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Du kannst bestimmt auch einen zweiten Mandanten anlegen und mit gleicher Software und Struktur dein Zeug anbieten. Allerdings brauchst du dann auch zwei Accounts bei den Bezahlsystemen usw., ob das billiger wird?die Stromlinie.eu-Modelle dort reinzupacken
Nö, musst du nicht. Einfach einen Hinweis auf die gesonderte Rechnungsstellung in den Warenkorb/Impressum sowie ans betroffene Produkt. Da ihr nur Überweisung anbietet, muss nicht mal was umgebucht werden. Amazonien und iehbäh machen es auch nicht anders.D.h. aber in der Praxis auch mehr Arbeit, da ich dann die Modelle auf dem Papier erst an DNA-Modell verkaufe.
Ich tue, was ich kann...Wenn wir so weitermachen, kommt die Umsatzsteuerpflicht von allein.
Schlimm ist das nicht. Allerdings liegt der Fall etwas anders, da @frumi in beide Firmen involviert ist. Da gibt es ein paar Dinge zusätzlich zu beachten.Wobei ein Zwischenverkauf auch nicht schlimm ist. Jeder normale Modellbahn-Händler tut genau das gleiche.
Das allein reicht eben nicht. So darf Ware z.B. nicht +/-0 durchgereicht werden. Auch liegt schnell der Verdacht nahe, dass die persönliche Steuerlast kreativ optimiert wird. Dazu kommt noch die GbR mit mehreren Teilnehmern. Neben der Haftung kommen da schnell (keine Sorge, das wird passieren) Befindlichkeiten auf, wenn es ums Geld geht. Aus eigener Erfahrung würde ich von Anfang an so wenig wie irgend möglich ineinander verweben. Nicht zuletzt würde ich meine eigene Marke nicht zu Gunsten einer Beteiligung verwässern. Da wird man schnell abhängig.muss man's eben sauber aufschreiben
Ich informiere die Kunden mit einem Hinweis zu einem etwas anderen Sachverhalt. Bei WooCommerce kann man den Hinweistext für das Produkt in dessen Kurzbeschreibung einfügen. Dann steht er nah beim Preis. Auch unter Produkt >> Erweitert >> Hinweis zum Kauf habe ich den gleichen Text hinzugefügt. Nur bin ich mir nicht sicher, wo der dann auftaucht. Ich glaube nur in der eMail. Auf der Seite vom Warenkorb und/oder Kasse kann man ganz oben auch einen Hinweis hinzufügen, nur wird dieser Text dann jedem Kunden angezeigt.Nö, musst du nicht. Einfach einen Hinweis auf die gesonderte Rechnungsstellung in den Warenkorb/Impressum sowie ans betroffene Produkt. ...