....bei sichtigem Wetter war es dem Tf überlassen...
Das Signalbuch der DR stellt klare Forderungen wann das Nachtzeichen des Zg 1 anzuwenden ist. Richtig ist, dass das Signalbuch das Nachtzeichen am Tag nicht verbietet. Es entsteht hier der Eindruck, dass die Lokführer aus der Laune heraus das Nachtzeichen eingeschalten haben. In der Regel war das Nachtzeichen am Tag immer aus. Es konnte passieren, dass wenn eine Zugleistung, welche in den Tag hinein befördert wurde, das Nachtzeichen noch führte. Dies war aber somit kein Verstoß gegen das Signalbuch....ist ein Rückschluss aus der Signalordnung "...das Fahrzeug hat bei unsichtigem Wetter das Nachtsignal zu führen..."
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