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Was ist das für ein Signal?

Weiß - Rot - Weiß z.B. bedeutet nicht "Halt" sondern das am "Halt" zeigenden Hauptsignal nur auf Ersatzsignal, Vorsichtssignal oder mit einem schriftlichen Befehl vorbeigefahren werden darf.
Leider nicht richtig. Ein Mastschild bedeutet in erster Linie, dass am Standort von Lichtsignalen, deren Signalbild erloschen ist, anzuhalten ist. Des Weiteren geben Mastschilder das Verhalten nach der (zulässigen) Vorbeifahrt an Halt zeigenden oder gestörten Lichthauptsignalen vor. Über die Art des besonderen Auftrages geben Mastschilder keine Auskunft. (Quelle: Ril 301.0002 Abschnitt 8, Absatz 1)
Hallo,
dieses Signal kann wie geschrieben auch im Bhf. oder an Abzweig-, Überleit- und Anschlussstellen verwendet werden,
wenn die vorhandenen Optiken rot, gelb, grün für die Anzeige der erforderlichen Signalbilder ausreichen.
Das ist richtig. Aber dass die Modelleisenbahn-Hersteller ihre Produkte immer explizit als Blocksignale ect. ausweisen, ist irreführend und grober Unfug. Entscheidend ist allein der Standort, und nicht, welche Signalbilder ein Hauptsignal anzeigen kann.
Ein Blocksignal für den Automatischen Streckenblock hatte ein anderes Mastblech. Für das permissive fahren bei der DR ws-sw-ws-sw-ws,
oder dann bei der DBAG ohne permessives Fahren ws-ge-ws-ge-ws. Diese Signale haben auch kein Ersatzsignal, die beiden unteren großen Optiken sind dann Haupt- und Ersatzrot.
Viel Spaß beim Basteln.
Ob es zu DR-Zeiten Selbstblocksignale mit weiß-rot-weißen Mastschildern gab, weiß ich nicht. Heutzutage jedoch gibt es sie. Haben wir bei der S-Bahn beispielsweise auf der Strecke von Köpenick Richtung Erkner (und vice versa) oder am Hp Biesdorf.
 
Die Aussagen "Bei der S-Bahn gab/gibt es das" ist mit Vorsicht zu beachten.
Die S-Bahn hatte und hat einige Sonderregelungen, die es nur bei der S-Bahn gibt.

Wir reden hier von der Fernbahn, denke ich.
 
@ttopa

Einspruch Euer Ehren!

Bei der S-Bahn gab es eine Reihe Sonderregelungen! Das ist richtig.
Die Betonung liegt aber auf gab.
Ich bin zwar schon seit 2019 zu Hause, aber die Ära der Sonderregelungen sollte bereits zum damaligen Zeitpunkt zu Ende sein bzw. stark dem Ende entgegen gehen. Sie sind also heute bereits Geschichte. Auch eine Berliner S-Bahn muß sich an DV der DBAG halten. Sondervorschriften für die S-Bahn gibt es nicht mehr.

Und nun zum gezeigten Signal.
Bei diesem Signal handelt es sich um ein Blocksignal. Zu Zeiten der DR hatten diese Signale hauptsächlich (!) Signalmastschilder in den Farben w/s/w/s/w, was bedeutete, das an diesem Signal nach Halt ohne besonderen Auftrag auf Sicht (meinet Wegen auch nach dem schweren Wort!) weiter gefahren werden kann. Es gibt da aber eine Reihe von Regelungen, die beachtet werden mußten.
Nach 1990 veränderte man die Regeln zur Weiterfahrt am Halt zeigenden bzw. erloschenen Signal mit diesem Mastschild so, das der FDL eine mündliche Zustimmung erteilen mußte. Auf Grund des o.g. Signalmastschildes war die zusätzlicher Nutzung des Signales Zs 2 (M-Tafel) an diesem Signal nicht gestattet.
Erst nach der Änderung des Signalbuches der DBAG und der Harmonisierung der DV/DS von DR und DB verschwand das Signalmastschild w/s/w/s/w an diesen Signalen (Achtung hier die Ausnahme bei der S-Bahn in Berlin) und wurde durch das Signalmastschild w/gelb/w/gelb/w ersetzt. Hier muß nun der Fahrdienstleiter generell seine mündliche Zustimmung für die Weiterfahrt am haltzeigenden bzw. gestörtem Signal geben.


