@MHouben: Klar, Signalabstände sind auf den meisten Modellbahnen verkürzt dargestellt (1000m entspricht 8,3m!) - ich ging hier mal rein vom Vorbild aus . In den älteren Auhangen-Signalschilder-Bausätzen war für TT glaube ich auch ein Vorsignalabstand von ca. 50-100cm empfehlenswert (finde ich aber jetzt auf die Schnelle nicht genau)
@All:
Noch mal als Ergänzung - oh mann neigt sich der Tag dem schon Ende -. Also so weit mir bekannt ist, kann eine Zugfahrt nur durch ein Ausfahrtsignal freigegeben werden - is also nix mit "und so habe ich mir gedacht, daß der ja vielleicht die Ausfahrt für den täglichen Güterzug 'per Handsignal' freigeben könnte". - Wenn überhaupt könnte dass allerhöchstens noch ein Fahrdienstleiter mit einem Ersatzsignal oder mit schriftlichem Fahrauftrag. Ersatzsignal Zs1 steht leider nur am (Licht-)Hauptsignal, also nicht frei im Raum.
Ich meine jetzt nicht, dass es vieleicht irgendwo mal so eine Ausnahme gegeben haben kann, für Ausnahmen war die Bahn ja Spezialist. Aber, und das ist an dieser Stelle zumindest mein Gedanke (Irrtum allerdings nicht ausgeschlossen ), dass ein Ausfahrtsignal nur dann auf Fahrt gestellt werden kann, wenn mittels der Sicherungstechnik (Felderblock) für den Nachfolgenden Streckenblock eine Fahrt in diese Richtung möglich ist, also auch vom nächsten Bahnhof (mehr oder weniger - Einzelheiten u.a. www.stellwerke.de) genehmigt wurde.
Nu widerspricht das ein ganz "kleenes bissel" dem Gedanken der Sicherheit, wenn der Bahnhofswärter einen Zug ohne Ausfahrsignal (d.h. ohne technische Sicherung) auf die freie Strecke schicken kann - man überlege bloß mal, dass da ein Zug entgegen kommen könnte. Deshalb auch meine Warnung, aus Gleis 3 können in der gegenwärtigen Konfiguration keine Zugfahrten stattfinden, sondern höchstens Rangierfahrten, welche übrigends noch vor dem Einfahrtsignal des Bahnhofes enden müssen (Durchrutschweg beachten!).
Allerdings ist die Idee von TT-Fritze nicht schlecht. Das Ausfahrsignal von Gleis 2 könnte ein Guppenausfahrsignal für die Gleise 2/3 sein. Allerdings halte ich die Gleissperrsignale für überflüssig - würde ja bedeuten, dass die Gleissperrsignale die Funktion des Ausfahrsignales im Zusammenhang mit dem Gruppenausfahrsignal übernehmen - derartige Situationen sind mir weder theoretisch noch praktisch bekannt. Außerdem würde das Gleissperrsignal für sämtliche Fahrten, also auch Rangierfahrten gelten, diese also erschweren - ohne Nutzen für Zugfahrten.
Aber eine wichtige Frage hätte ich in dem Zusammenhang auch gleich noch:
Wie signalisiert man Gruppenausfahrsignale, d.h. Ausfahrsignale, welche sich auf mehr als ein Bahnhofsgleis beziehen (Sicherungstechnisch). Ein befreundeter Sicherungstechniker meinte dazu mal, dass für diese Situation evtl. Vorsignalwiederholer reichen würden.
@All:
Noch mal als Ergänzung - oh mann neigt sich der Tag dem schon Ende -. Also so weit mir bekannt ist, kann eine Zugfahrt nur durch ein Ausfahrtsignal freigegeben werden - is also nix mit "und so habe ich mir gedacht, daß der ja vielleicht die Ausfahrt für den täglichen Güterzug 'per Handsignal' freigeben könnte". - Wenn überhaupt könnte dass allerhöchstens noch ein Fahrdienstleiter mit einem Ersatzsignal oder mit schriftlichem Fahrauftrag. Ersatzsignal Zs1 steht leider nur am (Licht-)Hauptsignal, also nicht frei im Raum.
Ich meine jetzt nicht, dass es vieleicht irgendwo mal so eine Ausnahme gegeben haben kann, für Ausnahmen war die Bahn ja Spezialist. Aber, und das ist an dieser Stelle zumindest mein Gedanke (Irrtum allerdings nicht ausgeschlossen ), dass ein Ausfahrtsignal nur dann auf Fahrt gestellt werden kann, wenn mittels der Sicherungstechnik (Felderblock) für den Nachfolgenden Streckenblock eine Fahrt in diese Richtung möglich ist, also auch vom nächsten Bahnhof (mehr oder weniger - Einzelheiten u.a. www.stellwerke.de) genehmigt wurde.
Nu widerspricht das ein ganz "kleenes bissel" dem Gedanken der Sicherheit, wenn der Bahnhofswärter einen Zug ohne Ausfahrsignal (d.h. ohne technische Sicherung) auf die freie Strecke schicken kann - man überlege bloß mal, dass da ein Zug entgegen kommen könnte. Deshalb auch meine Warnung, aus Gleis 3 können in der gegenwärtigen Konfiguration keine Zugfahrten stattfinden, sondern höchstens Rangierfahrten, welche übrigends noch vor dem Einfahrtsignal des Bahnhofes enden müssen (Durchrutschweg beachten!).
Allerdings ist die Idee von TT-Fritze nicht schlecht. Das Ausfahrsignal von Gleis 2 könnte ein Guppenausfahrsignal für die Gleise 2/3 sein. Allerdings halte ich die Gleissperrsignale für überflüssig - würde ja bedeuten, dass die Gleissperrsignale die Funktion des Ausfahrsignales im Zusammenhang mit dem Gruppenausfahrsignal übernehmen - derartige Situationen sind mir weder theoretisch noch praktisch bekannt. Außerdem würde das Gleissperrsignal für sämtliche Fahrten, also auch Rangierfahrten gelten, diese also erschweren - ohne Nutzen für Zugfahrten.
Aber eine wichtige Frage hätte ich in dem Zusammenhang auch gleich noch:
Wie signalisiert man Gruppenausfahrsignale, d.h. Ausfahrsignale, welche sich auf mehr als ein Bahnhofsgleis beziehen (Sicherungstechnisch). Ein befreundeter Sicherungstechniker meinte dazu mal, dass für diese Situation evtl. Vorsignalwiederholer reichen würden.