Leider nicht richtig. Ein Mastschild bedeutet in erster Linie, dass am Standort von Lichtsignalen, deren Signalbild erloschen ist, anzuhalten ist. Des Weiteren geben Mastschilder das Verhalten nach der (zulässigen) Vorbeifahrt an Halt zeigenden oder gestörten Lichthauptsignalen vor. Über die Art des besonderen Auftrages geben Mastschilder keine Auskunft. (Quelle: Ril 301.0002 Abschnitt 8, Absatz 1)Weiß - Rot - Weiß z.B. bedeutet nicht "Halt" sondern das am "Halt" zeigenden Hauptsignal nur auf Ersatzsignal, Vorsichtssignal oder mit einem schriftlichen Befehl vorbeigefahren werden darf.
Das ist richtig. Aber dass die Modelleisenbahn-Hersteller ihre Produkte immer explizit als Blocksignale ect. ausweisen, ist irreführend und grober Unfug. Entscheidend ist allein der Standort, und nicht, welche Signalbilder ein Hauptsignal anzeigen kann.Hallo,
dieses Signal kann wie geschrieben auch im Bhf. oder an Abzweig-, Überleit- und Anschlussstellen verwendet werden,
wenn die vorhandenen Optiken rot, gelb, grün für die Anzeige der erforderlichen Signalbilder ausreichen.
Ob es zu DR-Zeiten Selbstblocksignale mit weiß-rot-weißen Mastschildern gab, weiß ich nicht. Heutzutage jedoch gibt es sie. Haben wir bei der S-Bahn beispielsweise auf der Strecke von Köpenick Richtung Erkner (und vice versa) oder am Hp Biesdorf.Ein Blocksignal für den Automatischen Streckenblock hatte ein anderes Mastblech. Für das permissive fahren bei der DR ws-sw-ws-sw-ws,
oder dann bei der DBAG ohne permessives Fahren ws-ge-ws-ge-ws. Diese Signale haben auch kein Ersatzsignal, die beiden unteren großen Optiken sind dann Haupt- und Ersatzrot.
Viel Spaß beim Basteln.