• Hallo TT-Modellbahner, schön, dass du zu uns gefunden hast.
    Um alle Funktionen nutzen zu können, empfehlen wir dir, dich anzumelden. Denn vieles, was das Board zu bieten hat, ist ausschließlich angemeldeten Nutzern vorbehalten. Du benötigst nur eine gültige E-Mail-Adresse und schon kannst du dich registrieren.
    Deine Mailadresse wird für nichts Anderes verwendet als zur Kommunikation zwischen uns.
    Die Crew des TT-Boardes

Frage zur Signalisierung bei Hl-Signalen

Ich weiß gar nicht, ob ich meines auch richtig mit den Änderungen versorgt habe - kann in den Revolutionswirren untergegangen sein.

Hattest ja auch kein Kennlicht auf den 500m....
Waren da übergaupt Hl Signal?
Aber Weichensignale sicher vllt auch ne Gsp.

Viele Grüße Matthias

PS wenn die Gelehrten sich streiten, freut´s den Laien. Der Versteht sowieso nur Bahnhof.
 
Hmm,
Par mehr als 500 m hatten wir schon. Ich könnte Dir mal den Ausbauzustand der Grubenbahn 1946 zeigen, aber ich dürfte ja nur den Rest verwalten. Und auch nur für kurze Zeit und ohne Lichtsignale.
Im Kraftwerk gab es aber noch welche - am Bunkergleis.

Aber eigentlich sind das Hauptsignale und gehören dorthin, wo Züge fahren. Bei uns wurde selbstverständlich nur rangiert.

Trotzdem waren wir im Verteiler und erhielten auch alle Änderungen des Signalbuchs, Fahrdienstvorschrift und der übrigen Vorschriften.

Grüße ralf_2
 
Es ist schon erstaunlich, mit welcher Vehemenz hier von fachlichen Laien, die nie in der Epoche 4 bei der DR gearbeitet haben, Dinge behauptet werden, von denen sie nichts verstehen. Selbstverständlich gab es bei der DR Kennlicht, sogar schon vor der Einführung des Signalsbuchs von 1971. Da hier einige auf der Berichtigung Nr. 3 von 1990 herumreiten, durch diese Berichtigung wurde der Absatz (9) nicht neu eingeführt, sondern nur in der Formulierung geändert. Ich habe mein DR-Signalbuch auf dem Stand von 1990 belassen. Da es noch eine Ausgabe ohne Austauschseiten ist, die durch Überkleben eingebessert wurde, ist vor einer starken Lampe sogar noch der vor 1990 gültige Originaltext dieses Absatze zu erkennen. Er lautete:

"Lichthauptsignale, die ein weißes Kennlicht zeigen, gelten fahrdienstlich als nicht vorhanden. Durch sie wird weder ein Fahr- noch ein Haltauftrag erteilt."

Hier im Anhang auch noch eine Kopie aus Arnold/Naumann "Taschenlexikon Stellwerksdienst A-Z", 3. Auflage von 1986. Dieses Buch habe ich noch aus meiner Studienzeit an der HfV aufgehoben. Bei der DR war ich übrigens seit 1982 tätig.

Jörn
 

Anhänge

  • Kennlicht.jpg
    Kennlicht.jpg
    153,3 KB · Aufrufe: 51
Morjn zusammen,
ich gebe Jan recht,denn zu tiefsten DDR Zeiten gab es die gebundene Version wo mann die Berichtigungen noch streichen und überkleben muste.(Das wahr ein scheiß Job als Lehrling)Später kahmen dann die geschraubten DV´s,die wahren wesendlich Benutzer(Lehrlings)freundlich.
Ich glaub ich hab noch son Ding aus denn 1990er Jahren (den letzten DR Jahren)aufm Boden.Muß ich mahl nachschauen.
So nun muß ich auf´n Bf-bis Do.
Tschaui TT-Krümel
 
Signal C: Hl 3a
Signal B: Hl 1
Signal A: Hl 1 oder Hl 10 (je nach Stellung Signal Block)
Signal Block: Hp 0 oder Hl 1

...und bei all dieser "Fachsimpelei" ging die Frage völlig verloren.

Hier die Antwort:

Signal Vc: Hl 7
Signal C: Hl 3a oder Hl 3b (abhängig vom Weichenradius)
Signal B: Hl 1 (oder Kennlicht bei verkürztem Signalabstand)
Signal A: Hl 1 oder Hl 10 (je nach Stellung Signal Block)
Signal Block: Hl 1 oder Hl 13 (heißt jetzt Hp 0)
 
Hallo!

Das Kennlicht wird erst ab der 8. Berichtigung zum Signalbuch der DR am 15.12.1993 erwähnt. In oben genanntem Link sind aber nicht die einzelnen Berichtigungen zur DV 301 angezeigt. Das Kennlicht wurde wahrscheinlich mit der Anpassung der Vorschriften DV 301 und DS 301 bei den beiden Bahnen dann auf dem Gebiet der ehemaligen DR eingeführt.

