, die einen mit Kupferanteilen, die anderen mit einem anderen Metall. Werden sie "sortenrein" eingesetzt, gibt es keine Schwierigkeiten. Wenn sie aber vertauscht werden kommt es zur Verdreckung des Motors.
Herr Kittler hat mir sofort angeboten, daß ich zu ihm kommen könne um mir die Kohlen kostenlos wechseln zu lassen. Oder er würde mir sie zuschicken. Auch ein Motortausch war im Gespräch.
Da war keine Frage von Kaufdatum, Garantie oder ähnlichem. Und: Das Problem liegt bei Bühler, nicht Kittler...

Freundschaft!
F.O.
 
Hallo Leutz
Nun, auf der Homepage gehen bei mir nur die ersten 4 Bilder nicht.
Was die Garantie/Gewährleistung/Reklamation angeht. Nun, ich gehe mal davon aus, das es als selbstverständlcih erachtet wird, das eine Garantie/Gewährleistung (scheiß Wortklauberei, sorry) von 2 Jahren besteht. Ich denke vielmehr, das mit der Reklamation bezieht sich auf nicht sofort sichtbare Schäden, die nciht unter eine Gewährleistung fallen, so z.B. gebrochene Leitungen, vergobene Heusingersteuerung etc. Sprich, Schäden, die aufgrund äusserer mechanischer Einwirkung entstehen und somit kein Garantiefall sind. (Und nicht sofort nach dem Auspacken als Transportschaden erkannt werden.) Und für eine Überpürfung des Modelles sollten wohl 8 Tage ausreichen. Bricht später etwas ab, so ist das wohl beim Fahrbetrieb passiert......so gesehen erscheint dann dieser Pasus der AGB logisch.
Ich denke mal, wenn Herr Kittler, der ja als stets freundlich auftretender Hersteller bekannt ist, darauf mal angesprochen wird, könnten einige Mißverständnisse geklärt werden, bzw konstruktive, sachlich korrekte Kritik auch dazu führen, das die entsprechenden Textpassagen geändert werden. Nobody is perfekt, und da er das ja alles wohl selbst machte, und es wohl auch sein erster Versuch ist, ist das vielleicht etwas eher verzeihlich.
Als wirklich problematisch erachte ich nur die Tatsache mit den Preisen, das diese gelten sollen, die zum Tage der Auslieferung anliegen....
Bis denne
Stephan
 
Hallo !

Leider funktioniert da so gut wie nichts. :tear: Ohne MS IE kann ich mir da gar nichts ansehen. :bindagege Mit Netscape ist bei mir nichts zu machen. Ist das normal ?
Markus
 
HP von Kittler-MB

Hallo,

ich habe heute mit Herrn Kittler telefoniert und auch mit ihm über seine Homepage gesprochen. Er sagte mir, das die Homepage noch nicht fertig gestellt ist. Sie befindet sich quasi im „Probebetrieb“. Sie wird noch komplettiert. Also einfach mal den Ball flach halten und warten bis sie vervollständigt wurde. Gut Ding braucht eben Weile...

Grüße TM
 
Man muss hier eindeutig GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG auseinanderhalten!
Wenn ein Hersteller/Händler zum Beispiel eine 4 jährige Garantie auf sein Produkt gewährt (und ganz Hochtrabend vielleicht posaunt "Motor und Getriebe gehen in Zehn Jahren nicht kaputt") und nach drei Jahren hat der Besitzer im Spielwahn doch was hingehunzt, dann muss der Hersteller den Schaden beheben. Er hat sich selber dazu verpflichtet.
Hiervon unberührt bleibt die gesetzliche 2jährige Gewährleistungspflicht, die der Hersteller vom Gesetzgeber auferlegt bekommt. Geht innerhalb dieser zwei Jahre am oben beschriebenen Getriebe was kaputt und der Hersteller/Händler hat KEINE Garantie auf sein Produkt gegeben so muss er trotzdem für die Reparatur und im Extremfall sogar für einen Ersatz aufkommen.
Ist der Unterschied klar?!?

Zur HP: Schick schick! Übersichtlich, nicht zu groß - einfach toll! Da können sich viele sich andere Homepagebesitzer ne Scheibe abschneiden.
Ich find die 86er richtig Schnieke (schick)! Nur die Preise sollten noch unbedingt "ausgehangen" werden. Sie sind so oder so 8 bzw. 12 (weiß jetzt nicht genau wie viel) Wochen ab Auftragserteilung bindend.
 
.... Danke Tobias!

Nur nebenbei, auch bei Beckmann wurde nach dem Start der neuen Homepage noch einiges verändert. Und auch dort gab es vorher Fehler.

Keep cool.
 
