WolfgangTT
Foriker
Na dann schlag zu. Wolltest Du nich schon vor 12 Jahren Freelance Loks herstellen lassen und vertreiben?Also , wer den machen möchte - los gehts !
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Na dann schlag zu. Wolltest Du nich schon vor 12 Jahren Freelance Loks herstellen lassen und vertreiben?Also , wer den machen möchte - los gehts !
S-Kurven und enge Kurven habe ich noch nicht getestet, die Waggons sind aber vollständig und filigran bestückt. Zudem haben sie Gewicht und rollen sehr gut. Hier kann ich mir extra lange Züge vorstellen.Und kuppeln vernünftig und ohne zu überpuffern beim befahren von Gleisbögen ?
Hab ja auch drei Stück bestellt, kommen dann nächste Woche zu mich. Sehen jedenfalls schon mal gut aus, die Wägelchen. Und komplett sind se auch, oder is noch basteln ala Igra angesacht ? 😉



Nö, tun sie nicht. Das ist ein uralter Gklm der DSB und der ist ein Serienfahrzeug. An dem wurde mit Pappe und Plastik - Nietenattrappen eine Pseudopanzerung angebracht, also nur drangeklebt.Schwieriger ist wohl die Umsetzung des Tresorwagens, da dieser fiktiv von der Filmgesellschaft "erschaffen" wurde und hier mögliche Lizenzen bzw. Urheberrechte die Modellherstellung belasten könnten.
Und wenn es nur angemalt oder im Film dran retuschiert wäre, Design und vor allem den Namen kann man durchaus schützen lassen.drangeklebt
Kann man, macht aber keinen Sinn. Der Tresorwagen war nur ein Filmrequisite, kein Kunstwerk. Niemand hatte je daran gedacht, dass man in allen möglichen Kategorien Gebühren für die Rechte an diesem Wagen jährlich zahlen würde, nur um darauf zu spekulieren, das 51 Jahre später, ein kleiner Modellbahnhersteller vor Gericht verklagt werden könnte. Zudem geht es nicht um den Nachbau des nie existierenden Originals. Es geht um Modelle und die sind in jedem Fall erlaubt, auch wenn VW das gerne anders sähe, hat VW den Rechtsstreit vor dem EuGH verloren. Man darf sogar völlig lizenzfrei Karosserieteile nachproduzieren und das in 1:1!Und wenn es nur angemalt oder im Film dran retuschiert wäre, Design und vor allem den Namen kann man durchaus schützen lassen.
Im Eisenbahnmuseum Gedser am Fährhafen steht doch ein Nachbau, da das Original wohl verloren gegangen ist. Da lässt sich doch bestimmt das Problem sicher klären.Kann man, macht aber keinen Sinn. Der Tresorwagen war nur ein Filmrequisite, kein Kunstwerk. Niemand hatte je daran gedacht, dass man in allen möglichen Kategorien Gebühren für die Rechte an diesem Wagen jährlich zahlen würde, nur um darauf zu spekulieren, das 51 Jahre später, ein kleiner Modellbahnhersteller vor Gericht verklagt werden könnte. Zudem geht es nicht um den Nachbau des nie existierenden Originals. Es geht um Modelle und die sind in jedem Fall erlaubt, auch wenn VW das gerne anders sähe, hat VW den Rechtsstreit vor dem EuGH verloren. Man darf sogar völlig lizenzfrei Karosserieteile nachproduzieren und das in 1:1!