Es ist schon erstaunlich, mit welcher Vehemenz hier von fachlichen Laien, die nie in der Epoche 4 bei der DR gearbeitet haben, Dinge behauptet werden, von denen sie nichts verstehen. Selbstverständlich gab es bei der DR Kennlicht, sogar schon vor der Einführung des Signalsbuchs von 1971. Da hier einige auf der Berichtigung Nr. 3 von 1990 herumreiten, durch diese Berichtigung wurde der Absatz (9) nicht neu eingeführt, sondern nur in der Formulierung geändert. Ich habe mein DR-Signalbuch auf dem Stand von 1990 belassen. Da es noch eine Ausgabe ohne Austauschseiten ist, die durch Überkleben eingebessert wurde, ist vor einer starken Lampe sogar noch der vor 1990 gültige Originaltext dieses Absatze zu erkennen. Er lautete:
"Lichthauptsignale, die ein weißes Kennlicht zeigen, gelten fahrdienstlich als nicht vorhanden. Durch sie wird weder ein Fahr- noch ein Haltauftrag erteilt."
Hier im Anhang auch noch eine Kopie aus Arnold/Naumann "Taschenlexikon Stellwerksdienst A-Z", 3. Auflage von 1986. Dieses Buch habe ich noch aus meiner Studienzeit an der HfV aufgehoben. Bei der DR war ich übrigens seit 1982 tätig.
Jörn