@ E-Fan
Da habe ich immer ncoh Probleme. Liege ich richtig mit:
Gewährleistung = gesetzlich verpflichtete Sachmängelhaftung für 2 Jahre
Garantie= freiwillige (evtl sogar weiterführende) Gewährleistung?
Kürzlich stand ja auch in der Computerbild etwas interessantes drin, zwecks Ebay. Wer sich simmer so galant von der Garantie distanziert, kann in bestimmten Fällen sogar gerichtlich dazu verdonnet werden, die Gewährleistung für eine gebrauchte Ware zu übernehmen, da er sich davon ja nicht distanziert hat.
Allerdings, so recht klar ist mir der Unterschied trotzdem nicht...
Bis denne
Stephan
 
@ E-Fan

E-Fan schrieb:
Man muss hier eindeutig GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG auseinanderhalten!
Wenn ein Hersteller/Händler zum Beispiel eine 4 jährige Garantie auf sein Produkt gewährt (und ganz Hochtrabend vielleicht posaunt "Motor und Getriebe gehen in Zehn Jahren nicht kaputt") und nach drei Jahren hat der Besitzer im Spielwahn doch was hingehunzt, dann muss der Hersteller den Schaden beheben. Er hat sich selber dazu verpflichtet.
Hiervon unberührt bleibt die gesetzliche 2jährige Gewährleistungspflicht, die der Hersteller vom Gesetzgeber auferlegt bekommt. Geht innerhalb dieser zwei Jahre am oben beschriebenen Getriebe was kaputt und der Hersteller/Händler hat KEINE Garantie auf sein Produkt gegeben so muss er trotzdem für die Reparatur und im Extremfall sogar für einen Ersatz aufkommen.
Ist der Unterschied klar?!?

Nur soweit wie ich weiß ist es so, das bei einer Garantie der Hersteller den Schaden behebt, egal wie entstanden und du bei der Gewährleistung nachweisen mußt das der Hersteller für den Defekt verantwortlich ist ( falsches Material oder so ) und das ist immer ziemlich schwierig. Bei den 2 Jahren ist es jetzt ja auch so, das es nur 6 Monate Garantie gibt und der Rest ist Gewährleistung sofern nicht anders vereinbart
 
Kann mir mal einer sagen was an ein paar Haftreifen 20,- Euro (waren mal 40,- DM) kostet? Und das bei Modellen die um die 300,- Euro kosten? Sollte bei solchen Preisen sowas nicht zum Standard gehören?
Also bei aller Liebe, aber irgendwo hört es dann doch auf!
 
@ Frontera
Nun, der Mehraufwand liegt wohl im Eindrehen der Nut für die Haftreifen......und welchen Stundensatz wer nimmt, und wie lange sowas wo dauert, darüber läßt sich allenfalls spekulieren :(
Stephan
 
>off Topic<

Leichtmetall schrieb:
...Da habe ich immer ncoh Probleme. Liege ich richtig mit:
Gewährleistung = gesetzlich verpflichtete Sachmängelhaftung für 2 Jahre
Garantie= freiwillige (evtl sogar weiterführende) Gewährleistung?

Yeap! Ist vom Prinzip her absolut richtig.

... zwecks Ebay. Wer sich simmer so galant von der Garantie distanziert, kann in bestimmten Fällen sogar gerichtlich dazu verdonnet werden, die Gewährleistung für eine gebrauchte Ware zu übernehmen, da er sich davon ja nicht distanziert hat...

Ja, ja... viele verweigern die Garantie und legen sich selbst damit ein Ei weil sie die Gewährleistung immer noch geben. Sind halt zwei Paar Schuhe die sich auf den ersten Blick sehr ähneln.

Sachse schrieb:
... du bei der Gewährleistung nachweisen mußt das der Hersteller für den Defekt verantwortlich ist ( falsches Material oder so ) und das ist immer ziemlich schwierig...

Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf geht der Gesetzgeber davon aus, das der Schaden schon vor dem Kauf da war. Heißt auf deutsch:
Der Hersteller/Händler muss diesen Schaden beheben. Einige wollen sich mit der Aussage "das hamse doch falsch bedient und deshalb is es im Ar..." vor der Gewährleistungspflicht drücken. Is aber nich!!! Wenn der Verkäufer hartnäckig bleibt, dezent Zähne fletschen und auf seinem Recht bestehen.
 
E-Fan schrieb:
Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf geht der Gesetzgeber davon aus, das der Schaden schon vor dem Kauf da war. Heißt auf deutsch:
Der Hersteller/Händler muss diesen Schaden beheben. Einige wollen sich mit der Aussage "das hamse doch falsch bedient und deshalb is es im Ar..." vor der Gewährleistungspflicht drücken. Is aber nich!!! Wenn der Verkäufer hartnäckig bleibt, dezent Zähne fletschen und auf seinem Recht bestehen.
Ich führ das mal ein bißchen weiter.

Die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung unterteilen sich in 2 Phasen. Die ersten 6 Monate hat E-Fan schon richtig beschrieben. Zwischen 7. und 24. Monat muss dann der Käufer beweisen, dass der Fehler beim Kauf schon vorhanden war (z.B. Materialfehler). Dies ist aber im allgemeinen recht schwer. Am einfachsten geht dies, wenn andere das gleiche Problem haben, was beispielsweise auf einen Serien- oder Materialfehler schließen läßt.

