(Einspruch! Liegt die Streckenhöchstgeschwindigkeit nicht über der zulässigen Abzweiggeschwindigkeit in den Weichen ist meines Wissen auch kein Hp2 erforderlich, oder bin ich da grad auf dem falschen Dampfer?)
Ist prinzipiel richtig, jedoch sieht das nicht nach einer 40km/h-Nebenbahn mit vereinfachten Betrieb aus - dann bräuchte ich gar keine Ein-/Ausfahrsignale. Bei Nebenbahn mit 50 km/h wäre bei Abzweig in 40km/h-Weiche Hp 2 schon erforderlich.
Generell halte ich den Abzweigbf. für eine Hauptbahnstation und da sind diese Regeln gültig.
Noch ein Hinweis zu Schnellfahrweichen, die gab es zu DR-Zeiten (meines Wissens nach) nur am BAR. Für Epoche 5 und Schnellfahrweiche bitte Lärmschutzwand und Einzelbetonmastelektrifizierung nicht vergessen!
Ist prinzipiel richtig, jedoch sieht das nicht nach einer 40km/h-Nebenbahn mit vereinfachten Betrieb aus - dann bräuchte ich gar keine Ein-/Ausfahrsignale. Bei Nebenbahn mit 50 km/h wäre bei Abzweig in 40km/h-Weiche Hp 2 schon erforderlich.
Generell halte ich den Abzweigbf. für eine Hauptbahnstation und da sind diese Regeln gültig.
Noch ein Hinweis zu Schnellfahrweichen, die gab es zu DR-Zeiten (meines Wissens nach) nur am BAR. Für Epoche 5 und Schnellfahrweiche bitte Lärmschutzwand und Einzelbetonmastelektrifizierung nicht vergessen!