Hallo und schönen guten Morgen.
Das 1.Foto im Beitrag 66 von Bksig516 ist recht interessant als Verladebeispiel. Denn Mangels einer grosser Verfügbarkeit besonders amenagierten Güterwagen muss des öftern auf solche Schrägsattelkonstruktionen zurück gegriffen werden.
Dass eine solche Ladung das Lademass überschreitet kann man sofort an den Bildern abschätzen unter Berücksichtigung nachfolgender Faustmassen.
Ein Güterwagen der Gattung Rs hat eine Ladebreite von runden 2700mm. Entspricht einer halben Breite von 1350mm.
Die maximale halbe Ladebreite beträgt 1575 mm, danach wird es ein LÜ.
Die Höhe von SO (Schienenoberkannte) bis zu den Spitzen der Rungen beträgt runde 2500 mm.
Die Höhe einer Runge beträgt 1200 mm.
Der voranlaufende Es hat eine Höhe von runden 2700 mm über SO, ist es ein Eaos so sind es runde 3300 mm über SO.
An Hand von diesen Faustmassen kann man auf dem Foto abschätzen dass diese Ladung das Lademass überschritt.
Ich schätze einmal ab, unter Berücksichtigung aller Fehler, dass hier eine maximale Ladehöhe von 3900 mm über SO vorlag und dann hätten wir nur eine maximale halbe Breite von 1316 mm zur Verfügung.(Ohne Einschränkungen, diese müssen noch abgerechnet werden und belaufen sich sicherlich auf runden 30 mm, aus dem Kopf einmal berichtet).
Bei dieser Verladeart muss man aber nicht nur auf das überschreiten des Lademasses aufpassen. Es gibt noch zwei weitere sehr wichtige Punkte der Lastverteilung welche im Visier bleiben müssen.
A) Das Verhältnis der Lastverteilung von Drehgestell zu Drehgestell oder von Radsatz zu Radsatz.
Bei einem 2 achsigen Güterwagen beträgt dieses maximale Verhältnis von Lademassenverteilung 2:1.
Bei einem drehgestell Güterwagen beträgt dieses maximale Verhältnis von Masseverteilung 3:1.
B) Als letztes kommt dann die maximale zulässige aussermittige Lage des Schwerpunktes einer Ladung in Wagenquerrichtung in Betracht.
Hier wird jedes Rad eines Radsatzes (links/rechts) in Betracht gezogen.
Dieses Lastverhältnis beträgt nur 1,25 : 1
Praktisch bedeutet dies, dass die Grenzwerte für die Radlastunterschiede eingehalten werden, wenn der Ladeschwerpunkt in Querrichtung nicht mehr als etwa
100 mm bei voller Wagenauslastung
150 mm bei halber Wagenauslastung
abweicht.
MfG
Modellfan