koq2000
Foriker
Aber ich glaube ausserdem nicht, dass DU dem Abovertrag einseitig eine "Zusatzklausel" hinzufügen kannst/könntest ...
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
... welches wiederum durch den Verlag angenommen werden müßte.
Also Indienststellung der 189 aus einem weiteren Grunde ungewiß.
MfG
Auf der MEB.de Seite ist das Angebot aber nicht zu finden!
...
Also praktisch drei Möglichkeiten:
1. Es gibt weder Zeitung noch Lok und keine Zahlung des Bestellers, da kein Vertrag geschlossen, insgesamt nur für den Sammler ärgerlich.
2. Es gibt Lok und Zeitung, also kein Problem.
3. Es gibt nur die Zeitung, dann geht das Geschrei los, ob es einen gültigen Vertrag gibt, wer welche Leistung warum erhalten und ggf. zurückzugewähren hat, ob die Zeitung nicht doch genutzt und das wiederum als unbedingte Vertragsannahme anzusehen ist usw..
MfG
Wo kann ich den Bestellen?
Wie schon mehrfach in diesem Thread erwähnt wurde, geht es hier nicht um ein MEB-Abo, sondern um Fernsehzeitschriften...b) Der Verlag wird drauf spekulieren, dass Du den MEB später weiter liest. Mit am Folgeabo verdient man. Wobei für Mehrkunden der Erstellaufwand des Heftes auch nicht größer ist Salopp: Druckt man ein paar mehr!
Wo kann ich den Bestellen?