Wie breit müsste man denn die Spur bei 1,8mm breiten Radscheiben einstellen?
Nehmen wir mal die NMRA RP25 Code72:
Da ist die Laufflächenbreite N=1,83mm, die Spurkranzdicke T= 0,51mm und die Verrundung zur Lauffläche R1=0,25mm, d.h. der Auflagepunkt P liegt 0,76mm von der Radsatzinnenseite. Daraus folgt erst einmal das zum Einstellen erforderliche Maß B, der mit einer Lehre leicht zu erfassende Abstand der Radinnenseiten. Also B=(12-1,52)mm=10,48mm. Rechnen wir jetzt für Weichen nach NEM gegen, ob dann auch kein Auflauf an der Herzstückspitze entsteht.
Bei der
Weiche ist ausschlaggebend das Maß C = G-F =(12-1)mm = 11mm, also der Abstand von der Innenseite der Leitschiene zur gegenüberliegenden Schiene. Beim Radsatz darf nun das Maß K = B+T dieses nicht überschreiten, also haben wir hier (10,48+0,51)mm und damit eine Überschneidung von 0,1mm. Daher muß das Maß B am Radstz auf 10,4mm zurückgenommen werden. Bleibt dann der Radsatz noch auf dem Gleis? Dafür ist das Maß B+N+T zu prüfen. Ergebnis (10,4+1,83+0,51)mm = 12,76mm, also es geht gerade so. Spurerweiterungen dürfen nicht größer als 0,3mm sein, wie die NEM es auch vorschreibt. Damit ist ein störungsfreier Mischbetrieb möglich, den ich schon ausprobiert habe.
Wenn es einer noch feiner will, dann macht er seinen eigenen Inselbetrieb. Das will ich als bekennender Modulist nicht, aber soll jeder das machen, was ihm am besten gefällt.
Gruß vom Heizer