Hallo Osthesse,
das ist ja die Politik großer Unternehmen, ein Gefühl der Unsicherheit zu erzeugen, weil's halt den eigenen Geschäften dient. Von VW weiß man, dass die jedes T-Shirt abmahnen, auf dem ein Käfer oder ein Bulli ist. Aber da wird eben meist auch das VW-Logo verwendet. Die vertrauen eben auch darauf, dass jeder sofort kneift. Andererseits verkaufen bei Shapeways etliche Modellierer schon seit Jahren die Modelle nach Vorbildern großer Marken. Rechtlich können die Hersteller der Originale nur geltend machen, was sie tatsächlich schützen lassen, und sie hätten ja grundsätzlich auch die Möglichkeit dazu, eine bestimmte Form für verschiedene Warengruppen zu schützen. Dafür gibt es ja die Einträge beim Europäischen Patentamt. Wenn sie es nicht machen, ist es ihnen vermutlich egal. Außerdem will ich sehen, wie sie einem Richter erklären, woran genau sie erkannt haben wollen, dass ein Modell genau nach ihrem Vorbild entstanden ist, bei den großen stilistischen Ähnlichkeiten, die moderne Fahrzeuge aufweisen. Es ist bekannt, dass sich einige Hersteller neben dem Namen und dem Logo auch bestimmte Merkmale als Marke haben schützen lassen, Jeep zum Beispiel die Anzahl der senkrechten Streben im Kühlergrill. Die BMW-Niere ist sicherlich auch so ein Fall. Das ist aber leicht herauszufinden, was eine geschützte Marke ist. Die Form eines Fahrzeugs als solche kann nur per Gebrauchs-/ Geschmacksmusterschutz geschützt werden. Hier mal ein Beispiel für eine Eintragung für ein KFZ:
http://euipo.europa.eu/eSearch/#details/designs/001680513-0002
Beim Deutschen Patentamt sind sie in der Regel auch noch einmal hinterlegt:
https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/registerHABM?DNR=001680513-0002
Kraftfahrzeuge sind in der Warenklasse 12, Unterklasse 08, Spiele und Spielzeug einschließlich Kleinmodelle wäre die Warenklasse 21, Unterklasse 01, und ich habe auch nachgeschaut, es gibt keine gesonderte Warenklasse für Miniaturen, Fahrzeugmodelle o.ä. Eine
Liste aller Klassen findet man hier:
https://www.dpma.de/recherche/klassifikationen/designs/index.html
Habe auch andersherum nach ŠKODA in Warengruppe 21-01 recherchiert und keine Einträge bekommen. In unserem Maßstab kann man sicher auf Markenembleme verzichten, falls man sie überhaupt hinbekäme, wenn wir dafür unsere Epoche-5/6-Straßen voll bekommen. Wie der Streit von Rietze mit VW ausgegangen ist, habe ich nirgends mehr gelesen, was einen Vergleich vermuten lässt, aber bei Rietze werden ja auch die Markenzeichen und Schriftzüge mit nachgebildet und in der Werbung für die Modelle benutzt. Und andere Hersteller, z.B. Mercedes haben denen offenbar auch keine Probleme gemacht.
Aber ich bin kein Jurist. Ich selbst folge meiner Argumentationslinie, würde anderen aber raten, im Falle eines Falles mal einen Juristen zu fragen.
Und ganz praktisch: Edgar scheint ja auch noch keinen Ärger bekommen zu haben. Und die Form seiner Großraumlimousine ist eindeutig zuzuordnen, er hat eben keine Namen genannt und keine Embleme verwendet. Das sollte ausreichen:
http://www.easy01.de/etchIT-store/pd1086967944.htm?categoryId=19
Grüße, Jörg