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haedl schrieb:... oder gilt der Fahrbefehl bei Drehscheiben nur in Verbindung mit dem Fahrauftrag des Drehscheibenwärters?
HBE schrieb:Mich würde mal der Aufnahmezeitpunkt des Fotos vom Wittenberger Drehscheibensignal interessieren.
DV 301 schrieb:"§13 Gleissperrsignal (Gsp):
(1) Signal Gsp 0; Halt! Fahrverbot!
(2) Signal Gsp 1; Fahrverbot aufgehoben
(3) Das Gleissperrsignal gilt für Züge und Rangierabteilungen. Es steht unmittelbar rechts vom zugehörigen Gleis, ausgenommen bei Drehscheiben, Schiebebühnen und Gleisbrückenwaagen
(4) Das Gleissperrsignal kann auf Anordnung der Direktion mit einem Rangierhaltsignal (Signal Ra 11 a) verbunden sein.
[...]
(15) Bei einem mit einem Rangierhaltsignal (Signal Ra 11 a) verbundenen Gleissperrsignal gilt das Signal Gsp 1 nicht als Fahrauftrag des Wärters als Rangierleiter an den Lokomotivführer[...]/ Rangierführer [...] von Rangierabteilungen.Es ist jeweils das Rangierfahrtsignal (Ra 12) [...] abzuwarten.
Siehste, da ist Dein Fehler: mach doch mal Licht anGrischan schrieb:Probeätzungen... pöööh. Das sind beste Serienätzungen Na ich nehm die am Sonntach mit zu Yves und dort landen sie im Schop. Da könnwa sicher eine abzweigen. Dann kannste drehen und leuchten probieren. Ich tu mir das nicht an. Im dunkeln seh ich eh nix.