Gruß Ralph

Hallo Ralph!
Ich habe bei der DR auch in Epoche IV als Lokführer gearbeitet und muss Dir leider mitteilen,das Deine Meinung nicht richtig ist. Egal was Deine Vorschrift aussagt,versichere ich hier an Eides statt das ich an Kennlicht zeigenden Lichthauptsignalen regelmäßig mit Zügen vorbei gefahren bin. Bei der DR gab es die Kennlichtschaltung und sie wurde auch angewendet,wie auch hier schon verschiedentlich dokumentiert wurde. Akzeptiere das bitte - Punkt und aus! MfG !
 
Nur noch mal kurz zu den Berichtigungen.
Wir mussten damals immer so überkleben, dass man den Originaltext auch noch lesen konnte. Also nur an einer Seite leicht ankleben und damit einen Flattermann erzeugen.

Ich hätte auch in älteren Signalbüchern nachsehen können, aber das von 1971 - so wie Jan es gezeigt hat - lag halt in Griffweite.

Das Kennlicht wurde über vorhandene Ra12/Zs1 Optiken gezeigt.
 
Hallo Ralph!
Ich habe bei der DR auch in Epoche IV als Lokführer gearbeitet und muss Dir leider mitteilen,das Deine Meinung nicht richtig ist. Egal was Deine Vorschrift aussagt,versichere ich hier an Eides statt das ich an Kennlicht zeigenden Lichthauptsignalen regelmäßig mit Zügen vorbei gefahren bin. Bei der DR gab es die Kennlichtschaltung und sie wurde auch angewendet,wie auch hier schon verschiedentlich dokumentiert wurde. Akzeptiere das bitte - Punkt und aus! MfG !

Hallo !
Konnte hier nur wiedergeben , was mein SB aus DDR-Zeiten hergibt.
Habe ein SB mit allen Berichtigungen bis 1996. War mal 21 Jahre bei der DR um hier mal klar zu stellen das ich kein Laie bin. Jetzt schon 16 Jahre in den alten Bundesländern. Meine Zeit bei der DR habe ich nur Formsignale gehabt und wenn ich mal auf Strecken mir Hl Signalen unterwegs war gab es dort keine Bf , wo das Kennlicht hätte zur Anwendung kommen können. Durch mein SB mit Austauschseiten und allen Berichtigungen habe ich zwar die Urausgabe aber eben mit Berichtigungen und nicht sogenannte Erstausgabe.
Hoffe es sind nun Alle zufrieden.
mfG
 
Für das Kennlicht zu DDR-Zeiten gibt es sogar körperliche Beweise, die sich jeder noch heute live anschauen kann. Und zwar findet man in vor 1990 entstandenen Altanlagen mit Hl-Signalisierung Signale, an denen Züge schon immer nur mit Kennlicht vorbeifahren konnten. Dabei handelt es sich um die bei der DR recht verbreiteten fahrtbildlosen Zwischensignale, die nur Hp0/Ra12/Kennlicht zeigen können. Das Bild im Anhang ist eine Folie aus meiner Lehrveranstaltung Signalplanung. Dieser Fall ist zwar inzwischen durch eine ESTW-Maßnahme verschwunden, solche Signale sind aber in anderen Bahnhöfen mit DR-Alttechnik noch in Betrieb, z.B. in Riesa und Halle/Saale Hbf.

Jörn
 

Anhänge

  • Kennlicht1.jpg
    Kennlicht1.jpg
    113,1 KB · Aufrufe: 183
Ich möchte für meine Frage kein neues Thema aufmachen, denke aber, die Frage passt durchaus hier rein (und richtet sich an die Vorbildexperten).

Meine Abzweigstelle (DR - 80er Jahre) soll mit Hl-Signalen ausgestattet werden. Gehen wir mal davon aus, dass wir Weichen eingebaut haben, welche eine vmax von 100 km/h zulassen (leider bin ich mir nicht sicher, ob die DR eine solche Weichenbauform hatte). Außerdem ist auf der abzweigenden Strecke eine Streckenhöchstgeschwindigkeit von (ebenfalls) 100 km/h zugelassen.

Was muss das Signal zeigen, wenn ich von der abzweigende Strecke auf die durchgehende Strecke fahre - zwingend Hl 2 oder kann es auch Hl 1 sein ?

EDIT:
Hier steht was zur vorbildgerechten Weichenbauform:
Ich plädiere für 100 km/h im Abzweig.
Die "längste" Regelweiche der DR, die EW 49-1200-1:18,5 konnte im Abzweig maximal mit 100 km/h befahren werden.

Mathias

Gab es diese Weichen eigentlich häufiger ???
 
