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Für den reinen Ansteckvorgang der Kupplungen in den Normschacht werden die Kupplungen der anderen Hersteller schon auch noch passen - aber die Funktion dürfte eingeschränkt sein, wenn die Position des Normschachtes und die Kulisse auf die eigene Kupplung, die 0,5 mm länger ist als die Norm ausgelegt ist.
Andersherum formuliert: Ist die eigene Kupplung nun 0,5 mm länger, sollten bei neukonstruierten Modellen bei Verwendung der eigenen Kupplung die Puffer einen Abstand von mindestens 1 mm haben. Ist es weniger, kuppeln andere Kupplungen nicht mehr ein.
Das ist das erste Kriterium, aber wie @Enjan schrieb, muß die Kupplung auch noch funktionieren. In Geradeausstellung muß die Stirnfläche der Kupplungsaufnahhme nach NEM 355 bei Kurzkupplungskulissen (NEM 352) 5,8 mm bis 6,0 mm von den Pufferstirnflächen entfernt sein. Das sieht hier mehr aus:...Bei den Test´s zur Behebung der Kupplungsprobleme bei den Samms-Modellen der ersten Serie wurden alle (uns bekannten) Kupplungen probiert. Die haben alle in unseren Schacht gepasst...
Guten Morgen….Ich kann dieser Diskussion nicht richtig folgen. Unsere TT-Modell haben eine Kupplungsaufnahme nach NEM (Normschacht) warum sollen dann die Kupplungen anderer Hersteller nicht in den Schacht passen ?…
Sorry, aber so einen Unfug hab ich auch noch nicht gehört 😄 und wenn ich die Kupplung dann aufs Dach meines Wagens stecken kann, ist es dann auch normgerecht?Ich kann dieser Diskussion nicht richtig folgen. Unsere TT-Modell haben eine Kupplungsaufnahme nach NEM (Normschacht) warum sollen dann die Kupplungen anderer Hersteller nicht in den Schacht passen ?
Bei den Test´s zur Behebung der Kupplungsprobleme bei den Samms-Modellen der ersten Serie wurden alle (uns bekannten) Kupplungen probiert. Die haben alle in unseren Schacht gepasst.
Bisher hatten wir keine eigene Form für TT-Kupplungen. Für unsere beiden ersten Modelle wurden vorhandene TT-Kupplungen anderer Hersteller verwendet.
...Mal unter einen Hädl-wagen sehen, wo dort die Vorderkante des Schachts sitzt. Das ist ideal. Was nützt die Norm, wenn sie nicht brauchbar ist...
Die NEM 355 gilt auch für die Spur N und funktioniert wohl dort....In Geradeausstellung muß die Stirnfläche der Kupplungsaufnahhme nach NEM 355 bei Kurzkupplungskulissen (NEM 352) 5,8 mm bis 6,0 mm von den Pufferstirnflächen entfernt sein...