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BR189 von Tillig

Sind wirklich alle Größen exakt umgerechnet, oder werden und müssen nicht immer wieder Kompromisse gemacht werden ???

ein Produkt wie eine elektrische Modelleisenbahn auch als solche betrieben werden kann

Gerade deswegen sind ja Kompromisse notwendig. Insbesondere die Räder sind viel breiter und haben viel höhere Spurkränze, damit Radien von umgerechnet 30m, anstatt 100-180m des Vorbildes durchfahren werden können.
Des weiteren können manche Details nicht so fein wiedergegeben werden, weil es fertigungstechnisch unmöglich ist und/oder die Stabilität darunter leidet. Beispielsweise Griffstangen.

Wie groß man die Kompromisse macht, ist dann Ermessenssache des Herstellers, dort spielen viele Dinge mit rein. Wenn halt die Bahnräumer meinetwegen vorbildgerecht sind, bei 90 - 95% der Modellbahner aufsetzen, muß man halt mit den Konsequenzen auch leben. Und auch dazu stehen, anstatt Stammtischparolen wie "krumme Rahmen" zu klopfen. Wer "A" sagt, muß auch "B" sagen.

Daniel
 
Gestern bei Spielemax die Lok gesehen die Stromabnehmer sind ja gar nicht in einer Flucht sieht das beim Vorbild auch so aus ? Vielleicht könnte mir ja jemand ein Vorbild Foto zeigen vom Dach der Lok ?
 
@blaine:
Die Außenabmessungen des Kastens kann man schon recht Detailreich wiedergeben. Bei freistehenden Dingen unter 4cm und Nieten/Vertiefungen unter 2cm Vorbilddurchmesser wird es bei unserem Maßstab langsam schwierig.
Bei Fahrgestellen die nach NEM funktionieren sollen lassen sich Kompromisse nicht vermeiden. Daniel schrieb ja schon das die Laufflächen und Spurkränze deutlich vom Vorbild abweichen. Daher ist es notwendig sämtliche Träger und Achslager etc auf jeder Seite etc etwa einen bis anderthalb Millimeter nach außen zu rücken. Umgekehrt gilt es für Längsträger die sich zwischen den Spurkränzen befinden - die müssen manchmal nach innen verlegt werden damit es passt.
 
@Mario

Ich habe meine BR189 um 0,7 mm angehoben. Das entspricht der Dicke einer BahnCard. Meine Frau war völlig erschrocken als ich mit einem Bohrer meine abgelaufene BahnCard tracktierte und fragte, ob ich bei meiner dieswöchigen Dienstreise so schlechte Erfahrungen mit der Bahn gemacht hätte. Aber nein - sie diente lediglich zur Erhöhung der BR189.

Ich hatte bei Tillig wegen des aufsetzenden Schienenräumers und der zu niedrigen Pufferhöhe angefragt und bekam als Antwort ich möge doch den Räumer etwas höher drücken und meinen Gleisbau verbessern.

Es wird wohl meine erste und letzte BR189 bleiben. Ich habe einfach keine Lust mehr auf Konstruktionsunfälle aus dem Hause Tillig.
 

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Die BR 189 ist ein an sich gut gelungenes Modell mit einer großen und zwei kleinen Schwächen.

Die große Schwäche besteht in dem zu tief sitzenden Lokkasten samt Bahnräumern, so daß die Lok bei kleinsten Unebenheiten und Anlaufbögen zu Steigungen aufsetzt.
Das schränkt die Betriebstauglichkeit erheblich ein.
Abhilfe läßt sich durch das von Cyberrailer an anderer Stelle beschriebene Höherlegen des Lokkastens schaffen.

Die kleineren Schwächen bestehen aus den etwas kippeligen Stromabnehmerwippen und der für speziell für Lok 189 015 unzutreffenden Dekorierung.

Man kann also nicht sagen, daß die Lok "Mist" ist, aber die Sache mit dem Aufsetzen läßt die Freude nicht unbegrenzt werden.

MfG
 
Gab es die grosse 189 bereits 1994-ich denke und hoffe nicht.
 
Ich hatte mir zwar die Lok bestellt aber bis jetzt will ich erst mal eine Lösung finden um Sie evtl. auf meiner anlage zum fahren zu bringen.
Da dachte ich mir kann jemand mal den Waschzettel kopieren damit man vielleicht sieht was man abändern muss um die Lok höher zu legen !
 
Nein, da warte ich mal auf den Test vom TT-Kurier. Kann man eine Online bestellte Lok wieder zurückgeben wenn Sie nicht fährt wie gewünscht?
 
Onlinekauf: 14 Tage ohne Begründung, ansonsten Garantie.

Im Laden gibt es i.d.r. KEIN Rückgaberecht, aber "Reperaturverpflichtung".
 
Nein, da warte ich mal auf den Test vom TT-Kurier.

Nun, dort darf man leider nicht schreiben, dass die Lok eine Neigung hat aufzusetzen und deswegen Probleme macht. Ich denke jedoch es wird ein Deut dazu trotzdem enthalten sein.

Aber Du solltest aufpassen, denn mit solchen Gedankengängen, nämlich dass Du den Erfahrungen anderer Foriker nur Misstrauen schenkst, wird Dir zurecht böser Wind entgegen schlagen.

Daniel
 
Man muß schon unterscheiden, ob man den Kauf aufgrund des Fernabsatzgesetzes rückabwickeln oder Sachmängelgewährleistung (mangelnde Betriebstauglichkeit wegen fehlender "Bodenfreiheit") geltend machen will.

Letzerer Version kann durchaus eine Benutzung vorausgehen.

MfG
 
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