Also wenn die Weiche im Abzweig mit 100km/h befahren werden kann und es dahinter (nur) auf der abzweigenden Strecke mit 100km/h weiter geht, halte ich Hl 1 (grün) für bedenklich.
Wenn es nämlich geradeaus mit 120km/h weitergeht, ist für den Lokführer bei Hl 1 nicht ersichtlich, daß es mit nur 100km/h in den Abzweig geht.
Sollte die Situation so sein, wäre m.E. gelb mit grünem Lichtstreifen bei Abzweig (Hl hab ich vergessen) und grün bei Geradeausfahrt zu signalisieren.

Die Einfahrt Eilenburg aus Ri. Leipzig war (ist?) z.B. nur mit 100km/h passierbar.

MfG
 
Also wenn die Weiche im Abzweig mit 100km/h befahren werden kann und es dahinter (nur) auf der abzweigenden Strecke mit 100km/h weiter geht, halte ich Hl 1 (grün) für bedenklich.
Wenn es nämlich geradeaus mit 120km/h weitergeht, ist für den Lokführer bei Hl 1 nicht ersichtlich, daß es mit nur 100km/h in den Abzweig geht....

MfG

Ja aber die Frage bezog sich darauf, dass beide Strecken eine Höchstgeschwindigkeit von 100Km/h haben und das die Weiche diese Streckenhöchstgeschwindigkeit nicht einschränkt.

Bei Fahrt in die andere Richtung bin ich mir nicht ganz sicher ob da nicht auch Hl1 in verbindung mit einem Richtungsanzeiger gehen würde, weil die Streckenhöchstgeschwindigkeit nicht eingeschränkt wird.
 
Bei meiner Annahme sind auf der Hauptstrecke 120 km/h zugelassen. Bei Fahrt in die abzweigende Strecke muss ich die 100 km/h signalisieren. Idealerweise kann ein Richtungsanzeiger vorhanden sein, muss aber m.E. nicht, da der Tf bei Signalisierung 100 km/h aus seiner Streckenkenntnis her weiß, wo es lang gehen soll.
 
Für das Kennlicht zu DDR-Zeiten gibt es sogar körperliche Beweise, die sich jeder noch heute live anschauen kann. Und zwar findet man in vor 1990 entstandenen Altanlagen mit Hl-Signalisierung Signale, an denen Züge schon immer nur mit Kennlicht vorbeifahren konnten. Dabei handelt es sich um die bei der DR recht verbreiteten fahrtbildlosen Zwischensignale, die nur Hp0/Ra12/Kennlicht zeigen können. Das Bild im Anhang ist eine Folie aus meiner Lehrveranstaltung Signalplanung. Dieser Fall ist zwar inzwischen durch eine ESTW-Maßnahme verschwunden, solche Signale sind aber in anderen Bahnhöfen mit DR-Alttechnik noch in Betrieb, z.B. in Riesa und Halle/Saale Hbf.

Jörn

Ich weiß nicht, ob es zwischen wer erwähnt hat, aber im SB der DR war das Kennlicht kein eigenständiges Signal. Es wurde lediglich in den Vorbemerkungen darauf hingewiesen, das es dieses Signal gibt und wie zu verfahren ist. Ähnliches gilt auch für die Mastschilder und die Haltstellung von Formsignalen. Deswegen ist es auch schwer zu finden, da es sich im vorderen, meist überblätterten Teil des Signalbuches befindet.
Dort ist es in der aktuellen Ausgabe (12.12.2010) immer noch zu finden (301.0002-2(2)), nur ohne Abbildung.
 
aber im SB der DR war das Kennlicht kein eigenständiges Signal. Es wurde lediglich in den Vorbemerkungen darauf hingewiesen, das es dieses Signal gibt und wie zu verfahren ist.
Einen eigenen Signalbegriff hat das nicht. Ist heute noch so.
Welches der zwei im Fahrtweg folgenden Signale auf Kennlicht geht, könnte unterschiedlich sein. Ich kenne spontan aber nur die Variante, dass das erste Hauptsignal auf Kennlicht geht. Das wäre im Anfangsbeitrag dann das Signal B, nicht A. So sehe ich das auch heute noch täglich in Hamburg (Altona und Hbf), das sind dann aber natürlich DB-Signale.

Da ich zufälligerweise auch aktuell an dem Thema dran bin, habe ich heute ein bisschen in Wismar fotografiert. Ein passendes Bild dazu zeige ich unten. Dort gibt es die Möglichkeit, vom Hausbahnsteig (im Vordergrund links) an der Weiche nach links abzuzweigen (n. Rostock). Dann fungiert das Hauptsignal als Ausfahrtsignal. Alternativ kann geradeaus in Richtung Bad Kleinen ausgefahren werden. Dann geht das Signal auf Kennlicht und das nächste Hauptsignal (zwischen Wartehäuschen und Steuerwagen zu erkennen) ist das Asig.
Dies deckt sich ja mit der Situation von krt2711.
 

Anhänge

  • Wismar01.jpg
    Wismar01.jpg
    111,6 KB · Aufrufe: 80
Zurück
Oben