Nach heutigem Vorschriftenwerk beträgt die absolute Mindestbreite von Gehwegen 1,50 m (TT=1,3 cm), bei Freigabe für Radfahrer 2,50 m (TT=2,1 cm). In städtischem Umfeld ist das in der Regel aber nicht ausreichend, so daß da je nach Platzverhältnissen und Verkehrsaufkommen schon mal eine Verdopplung dieser Maße angebracht sein kann. In historisch gewachsenen Straßenzügen kommt es auch darauf an, ob es sich um eine Dorfstraße, eine mittelalterliche Gasse, eine großstädtische Flaniermeile oder eine kleinstädtische "Bahnhofstraße" handelt. Da die meisten städtischen Anlagenthemen eher letzteres beinhalten, wäre eine Modellgehwegbreite von 1,7 bis 2,0 cm empfehlenswert (entspricht real 2,00 - 2,40 m).
Viele Grüße aus Leipzig