Man könnte an der Stelle durchaus diskutieren, ob die essentialia negotii überhaupt vorliegen, wenn es bereits an einer Einigung über den Kaufpreis mangelt.Das mag sein, aber ohne diesen Satz könnte man wohl kaum solche Vorbestellorgien, wie aktuell in der Modellbahnbranche üblich, durchführen. Ohne Preis, ohne je was gesehen zu haben…
Im Grunde genommen sind es eher Interessensabfragen, nach denen sich die Hersteller überlegen, ob sie was produzieren.
Im Übrigen zum Thema Widerrufsrecht sei ein Blick insbesondere in die §§ 355, 356 Abs. 2 Nr. 1 lit. a BGB empfohlen.