Tobi
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Und wo steht das?
Falls Dir die EBO (Eisenbahn- Bau und Betriebsordnung) etwas sagt, kannste dort alles mögliche nachlesen. Dort ist, unter anderem, auch die Signalordnung geregelt.
Genauer gesagt EBO §14
http://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__14.html
Dort ist zu lesen, das Einfahrten ab 50, Ausfahrten ab 60km/h Signale generell erfordern.
Da das Signal "Langsamfahrt" eine Geschwindigkeit von 40km/h vorschreibt, muß das Signal, so es aufgestellt werden muß, auch "Langsamfahrt" zeigen.
Man beachte auch immer den letzten Satz in den Regelungen, der da lautet "Ausnahmen sind zulässig".
Man kann sozusagen davon ausgehen, das höhere Geschwindigkeiten als 40km/h in "Langsamfahrt" ebenfalls als Ausnahmen angesehen werden können.
Da demzufolge unter 50km/h kein Hauptsignal erforderlich ist obliegt es dem Infrastrukturunternehmen ob dieses eine Signalisierung für erforderlich hält und ob hier "Langsamfahrt" signalisiert wird.