Heute haben derartige Hauptsignale alle gängigen Signalmastschilder, also rot/weiß/rot, rot, w/gelb/w/gelb/w aber bei der S-Bahn Berlin auch noch, wie bereits erwähnt, w/s/w/s/w. Diese Signalmastschilder regeln nur die Verfahrensweise der Weiterfahrt an diesen Signalen.
Und noch eines für die Modellbahner. Diese Signalbauart kann zwar vor Gefahrenstellen aufgestellt werden aber niemals als Einfahrsignal, Ausfahrsignal oder als Deckung vor Weichen einer Abzweigsteller (auch im Bahnhof). Das hängt mit den Signalleuchten rot/Ersatzrot, grün und gelb zusammen. Eine Nutzung mit mehreren "Lampen" war an diesen Signalbauformen nicht möglich. Und, ein Ersatzsignal (in welche Form auch immer) gab es hier nicht.

Heute sind diese Signalbauformen allerdings nur noch in wenigen Fällen vorhanden. Ich kenne heute keine Standorte (auch bei der S-Bahn Berlin) mehr.

Lothar
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich habe mal wieder angefangen, an meiner Eisenbahn zu basteln und dabei ein HL-Signal von Reinhardt-Modellbau gefunden, leider ohne nähere Erklärung dazu. Ein Test ergab, dass oben gelb und grün leuchtet, unten links rot und rechts unten weiß.
Was ist das für ein Signal, wozu wurde es benutzt und wo müsste ich es dann aufstellen?

Danke sehr für eure Hilfe.
Jens
Hallo,
ich bin seit 1980 mit Signalanlagen beschäftigt, aber ein solches Signal habe ich noch nicht bei der Deutschen Reichsbahn oder der Deutschen Bahngesehen, das bedeutet aber nicht, das es sowas nicht gibt. Auch in den mir zugänglichen Unterlagen habe ich so etwas noch nicht gefunden.
Schönen Abend
Norbert
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
Und nun zum gezeigten Signal.

Bei diesem Signal handelt es sich um ein Blocksignal.
Kann sein.
Zu Zeiten der DR hatten diese Signale hauptsächlich (!) Signalmastschilder in den Farben w/s/w/s/w, was bedeutete, das an diesem Signal nach Halt ohne besonderen Auftrag auf Sicht (meinet Wegen auch nach dem schweren Wort!) weiter gefahren werden kann. Es gibt da aber eine Reihe von Regelungen, die beachtet werden mußten.
Nicht ganz korrekt, diese Signale hatten Hauptrot, Ersatzrot, Gelb und Grün. Hier dann auch das permesive Fahren......
Ersatzsignal hatten nur Wärterbediente Signale, die hatten dann ein ws/rt/ws oder ein rotes Mastschild.
Nach 1990 veränderte man die Regeln zur Weiterfahrt am Halt zeigenden bzw. erloschenen Signal mit diesem Mastschild so, das der FDL eine mündliche Zustimmung erteilen mußte.
Auch nicht ganz richtig, bei dem von dir benannten Verfahren war eine "M" Tafel montiert.
Auf Grund des o.g. Signalmastschildes war die zusätzlicher Nutzung des Signales Zs 2 (M-Tafel) an diesem Signal nicht gestattet.
Die M Tafel war nur an Signalen mit ws/rt/ws oder rotem Mastschild möglich, da nur dort ein Wärter (oder Fahrdienstleiter) diesen mündlichen Befehl geben konnte.

