Änderungen der Auswerferpositionen am Balaststück, dessen Farbe, chemische Zusammensetzung usw. sind für meine Begriffe keine Überarbeitungen, sondern höchstens Folge einer solchen.
Das kommt mir so vor, als würde man statt verzinkter brünierte Muttern verwenden und das als Überarbeitung deklarieren.
Wenn die Lok mangels weiterer Beschaffbarkeit des bisherigen Motors einen anderen bekommt, mag man das vielleicht noch als Überarbeitung bezeichnen, nicht aber das deswegen angepaßte Balaststück.
Wenn man die Spritzgußform von Rahmen und Bodenplatte dahingehend ändert, daß z.B. die D-Achse mehr Höhenspiel bekommt, würde ich darin auch eine kleine (inhaltliche und für die Fahreigenschaften kausale) Überarbeitung sehen.
Wenn es tatsächlich nur händische Feilstriche wären, würde ich es eher Schadensbegrenzung und Bastelarbeit nennen, obwohl das durchaus erfolgreich sein kann.
Ich will hier nicht weiter auf der Definition herumreiten, aber die "Bastellösung" könnte den unveränderten Waschzettel erklären.
MfG