Moin,
seit wann gibt's diese Aufkleber denn?
Ich kenne nur die Aufschrift: "Vorsichtig rangieren!"
In schweren Fällen, nicht unbedingt bei Kesselwagen, stand dann noch "Nicht abstoßen, nicht ablaufen lassen!" dabei.
Grüße ralf_2
Hallo Ralf_2,
diese "Rangierzettel" Zusatzzettel 13 ("Vorsichtig rangieren!") und 15 ("Nicht abstoßen, nicht ablaufen lassen!") gibt es seit inkraftreten der Transportordnung Gefählicher Güter (TOG) vom 30. 1. 1979 in der DDR bei der DR und der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen (Gefahrgutverordnung Eisenbahn – GGVE und Gefahrgutverordnung Strasse – GGVS) in der ursprünglichen Fassung vom 23. August 1979.
Beide Verordnungen wurden vom ADR übernommen.
Das ADR wurde am 30. September 1957 in Genf unter der Anleitung der UNECE beschlossen und ist am 29. Januar 1968 in Kraft getreten.
Bei Gefahrgüter der Kl. 1 (Sprengstoffe), bei bestimmten Gefahrstoffen der Klassen 3, 4, und 5 waren nach RID, in den Epochen III und IV auch sogenannte "Pulverflaggen" an den Waggons (Gedeckte Wagen) vorgeschrieben und alle diese genannten und so gekennzeichneten Wagen durften generell nur mit Triebfahrzeug am Haken verschoben werden.
Seit Änderung der ADR / RID 1999 werden nur noch die Dreiecke als Zusatzzettel ohne Beschriftung verwendet.
Bild 1: Vorsichtig Rangieren! - Zusatzzettel 13 nach GGVE / RID / TOG,
Bild 2: Nicht abstoßen, nicht ablaufen lassen! - Zusatzzettel 15 nach GGVE / RID / TOG,
Bild 3: Nebenzettel 11 und 13 nach TOG ab 1979 bis zur Neufassung / Überarbeitung 1986,