Schönen Abend noch,
Norbert
 
Interessant, wieviele "Wahrheiten" es bei einem so wichtigen Thema gibt. Ich hätte erwartet, dass es da keinen Interpretationsspielraum gibt!
 
aber die Ära der Sonderregelungen sollte bereits zum damaligen Zeitpunkt zu Ende sein bzw. stark dem Ende entgegen gehen. Sie sind also heute bereits Geschichte. Auch eine Berliner S-Bahn muß sich an DV der DBAG halten. Sondervorschriften für die S-Bahn gibt es nicht mehr.
Hallo,

die Zeit ist nicht vorbei, es gibt immer noch Sonderregungen für die S-Bahn. Es wird sogar noch besser die S-Bahn bekommt ihre eigene Vorschrift, wegen der großen Abweicheungen zur restlichen Bahn.
 
@Sbahner Sind die Mastschilder nicht weiß-rot-weiß ?🤔
@TT-Fritze
Du hast recht, ist ein Schreib.- bzw. Interpretationsfehler von mir.

@Norbert S.
Kann es sein, das Du Dich im T.33 an einigen Stellen widersprechen tust? Im 3. Absatz ist die Rede vom w/s/w/s/w Mastschild. Hier war nie eine "M" Tafel montiert! Du äußerst Dich im 4. Absatz übrings dazu.

@mario070
Kann sein. Da ich seit 2019 nicht mehr arbeite, kann ich nicht einschätzen wie hier der konkrete Stand ist. Damals war man jedenfalls bestrebt, die Sondervorschriften der S-Bahn "einzustampfen".

@Norbert S.
Was Ihr im Süden für "besondere Signaldeutungen" hatte, weiß ich nicht. Es gab da eine Weisung der DR, wonach diese Signale (gemeint ist der Signalschirm!) nur im Interesse der Beschleunigung des Zugverkehres als Blocksignale (nicht nur Selbstblocksignale) oder auch als Deckungssignale zur Sicherung besondere Gleisbereiche (z.B. Hubbrücken) einzusetzen sind.

Lothar
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann sein. Da ich seit 2019 nicht mehr arbeite, kann ich nicht einschätzen wie hier der konkrete Stand ist. Damals war man jedenfalls bestrebt, die Sondervorschriften der S-Bahn "einzustampfen".
Den aktuellen Stand zu kennen, ist mittlerweile sehr schwierig geworden und immer nur eine Momentaufnahme. Die Parolen bei der Bahn ändern sich schneller als das Wetter in den Bergen.
 
Hallo,

die Zeit ist nicht vorbei, es gibt immer noch Sonderregungen für die S-Bahn. Es wird sogar noch besser die S-Bahn bekommt ihre eigene Vorschrift, wegen der großen Abweicheungen zur restlichen Bahn.
Es gibt keine "großen" Abweichungen zu "DB-Restnetz". Die Sonder-Regelungen waren bisher im Streckenbuch genannt; ab dem 15.12.2024 nur noch im Zusatz 31 zur Fahrdienstvorschrift -das nennt sich dann , beispielsweise 408.2455Z31.

Welche Abweichungen gibt es? Da wäre das rote Mastschild zu nennen, welches den Tf bei Zugfahrten mit besonderem Auftrag zum Fahren auf Sicht beauftragt. Gibt's nur bei der Berliner S-Bahn. Dann das weiß-schwarz-weiß-schwarz-weiße Mastschild, welches bei Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignalen die Vorbeifahrt nach Halt ohne Zustimmung erlaubt. Anschließend ist ebenfalls auf Sicht zu fahren. Gibt's auch in Hamburg.

Pendelfahrten wären noch zu erwähnen, ein paar abweichende Geschwindigkeiten - das war's im Großen und Ganzen. Dazu bedarf es keiner Sondervorschriften mehr.
 
Genau Das hab ich in meinem obigen Beitrag gemeint.
Das die SBV nicht mehr gültig ist, ist mir bekannt.
 
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