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PIKO BR243 - das Modell

....bei sichtigem Wetter war es dem Tf überlassen...
...ist ein Rückschluss aus der Signalordnung "...das Fahrzeug hat bei unsichtigem Wetter das Nachtsignal zu führen..."
Das Signalbuch der DR stellt klare Forderungen wann das Nachtzeichen des Zg 1 anzuwenden ist. Richtig ist, dass das Signalbuch das Nachtzeichen am Tag nicht verbietet. Es entsteht hier der Eindruck, dass die Lokführer aus der Laune heraus das Nachtzeichen eingeschalten haben. In der Regel war das Nachtzeichen am Tag immer aus. Es konnte passieren, dass wenn eine Zugleistung, welche in den Tag hinein befördert wurde, das Nachtzeichen noch führte. Dies war aber somit kein Verstoß gegen das Signalbuch.
 
Zuletzt bearbeitet:
...so isses - es war also nicht verboten und nicht vorgeschrieben. Mit anderen Worten: dem Tf überlassen.
In den über 35 Jahren im Lokschuppne, sah ich selten Loks, die mit eingeschaltetem Signal rein kamen - aber, es kam vor.
Es ist, wie mit dem Licht, am Tage, an Motorrädern und Mokicks.
Erst als es Pflicht wurde, schaltete man ein. Davor waren es nur Wenige...
 
Genau so, bei unsichtigem Wetter und Einbruch der Dunkelheit / Dämmerung...
Nach Gründung der DB AG stand in der La auf welcher Strecke das Spitzensignal auch am Tage zu führen ist.
 
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