Irgendwie hängt das Ganze aber auch mit dem Händler zusammen. Stellen wir uns vor, wir haben ein Auto bei Händler gekauft. Im Laufe der 2-jährigen Gewährleistungsfrist stellt sich dann raus, dass es wegen diversen Mängeln mehr in der Werkstatt als auf der Straße ist. Wenn der Händler existiert, dann kann man auf Wandlung (Wagen gegen Geld zurücktauschen) hoffen (oder bestehen?). Wenn er aber schon pleite ist, dann hat man den schwarzen Peter und kann nicht wandeln.

Tom
 
@ Tsinger
Hmmmm, ob das mit dem Händler so stimmt, wage ich zu bezweifeln. Denn, Du hast ja keine Gewährleistung vom Händler bekommen (Neuwagen) sondern vom Werk, isofern ist der Händler nur ein ausführender, der eventuelle Reperaturen während der Gewährleistung zwar ausführt, aber vom Werk erstattet bekommt. Du kannst ja bei einem solchen Anspruch einen Händler Deiner Wahl aufsuchen und bist nicht an das verkaufende Autohaus gebunden.
Bei der Moba:
Wenn Du mal ein Problem mit einer tillig Lok hast, dann kannst Du diese ja auch direkt an tillig schicken, sofern Du keinen Händler in der Nähe hast, da ist es doch auch egal, wo Du sie gekauft hast. Einzig ein Nachweis über das Alter sollte vorhanden sein.
Bestes Beispiel sind die Aldi-Produkte "Medion". Haste da mal (wie ich) ne Reklamation, dann mußt Du auch direkt an den Hersteller einsenden, den Anspruch dort geltend machen...Kurzum, Gewährleistungsansprüche richten sich bei Neuware immer gegen den Hersteller, der Händler ist sozusagen nur Mittelsmann...
Bis denne
Stephan
 
Leichtmetall schrieb:
Hmmmm, ob das mit dem Händler so stimmt, wage ich zu bezweifeln. Denn, Du hast ja keine Gewährleistung vom Händler bekommen (Neuwagen) sondern vom Werk, isofern ist der Händler nur ein ausführender, der eventuelle Reperaturen während der Gewährleistung zwar ausführt, aber vom Werk erstattet bekommt. Du kannst ja bei einem solchen Anspruch einen Händler Deiner Wahl aufsuchen und bist nicht an das verkaufende Autohaus gebunden.
Für Gewährleistungsansprüche (Reparaturen) stimmt Deine Aussage, für die Wandlung sieht es aber (glaube ich) anders aus. Diese kann dir nur der Händler geben, bei dem du gekauft hast. Wurde jedenfalls im Lagunaforum mehrfach berichtet - ich hatte Gott-sei-Dank noch nicht solche Probleme :klopfaufholz:.

Tom
 
Hallo !

So jetzt scheint es zu funktionieren. :gut: Ich konnte zumindest eine Bestellung aufgeben. Mal sehen, ob es diesmal genau so schnell eine Antwort gibt, wie bei meiner Anfrage zu den technischen Problemen.

Markus
 
Ich hab wegen der Probleme meine Bestellung einfach per mail geschickt und umgehend antwort bekommen. nur die lieferung wird leider nicht "umgehend" erfolgen :(
aber da kann ich in ruhe ansparen.
 
Grischan schrieb:
Ich hab wegen der Probleme meine Bestellung einfach per mail geschickt und umgehend antwort bekommen. nur die lieferung wird leider nicht "umgehend" erfolgen :(
aber da kann ich in ruhe ansparen.


Hallo !

Ja , ja so ist das im Leben. 1-1,5 Jahre warten ist schon hart. Aber wir sind es ja in TT gewohnt, so lange zu warten. Was soll's ........ich bin ja noch jung .......(und kann noch warten)
Was mich verwundert ist der Satz: ZITAT "Manchmal lohnt es sich, einfach mal zwischendurch anzurufen."

Markus
 
markus schrieb:
"Manchmal lohnt es sich, einfach mal zwischendurch anzurufen."
Stimmt aber! Oder man ist einer der ersten auf einer Messe bzw. sonstigen TT-Veranstaltung an der auch Herr Kittler teilnimmt.

Dort verkauft er auch einige (immer schon viel diskutierte) Modelle, bei denen die Besteller nicht gezahlt haben. Dann verkürzt sich die Wartefrist auf wenige Minuten (zuzüglich der Zeit bis zur nächsten Messe - sind doch nur noch 2,5 Monate). In Meiningen hatte er einiges mit....
 
Hi allemann,
so ganz vom feinsten ist das aber auch nicht, jahrealte Bestellungen warten zu lassen, aber die Modelle von 'Abspringern' nebenbei zu verkaufen, statt die Bestellungen nachrücken zu lassen.
Da könnte unwillkürlich der Verdacht aufkommen, man beliefere die Besteller nur mit den Modellen, die auf den Messen nicht verkauft werden, und denen, die in längeren Pausen zwischen den Events produziert werden...
 
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