Gewerbetreibende rechnen immer mit Nettobeträgen, weil nur die interessant für sie ist. Umsatzsteuer ist ein Durchlaufposten. Die vom Endkunden eingenommene Mehrwertsteuer wird zum Finanzamt abgeführt, wobei die verauslagte Vorsteuer abgezogen wird.
Also: 140,00 Euro vom Endkunden, das sind 120,69 Euro netto. 19,31 MWSt.
Einkaufspreis 80,00 Euro netto zzgl. 12,80 Vorsteuer. Der Händler gibt von den 19,31 Umsatzsteuer dem Hersteller 12,80 weiter, die restlichen 6,51 Euro bekommt das Finanzamt. Allerdings ist das stark vereinfacht, denn der Händler hat ja weitere Ausgaben (Miete, Strom, Kosten für die Ladenausrüstung, den 5er BMW..). Die Rechnungen enthalten auch Umsatzsteuerbeträge die der Händler von seiner Umsatzsteuer als Vorsteuer abzieht. Aber wie immer es läuft am Ende bekommt der Finanzminister die vollen 19,31 Euro. 6,51 vom Händler und 12,80 von Piko. (oder ebend 4,99 vom Händler und ,50 von x und 0,25 von y. Von Piko aber auch nur 11,20 und 0,66 von b und 0,29 von a...)
Knödellok schrieb:
gegen einen Verkauf unter dem EVP wird niemand etwas haben wenn das in einem verträglichem Rahmen bleibt. Sobald das aber unter den EK Preis geht dann brennen die roten Lampen....
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Händler unter dem Einkaufpreis verkauft, der zahlt er ja drauf. So etwas macht man vielleicht mal mit einem Ladenhüter. Wenn der Händler dauerhaft unter EK verkauft, kommt eine negative Umsatzsteuerbilanz heraus und das Finanzamt zahlt sogar Umsatzsteuer zurück. Nach spätestens 3 Jahren kommen die Finanzprüfer und werden den Laden als Hobby oder Liebhaberei einstufen, wegen mangelder Gewinnerzielungsabsicht und die Gewerbeerlaubnis wiederrufen.