... das ist ja richtig interessant gewurden. Nun meine Meinungen zum Thema Haltepunkt. Also, wie MHouben richtig erkannt hat, kann eine Betriebsstelle (also ein oder mehrere Weichen) per Sperrfahrt vom nächst gelegenen (aus der Richtung, von wo die Weiche Spitz befahren wird) Bahnhof gesichert werden - ABER: Wie ThWilken schon schrieb - sobald eine
Ausweichmöglichkeit besteht, sprich Zugkreuzung möglich ist, handelt es sich um einen
vollwertigen Bahnhof - deshalb stand beim Original sicherlich auch ein Stellwerk da
Zur letzten Konfiguration noch einige Anmerkungen - nachschau nochmal - sind Trapeztafeln doch nur dann aufgestellt, wenn Zugleitbetrieb stattfindet
www.stellwerke.de schrieb:
Ne 1 / So 5 - Trapeztafel
Ein weißes Trapez mit schwarzem Rand auf weißem Mast mit schwarzen schrägen Streifen
Kennzeichnung der Stelle, an der bestimmte Züge bei Zugleitbetrieb zu halten haben.
Zugleitbetrieb findet oft auf Strecken mit wenig Zugverkehr statt. Hier gibt es auf den Bahnhöfen meist keine Fahrdienstleiter mehr. Der Zugleiter überwacht die gesamte Strecke und gibt den Lokführern Anweisungen, bis zu welchem Bahnhof sie fahren dürfen
...
Also doch nicht ganz das richtige, denn es handelt sich ja bei dieser Strecke nicht um Zugleitbetrieb. Schließlich und endlich müssten also dann doch Einfahrsignale aufgestellt werden.
Aber noch eine interessante Ergänzung zu Vorsignalen. Auf DR-Gebiet gab es die sogenannte Kreuztafel (So106), welche angibt dass ein Hauptsignal ohne Vorsignal zu erwarten ist:
www.stellwerke.de schrieb:
Ein Hauptsignal ist zu erwarten (ohne Vorsignal).
Auf Nebenbahnen ist die gefahrene Geschwindigkeit oft so gering, daß am Standort eines Vorsignals bereits das Hauptsignal gut gesehen werden kann. Um die Aufstellung des nötigen Vorsignals inklusive Verkabelungskosten einsparen zu können, wird im ex-DR-Gebiet auf diesen Strecken oft das Einfahrvorsignal durch die Kreuztafel ersetzt. Es sagt dem Lokführer, daß an dieser Stelle eigentlich ein Vorsignal stehen müßte und daß er seine Fahrweise so zu regeln hat, daß er am Hauptsignal einen Haltbegriff erwartet, falls dieses noch nicht sichtbar ist.
Im Gebiet der ex-DB wird in solchen Fällen einfach eine Vorsignaltafel Ne 2 ohne Vorsignal aufgestellt.
Wichtig ist hier der letzte Satz - im DB-Gebiet kann man Vorsignale durch die Vorsignaltafel (ohne Vorsignal) ersetzen, wenn das Hauptsignal gut sichtbar ist. Soweit ich mich so gaaaanz grob erinnern kann, glaube ich mal gesehen zu haben, dass am Einfahrsignal schlicht und einfach eine Vorsignaltafel befestigt war
- gilt natürlich auch für den Bf. Connrath.
So nun, noch ein Wort zu den Gleissperren, die MHouben meines Erachtens völlig richtig plaziert hat und die auch notwendig sind, denn ansonsten kann keine Zugfahrt auf dem Ausweichgleis stattfinden, wenn Wagen/Loks im Ladegleis stehen oder umgekehrt (extrem harte Restriktion!).
@MHouben:
Wie sieht es eigendlich mit Ausfahrten aus dem Ladegleis in Richtung Houbingen ans? In der jetzigen Situation gehen zwar Einfahrten, aber keine Ausfahrten (oder schriftlicher Ersatzfahrbefehl)
Noch eine andere Frage an alle:
Kann man im einfachsten Fall - Überholungen sind ja ausgeschlossen - nicht mit einem Ausfahrsignal auskommen? Wäre natürlich eine ähnliche Frage wie zum Bf. Connrath. Könnte man so ggf. die Situation nicht dahingehend entschärfen, indem der Einsatz der Schachbretttafel (die berühmte - Lokführer - such Dir Dein Signal - Anweisung
) erwogen wird ...